Der Anspruch auf Kindergeld entsteht automatisch. Sie müssen es lediglich bei der Familienkasse beantragen.
Kindergeld steht Ihnen auch im Ausland zu, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Diesen Sonderfall erläutern wir hier genauer.
In Deutschland haben Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in Deutschland leben und uneingeschränkt steuerpflichtig sind, einen Anspruch auf Kindergeld. Doch wie ist die Rechtslage, wenn die Familie ins Ausland umzieht oder das Kind sich zeitweise im Ausland aufhält? In unserem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen. Wir erklären Ihnen, wann Sie Anspruch auf Kindergeld haben und was Sie bei der Beantragung für das Kindergeld im Ausland beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Das Kindergeld stellt eine steuerliche Ausgleichszahlung dar und ist nicht wie viele annehmen eine Sozialleistung. Deshalb wird das Kindergeld auch nur an in Deutschland steuerpflichtige Bürger ausgezahlt. Obwohl der Anspruch auf Kindergeld automatisch entsteht, muss für das Kindergeld explizit ein Antrag gestellt werden. Der Anspruch entsteht, wenn Sie
Die Höhe der Auszahlung richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder. Eine genaue Auflistung über die Höhe des Kindergeldes finden Sie hier. Des Weiteren wird das Kindergeld pro Kind nur ausgezahlt, wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist. Danach wird das Kindergeld nur weitergezahlt, wenn sich das Kind noch in der Schule oder Berufsausbildung befindet oder als arbeitssuchend gemeldet ist. Auch diese Zahlung ist jedoch bis zum 25 Lebensjahr begrenzt. Ist das Kind über 25 Jahre alt, verfällt der Anspruch auf Kindergeld. Doch was ist, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist und ein Auslandsjahr macht oder im Ausland studiert?
Wichtig: Kindergeld kann auch zurück gefordert werden, wenn es nicht rechtmäßig ausgezahlt wurde, da der Anspruch erloschen ist.
Auch wenn sich das Kind für das Studium oder ein Auslandsjahr nicht in Deutschland befindet ist es möglich, weiterhin Kindergeld zu beziehen. Dafür ist es wichtig, dass der Antragsteller, also die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die oben genannten Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllen. Auch das Kind muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, damit Sie das Kindergeld für Ihre Kinder im Ausland bekommen:
Eine Übersicht der Staaten, die diese Voraussetzung erfüllen, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Belgien | Finnland | Irland | Lettland | Bulgarien | Frankreich |
Malta | Österreich | Slowakei | Ungarn | Niederlande | Portugal |
Dänemark | Estland | Griechenland | Großbritannien | Italien | Kroatien |
Rumänien | Schweden | Spanien | Tschechien | Liechtenstein | Zypern |
Luxemburg | Litauen | Slowenien | Island |
Wichtig: In der Regel stellt ein Auslandsaufenthalt von einem Jahr oder weniger kein Problem für den weiteren Bezug von Kindergeld dar. Ist Ihr Kind jedoch länger als ein Jahr im Ausland, zum Beispiel für ein Auslandsstudium, kann der Anspruch auf Kindergeld gefährdet sein, auch wenn Ihr Kind alle Voraussetzungen erfüllt.
Sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Kindes nur beschränkt steuerpflichtig, gibt es trotzdem die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen. Dafür muss das Kind:
Zu den Ländern mit einem solchen Abkommen zählt Algerien, Montenegro, die Türkei, Bosnien Herzegowina, Serbien, Marokko, der Kosovo und Tunesien.
Entgegen vieler Annahmen reicht es nicht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, um Kindergeld ausgezahlt zu bekommen, da es sich hierbei um eine Steuerleistung handelt.
Bei einem Umzug ins Ausland ist es ebenfalls möglich, weiterhin Kindergeld zu bekommen. Für deutsche Staatsbürger gilt wiederum die Voraussetzung, dass sie in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind, um auch weiterhin Kindergeld im Ausland zu beziehen.
Leben Sie im Ausland und sind nur eingeschränkt steuerpflichtig, kann dennoch ein Anspruch auf Kindergeld entstehen. Dieser würde auf Grundlage des Bundeskindergeldgesetzes ausgezahlt werden. Generell gilt jedoch: Kindergeld bekommt derjenige, der in Deutschland auch uneingeschränkt steuerpflichtig ist.
Unter Umständen bekommen auch EU-Ausländer, die in Deutschland leben, das deutsche Kindergeld, denn die Regelung gilt auch, wenn Ausländer in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind. In einigen Fällen bekommen aufgrund dieser Regelung auch Menschen aus dem europäischen Ausland Kindergeld, die in Deutschland arbeiten, deren Familie aber noch in ihrem Herkunftsland lebt. Insbesondere, wenn die Lebenshaltungskosten im Herkunftsland geringer sind als in Deutschland, ist dies für viele eine attraktive Zusatzzahlung.
Vor allem bei Menschen, die in den Grenzgebieten von Deutschland leben, kann schnell ein Anspruch auf Kindergeld in zwei Ländern entstehen. Dies ist Beispielsweise der Fall, wenn die Familie zwar in Deutschland lebt, ein Elternteil aber täglich die Grenze in ein anderes Unionsland überquert, um dort zu arbeiten. In diesem Falle würde sowohl ein Anspruch auf Kindergeld auf Grundlage des Wohnsitzes, als auch auf Grundlage der Erwerbstätigkeit entstehen.
In diesem Fall wird die Zahlung des Kindergeldes aufgrund der Rangfolgeregelung festgelegt. Mitgliedstaaten der EU, der EWG und auch die Schweiz haben sich geeinigt, in diesen Fällen die Kosten gemeinsam zu tragen und aufzuteilen. Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig, so ist der Staat, in dem die Erwerbstätige Person arbeitet, für die Zahlung des Kindergeldes verantwortlich. Ist also ein Elternteil z.B. in Österreich erwerbstätig, während sich der andere Elternteil um die Kinder in Deutschland kümmert, wäre in diesem Fall Österreich für die Zahlung des Kindergeldes verantwortlich.
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