Wenn Sie ein Kind haben, Kindergeld beziehen und zwischen 2018 und 2020 eine Immobilie kaufen oder bauen wollen, erfüllen Sie die grundlegenden Voraussetzungen. Zusätzlich darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 75.000€ nicht überschreiten.
Bei einem Kind beträgt dies 115.423€, bei zweien 137.864€ und bei dreien sogar ganze 160.269€.
Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren pro Kind 12.000€.
Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit dem Traum vom Eigenheim. Um im vorhinein zu prüfen, ob sich der Antrag auf Baukindergeld lohnt, empfiehlt sich ein Baukindergeld-Rechner. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Berechnung vom Baukindergeld achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für das Baukindergeld sind simpel: Sie haben ein Kind und bauen oder kaufen zwischen 2018 und 2020 eine Immobilie? Für das Kind erhalten Sie Kindergeld? In diesem Fall können Sie grundsätzlich Baukindergeld beantragen. Etwas komplizierter wird es, wenn Sie sich mit den Einkommensgrenzen befassen.
Wollen Sie Ihren Anspruch auf Baukindergeld berechnen, stoßen Sie bei der Recherche schnell auf eine Einkommensgrenze von 75.000€ im Jahr für beide Eltern. Hiermit ist jedoch nicht das Bruttojahreseinkommen gemeint, sondern lediglich das zu versteuernde Einkommen.
Das zu versteuernde Einkommen ist der Wert, der mit dem Abzug des Steuerfreibetrags und des Kinderfreibetrags vom Ihrem Bruttojahreseinkommen berechnet wird. Grundsätzlich können Sie also jährlich mehr als 75.000€ verdienen und können trotzdem Baukindergeld erhalten.
Beim Baukindergeld-Rechner wird außerdem eine Pauschale von 15.000€ pro Kind unter 18 Jahren berücksichtigt. Haben Sie zwei Kinder verdoppelt sich die Pauschale auf 30.000€, bei drei Kindern beträgt Sie 45.000€. Der jeweilige Wert wird zu dem Festbetrag von 75.000€ hinzuaddiert:
Ihren individuellen Baukindergeldanspruch können sie auch ganz einfach online mit einem Baukindergeldrechner berechnen.
Problematisch ist an dieser Stelle, dass die meisten Eltern zwar wissen, wie hoch ihr Jahreseinkommen ist, jedoch keine Kenntnis darüber haben, wie viel von diesem Betrag das zu versteuernde Einkommen ist. Doch die Berechnung dessen ist essentiell, um sichergehen zu können, die Eigenheimförderung zu erhalten.
Der Vorteil ist, dass Sie ausgehend von diesen 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen ganz einfach das maximale Jahreseinkommen berechnen können. Der Baukindergeld-Rechner addiert lediglich die Kinderfreibeträge und Steuerfreibeträge hinzu und schon wissen Sie, wie hoch maximal Ihr Bruttojahreseinkommen sein darf.
Das Baugeld ist für junge Familien besonders lukrativ. Nachfolgend sehen Sie die Berechnung des maximalen Bruttojahreseunkommens für Familien mit ein bis drei Kindern.
ein Kind | zwei Kinder | drei Kinder | |
---|---|---|---|
maximales zu versteuerndes Einkommen (Eltern) | 75.000€ | 75.000€ | 75.000€ |
maximales zu versteuerndes Einkommen (Kinder) | 15.000€ | 30.000€ | 45.000€ |
Steuerfreibetrag | 18.000€
(9.000€ pro Elternteil) |
18.000€
(9.000€ pro Elternteil) |
18.000€
(9.000€ pro Elternteil) |
Kinderfreibetrag | 7.423€ | 14.846€ | 22.269€ |
maximales Bruttojahreseinkommen | 115.423€ | 137.864€ | 160.269 |
Verdienen Sie mehr als aus der unteren Zeile zu entnehmen, erhalten Sie keine staatliche Förderung für den Hausbau.
Selbstverständlich können auch Alleinerziehende von der Eigenheimzulage profitieren. Um als alleinerziehend zu gelten, müssen Sie von Ihrem Expartner getrennt leben. Zudem müssen Sie auch steuerrechtlich als alleinerziehend gelten. Das bedeutet konkret, dass Sie für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berechtigt sein müssen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie alleine mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern wohnen. Bis auf eventuelle, erwachsene Kinder dürfen Sie mit keiner erwachsenen Person in einer Partnerschaft, Freundschaft oder zweckdienlichen Beziehung zusammenleben.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, erhöht sich mit dem Entlastungsbetrag Ihr Steuerfreibetrag. Dieser beträgt für das erste Kind 1.940€. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Beitrag um 240€. Konkret können Sie dieses Verfahren in der nachfolgenden Tabelle nachvollziehen:
ein Kind | zwei Kinder | drei Kinder | |
---|---|---|---|
maximales zu versteuerndes Einkommen (Eltern) | 75 000€ | 75 000€ | 75 000€ |
maximales zu versteuerndes Einkommen (Kinder) | 15 000€ | 30 000€ | 45 000€ |
Steuerfreibetrag | 10940€
(9000€ + Entlastungsbeitrag 1940€) |
11 180€
(9000€ + Entlastungsbeitrag 2180€) |
11 420€
(9000€ + Entlastungsbeitrag 2420€) |
Kinderfreibetrag | 7423€ | 14 846€ | 22 269€ |
maximales Bruttojahreseinkommen | 108 363€ | 131 026€ | 153 689€ |
Überschreiten Sie die Einkommensgrenzen nicht, steht dem Baukindergeldantrag nichts im Weg. Wie und wo Sie Baukindergeld beantragen, lesen Sie in diesem Artikel.
Die Höhe der Eigenheimzulage richtet sich nun nicht mehr nach dem Einkommen der Eltern. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren pro Kind 12.000€.
Das Geld können Sie in den Ausbau oder die Verschönerung Ihres Eigenheims investieren. Genauso empfiehlt es sich, die Summe zu sparen, um spontan anfallende Kosten zahlen zu können. Auch das Sparen für das Kind lohnt sich in vielen Fällen. Dadurch kann später der Führerschein oder das Auslandsjahr nach dem Schulabschluss finanziert werden.
Da das Baukindergeld über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt wird, teilen sich die Beiträge wie folgt auf:
ein Kind | zwei Kinder | drei Kinder | |
---|---|---|---|
Baukindergeld insgesamt | 12.000€ | 24.000€ | 36.000€ |
Beitrag pro Jahr | 1.200€ | 2.400€ | 3.600€ |
Wohnen Sie in Bayern, können Sie das Baukindergeld Plus beantragen. Hierbei erhöht sich der Betrag für die Förderung zum Hausbau, da neben dem Geld vom Bund auch das Land noch einen Fördertopf eingerichtet hat. Beim Baukindergeld Plus Rechner bleiben die Einkommensgrenzen die selben. Die Höhe des Baukindergeldes steigt folgendermaßen:
ein Kind | zwei Kinder | drei Kinder | |
---|---|---|---|
Baukindergeld vom Bund | 12.000€ | 24.000€ | 36.000€ |
Baukindergeld vom Land | 3.000€ | 6.000€ | 9.000€ |
Zwischensumme | 15.000€ | 30.000€ | 45.000€ |
Beitrag insgesamt pro Jahr | 1.250€ | 2.500€ | 3.750€ |
Bildnachweise: Steidi/AdobeStock, photobyphotoboy/AdobeStock, domoskanonos/AdobeStock, Kristin Gründler/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)