Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger! Mit diesen Worten hat Ihr Gynäkologe vermutlich eine Pandora-Büchse an Gefühlen in Ihnen geöffnet, die gegensätzlicher kaum sein könnten. Zwischen Freude und Angst liegen nun mehrere Monate, die – gut betreut durch Hebamme und Arzt – durchaus Sorgenfalten lindern können.
Die Hauptakteure der Schwangerschaftsbetreuung sind die Hebamme und der Gynäkologe. Während die Hebamme zur engen Vertrauten auf dem Weg zur Geburt werden kann, sind die rein medizinischen Themen gut beim Frauenarzt aufgehoben. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen beide Betreuungsmöglichkeiten erläutern, um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, welche Betreuung in der Schwangerschaft für Sie geeignet ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Form der Schwangerschaftsbetreuung Ihnen per Gesetz zusteht, ist in der sogenannten „Mutterschaftsrichtlinie“ des gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Das Gesamtwerk ist online unter g-ba.de abrufbar. Es gibt vier wichtige Bestandteile der Schwangerschaftsbetreuung, die gesetzlich für jede Frau festgelegt sind:
In die Rubrik der pränatalen Maßnahmen gehören Voruntersuchungen, die Sie durchführen lassen können, aber nicht müssen.
Die Kosten für diese Grund-Untersuchungen während der Schwangerschaft trägt die Krankenkasse. Weitere Voruntersuchungen oder eine engmaschigere Überwachung der Schwangerschaft ist dann Teil der Kassenleistung, wenn es sich beispielsweise um eine sogenannte Risikoschwangerschaft handelt. Das bedeutet nicht, dass damit direkt eine Gesundheitsgefährdung verbunden ist.
Mögliche Faktoren, warum eine Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft wird, sind beispielsweise Ihr Alter, Ihre eigene Krankheitsgeschichte sowie problematische Schwangerschaften in der Vergangenheit. Welche Bedeutung den einzelnen Faktoren beigemessen wird, klärt der Frauenarzt direkt zu Beginn der Schwangerschaft.
Als Schwangere haben Sie den Anspruch auf Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft. Ob diese Tätigkeiten durch eine Hebamme geleistet werden oder durch einen Gynäkologen dürfen Sie selbst entscheiden. Grundsätzlich sind beide Akteure Profis im Bereich der Schwangerschaftsberatung, dennoch haben sie jeweils ganz eigene Schwerpunkte.
Das spricht für den Gynäkologen | Das spricht für die Hebamme |
---|---|
Ärzte setzen auf ihr medizinisch-technisches Know-how und die dazugehörige Ausstattung. | Hebammen setzen in ihrer Beratung auf emotionaler Ebene an. |
Ihre Hilfe ist ärztlicher Natur und erfolgt unter Berücksichtigung medizinischer Standards in der Praxis. | Sie warten mit psychologischer Hilfe auf und beantworten auch Fragen rund um die Schwangerschaft, die fern ab von medizinischen Themen sind. |
Klassische Vorsorgeuntersuchen sowie Laboruntersuchungen führen Hebammen und Gynäkologen gleichermaßen durch. Ultraschalluntersuchungen sind hingegen Aufgabe des Frauenarztes
Um beide Profis in die Schwangerschaft mit einzubinden, ist es ratsam, die Vorsorgetermine gut aufzuteilen. Viele Gynäkologen arbeiten auch mit Hebammen in ihrer eigenen Praxis zusammen.
Gerade dann, wenn Sie zum ersten Mal die spannende Zeit der Schwangerschaft durchleben, ist es wichtig, das eigene Gefühl wahrzunehmen und richtig zu deuten. Diese Indizien helfen Ihnen dabei, sich für die Betreuung durch eine Hebamme oder einen Gynäkologen zu entscheiden:
Möchten Sie sich in der Schwangerschaft von einem Gynäkologen betreuen lassen, müssen Sie regelmäßig – das heißt mindestens alle vier Wochen – einen Termin in der Praxis vereinbaren. Anfahrts- und Wartezeiten müssen sie mit einberechnen. Die Hebamme hingegen ist den Hauptteil ihrer Arbeitszeit on Tour und besucht Sie zuhause.
Wie eng das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Frauenarzt ist, müssen Sie selbst entscheiden. Dabei sollten Sie sich auch fragen, wie viel Zeit sich Ihr Arzt für Sie nimmt. Ist Ihnen im Rahmen einer regulären Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung zu wenig Raum für Fragen oder fehlt es Ihnen am Vertrauen, dann sind Sie mit der Schwangerschaftsbetreuung durch eine Hebamme besser beraten.
Eine Hebamme deckt das komplette Leistungsportfolio ab – von der Geburtsvorbereitung über die Geburtsbegleitung bis hin zur Geburtsnachsorge. Ein Gynäkologe, der kein festes Kontingent an Belegbetten in einem Krankenhaus hat, wird Sie bei der Geburt nicht betreuen können, sondern Sie ggf. bei der Wahl der Geburtsklinik beraten. Auch wenn der Facharzt zum Behandlungstermin alle Fragen beantworten wird, ist er doch deutlich weniger vor Ort und „in Rufbereitschaft“ als die Hebamme.
Wissen Sie bereits, dass Sie möglichst alle pränatalen Tests durchführen lassen möchten und ist Ihnen der regelmäßige, kontinuierliche Einsatz von entsprechender Technik wichtig, sollten Sie sich für die Betreuung durch einen Gynäkologen entscheiden.
Bildnachweise: Andrey Popov/Adobe Stock, Newman Studio/Adobe Stock, Olesia Bilkei/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)