Baukindergeld beantragen: Schritt für Schritt Anleitung zum Antrag

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
Hand balanciert kleines Haus mit banner Baukindergeld
Wann kann ich Baukindergeld beantragen?

Sie können Baukindergeld beantragen, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben und eine Immobilie bauen oder kaufen wollen. Warten Sie allerdings nicht zu lange mit dem Antrag.

Wo reiche ich den Antrag ein?

Wollen Sie Baukindergeld beantragen, wenden Sie sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Den Antrag können Sie problemlos online stellen.

Wann erhalte ich eine Antwort?

Aufgrund des hohen Ansturms dauern die Überprüfungen der Anträge teilweise sehr lang.

Das Baukindergeld, manchmal auch Kinderbaugeld genannt, wurde von der GroKo am 18.09.2018 eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Eigenheimzulage für Eltern und Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kind eine Immobilie kaufen oder bauen. Wo Sie die staatliche Förderung anfordern können, und was es beim Beantragen vom Baukindergeld zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.


1. Denken Sie früh genug an den Antrag

Fristen einhalten

Wer vor dem 01. Januar 2018 ein Haus gekauft oder gebaut hat, kann leider kein Baukindergeld beziehen. Grundlegend lässt es sich nach Versäumnis der Fristen nicht rückwirkend oder nachträglich beantragen. Mehr Infos zu wichtigen Fristen und Terminen finden Sie hier.

Alle Familien, die nach dem 01.01.2018 eine Immobilie gekauft oder mit dem Bau begonnen haben, können Baukindergeld beantragen. Neben diesem Stichtag gibt es noch weitere Voraussetzungen  zu beachten, bevor Sie das Baukindergeld beantragen können. Nähere Informationen dazu lesen Sie in unserem separaten Artikel.

Das Baukindergeld können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) beantragen. Der große Vorteil hieran ist: Sie sind überhaupt nicht ortsgebunden! Egal ob Sie in NRW, Hessen oder Bayern wohnen – Die Formulare zur Eigenheimzulage füllen Sie ganz einfach online im KFW-Zuschussportal aus.

Wenn Sie die Förderung zum Hauskauf oder Hausbau erhalten möchten, sollten Sie sich alsbald nach dem Einzug an die KFW wenden. Maximal sechs Monate nach dem Einzug haben Sie Zeit, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf Baukindergeld. Registrieren Sie sich hierfür im Zuschussportal der KFW. Anschließend erhalten Sie Zugang zu den notwendigen Formularen, die Sie wahrheitsgemäß online ausfüllen. Nachdem Sie diese eingereicht haben, erhalten Sie direkt im Anschluss den Bewilligungsbescheid.

Wie Sie sich erfolgreich durch die Formulare durchklicken, sehen Sie in diesem Video:

2. Identität nachweisen und Formulare hochladen

Deutscher Reisepass

Nachdem Sie die Formulare ausgefüllt haben, müssen Sie Ihre Identität nachweisen.

Direkt im Anschluss sollten Sie Ihre Identität nachweisen. Hierzu können Sie entweder die Video-Identifizierung benutzen oder sich an eine deutsche Post Filiale in Ihrer Nähe wenden. Letzere kann den Nachweis durch das sog. Postident-Verfahren ebenso für Sie erledigen.

Nachdem Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, haben Sie drei Monate Zeit um die benötigten Unterlagen hochzuladen. Sie sollten also dringend folgendes zur Hand haben:

  • Einkommensteuernachweise des 2. und 3. Jahres vor dem Einzug
  • Meldebescheinigung der Haushaltsmitglieder
  • Grundbuchauszug

In den folgenden Kapiteln gehen wir näher auf die benötigten Unterlagen ein.

2.1. Einkommensteuernachweise

familie spart gemeinsam geld

Die KFW muss Ihr Einkommen nachvollziehen können.

Wollen Sie Baukindergeld erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 90.000€ pro Jahr betragen. Um das nachweisen zu können, benötigt die KFW Ihre Einkommenssteuernachweise des zweiten und dritten Jahres vor dem Einzug in die Immobilie. Das heißt konkret: Beziehen Sie im Jahr 2019 zusammen mit Ihrem Partner und Ihrem Kind eine Immobilie oder starten den Bau, sollten Sie die Einkommenssteuernachweise der Jahre 2017 und 2016 zur Hand haben.

Aus den Nachweisen errechnet die KFW Ihr Durchschnittseinkommen und prüft somit Ihren Anspruch auf das Baukindergeld. Sollten Sie Ihre Nachweise noch nicht haben, wenden Sie sich umgehend an das Finanzamt und reichen Sie Ihre Steuererklärung ein. Die Bearbeitung der Unterlagen benötigt einigen Vorlauf.

Achtung: Die Lohnsteuernachweise des Arbeitgebers sind für die KFW als Nachweis unzureichend.

2.2. Meldebescheinigung

Auch die Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder sind von immenser Bedeutung. Aus dieser sollte zudem hervorgehen, dass es sich bei der Immobilie um den Erstwohnsitz handelt.

Die Meldebescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt. In der Regel kostet Sie pro Person 10€. Der Antrag kann schriftlich oder vor Ort gestellt werden, dabei ist die Mitnahme oder Anfügung von Kopien der Reisepässe oder Personalausweise unabdingbar.

2.3. Grundbuchauszug

Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, wenden Sie sich an das zuständige Grundbuchamt. In vielen Ämtern können Sie den Antrag sogar online stellen.
Bei der KFW wird der vollständige Grundbuchauszug verlangt. Laden Sie also alle erhaltenen Seiten in das Zuschussportal hoch. Am wichtigsten ist, dass Sie als Eigentümer oder Miteigentümer hervorgehen, andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld.

Achtung: Die Eintragsbekanntmachung des Amtsgerichts ist kein Grundbuchauszug und gilt als unzureichend.

3. Warten und Auszahlungsbestätigung erhalten

Pärchen liegt auf dem Bauch und schaut auf den Laptop

Die Bestätigung können Sie in Ihrem KFW Zuschussportal einsehen.

Haben Sie binnen der Frist von drei Monaten alle Formulare hochgeladen, werden diese von der KFW geprüft – und ab hier heißt es warten.
Ab wann Sie eine Rückmeldung von der KFW erhalten, kann leider nicht genau bestimmt werden. Aufgrund der relativ neuen Einführung geht man allem im Jahr 2019 von einer großen Menge an Anträgen aus.

Sind die Unterlagen eingehend geprüft worden und konnte Ihnen der Antrag bewilligt werden, können Sie Ihre Auszahlungsbestätigung im KFW Zuschussportal unter „Meine Anträge“ abrufen. Aus der Bestätigung können Sie auch entnehmen, wann die erste Zahlung erfolgen wird.

4. 10 Jahre vom Baukindergeld profitieren

Sind alle Schritte der Beantragung abgeschlossen können Sie nun 10 Jahre lang vom Baukindergeld profitieren. Insgesamt erhalten Sie in diesem Zeitraum 12.000€ je Kind. Pro Jahr erhalten Sie demnach von der KFW 1.200€ als zusätzliche Baufinanzierung.

Sollten Sie jedoch umziehen, verkaufen oder die Immobilie vermieten, müssen Sie die KFW umgehend informieren, da Ihnen das Baukindergeld an dieser Stelle nicht mehr zusteht. Beziehen Sie die staatliche Förderung dennoch weiter, machen Sie sich strafbar.

5. Weiterführende Literatur zum Hausbau

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