Baukindergeld Voraussetzungen: Das müssen Sie beachten

   
von Amelie S. - letzte Aktualisierung:
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Wie erhalte ich Baukindergeld?

Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie nur wenige Voraussetzungen erfüllen.

Wo beantrage ich Baukindergeld?

Die Zuschüsse zum Hauskauf oder Hausbau können Sie bei der KFW-Förderung beantragen, sofern Sie den Hausbau oder -kauf zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 getätigt haben.

Wann muss ich das Baukindergeld zurückzahlen?

Das staatliche Baugeld ist kein klassisches Baudarlehen. Sie müssen es nicht zurückzahlen.

Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung zum Hausbau. Begünstigten wird pro Kind ein Betrag von 12.000€ bezahlt. Wollen auch Sie mit Ihrer Familie vom Baukindergeld profitieren, gilt es, einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wir verraten ihnen, vorauf Sie achten müssen.

1. Basics zum Baukindergeld: Profitieren von der neuen Eigenheimzulage

Geld für den hausbau

Sie erhalten 12000€ pro Kind.

Das Baukindergeld wurde am 18.09.2018 von der Großen Koalition verabschiedet und richtet sich an junge Familien mit dem Traum vom Eigenheim. Durch die staatliche Förderung möchte der Bund erreichen, dass mehr Familien in eigenen Baugrund oder den Hauskauf investieren.

Familien, die ab dem 01.01.2018 ein Haus gebaut oder gekauft haben, konnten das Baukindergeld bis zum 31.12.2019 rückwirkend beantragen. Pauschal erhalten Begünstigte pro Kind 12.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das ergibt 1.200 Euro im Jahr.

Das Baukindergeld in Bayern wird vom Bundesland zusätzlich subventioniert und fällt somit höher aus. Weitere Informationen zum sog. Baukindergeld Plus erhalten Sie hier.

Beim Baukindergeld handelt es sich nicht um ein klassisches Baudarlehen. Der große Vorteil ist, dass Sie die staatliche Förderung nicht zurückzahlen müssen. Das Baukindergeld können Sie nicht als Eigenkapital angeben, damit jedoch im freien Ermessen das Haus finanzieren. Wollen Sie das Baukindergeld beantragen, müssen Sie nur wenige Voraussetzungen erfüllen.

2. Baukindergeld gibt es für Hausbauer und Hauskäufer

Beim Baukindergeld handelt es sich jedoch um ein befristetes Projekt. Aus diesem Grund ist die erste Voraussetzung für das Baukindergeld, dass Sie den Hausbau oder Hauskauf zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 getätigt haben. Andernfalls gehen Sie leer aus. Die Immobilie muss in Deutschland gekauft oder gebaut werden. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Mehr Informationen zu den wichtigen Fristen und Terminen finden Sie hier.

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Bauen oder kaufen Sie bis zum 31.12.2020 eine Immobilie, können Sie Baukindergeld beantragen.

Außerdem muss die Immobilie zum Tag des Kaufs oder zum Tag der Baugenehmigung ihre einzige Immobilie sein. Sonst haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld.

Zudem muss das Haus oder die Eigentumswohnung Ihnen zu mindestens 50% gehören. Gründen Sie mit Ihrem Partner beispielsweise eine Patchworkfamilie, bietet es sich an, gemeinsam im Grundbuch zu stehen bzw. die Immobilie jeweils zu 50% zu besitzen, sodass Sie ohne Probleme Baukindergeld beantragen können. Wenn auch andere Personen die Immobilie zu 50% oder weniger besitzen, wie zum Beispiel die Eltern oder Schwiegereltern, ist das unproblematisch.

3. Das Kind muss junger als 18 sein

glückliche familie vor einem großen haus

Ist ihr Kind jünger als 18 Jahre, können Sie Baukindergeld beantragen.

Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie mindestens ein Kind haben, welches jünger als 18 Jahre ist und für welches Sie Kindergeld erhalten. Pro Kind erhalten Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren 12.000€. Im Jahr überweist Ihnen damit die KFW 1.200€ pro Kind.

Ist ihr Kind älter als 18 Jahre, erhalten Sie kein Baugeld. Von enormer Bedeutung ist hierbei jedoch auch der Tag der Antragsstellung. Angenommen Ihr Kind wird nur einen Tag nach der Antragsstellung im KFW-Zuschussportal volljährig und ihr Antrag wird stattgegeben, erhalten Sie trotzdem das volle Baukindergeld.

Für schwangere Frauen gibt es jedoch eine schlechte Nachricht zu verkünden: Kommt Ihr Kind erst auf die Welt, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie den Zuschuss zum Eigenheim nicht. 

4. Die Einkommensgrenze darf 75.000€ nicht übersteigen

Frau berechnet Ihr versteuerbares einkommen mit laptop und pc

Ihr versteuerbares Einkommen entnehmen Sie Ihren Einkommensnachweisen.

Um sich ein Haus zu finanzieren, ist ein gewisses Kapital Pflicht. Zu viel darf es jedoch auch nicht sein. Feste Einkommensgrenzen geben vor, dass das versteuerbare Einkommen pro Jahr nicht mehr als 75.000€ übersteigen darf. Hinzu kommt eine Pauschale von 15.000€ pro Kind. Bei einem Kind darf das versteuerbare Einkommen im Jahr demnach 90.000€ nicht übersteigen, bei zwei Kindern nicht mehr als 105.000€.

Als Berechnungsgrundlage für die staatliche Förderung dient Ihr Durchschnittseinkommen genau wie das Ihres Partners, mit dem Sie verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Da das versteuerbare Einkommen festgestellt werden muss, werden die Einkommensnachweise des vorletzten und vorvorletzten Jahres verlangt. Beantragen Sie also 2019 die KFW-Förderung, müssen Sie Ihre Einkommensnachweise aus dem Jahr 2017 und 2016 vorlegen.

Alleinerziehende profitieren an dieser Stelle vom Kinderzuschlag, der das versteuerbare Einkommen senkt. Weitere Informationen rund um die Einkommensgrenzen sowie einen Baukindergeld-Rechner, um Ihren Anspruch zu überprüfen, finden Sie hier.

5. Voraussetzungen zum Baukindergeld: Checkliste für die Zuschüsse zum Hauskauf

In der folgenden Tabelle haben wir für Sie noch einmal alle Voraussetzungen zum Baukindergeld zusammengefasst:

Voraussetzung Erklärung
Fristen für Hausbau oder Hauskauf einhalten
  • Der Hausbau oder Kauf findet zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 statt.
Zur Immobilie
  • Das Hausbau oder Hauskauf findet in Deutschland statt.
  • Sie besitzen wenigstens 50% der Immobilie.
  • Zum Zeitpunkt des Einzugs und des Antrags handel es sich um Ihre einzige Immobilie. Sie muss jedoch nicht der Ersterwerb sein.
  • Wohnen Sie in Bayern, informieren Sie sich zusätzlich über das Baukindergeld Plus.
Angaben zum Kind
  • Das Kind muss bei Ihnen mit in der Immobilie wohnen.
  • Sie müssen für das Kind kindergeldberechtigt sein.
  • Das Kind ist jünger als 18 Jahre.
Einkommensgrenze nicht überschreiten
  • Ihr versteuerbares Einkommen ist kleiner als 75.000€.
  • Hinzu kommt eine Pauschale von jeweils 15.000€ pro Kind.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie problemlos Baukindergeld beantragen.

6. Weiterführende Literatur für Bauherren und -frauen

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