Stichwort: Schwangerschaftsbetreuung. Ärzte und Hebammen sind für Sie da

   
von Redaktion - letzte Aktualisierung:
Tips zur Schwangerschaftsbetreuung
  • Die Schwangerschaftsbetreuung beginnt mit der Schwangerschaft und endet nach der Geburt noch lange nicht. Während der gesamten Schwangerschaft stehen Hebammen und Ärzte Ihnen zur Seite und beantworten all Ihre Fragen.
  • Die wichtigsten Faktoren während der Schwangerschaft sind Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihres Kindes. Deswegen gehören regelmäßige Blut- und Ultraschalluntersuchungen ebenso zur Schwangerschaftsvorsorge wie das CTG und die Dokumentation Ihrer Werte vom Blutdruck bis zum ph-Wert.
  • Unabhängig davon, wer die Betreuung in der Schwangerschaft übernimmt – die Kernleistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Hebamme untersucht und unterstützt

Eine Hebamme führt nicht nur Vorsorgeuntersuchungen durch, sondern ist oft auch eine emotionale Stütze während der Schwangerschaft.

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger! Mit diesen Worten hat Ihr Gynäkologe vermutlich eine Pandora-Büchse an Gefühlen in Ihnen geöffnet, die gegensätzlicher kaum sein könnten. Zwischen Freude und Angst liegen nun mehrere Monate, die – gut betreut durch Hebamme und Arzt – durchaus Sorgenfalten lindern können.

Die Hauptakteure der Schwangerschaftsbetreuung sind die Hebamme und der Gynäkologe. Während die Hebamme zur engen Vertrauten auf dem Weg zur Geburt werden kann, sind die rein medizinischen Themen gut beim Frauenarzt aufgehoben. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen beide Betreuungsmöglichkeiten erläutern, um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, welche Betreuung in der Schwangerschaft für Sie geeignet ist.

1. Die Art der Schwangerschaftsbetreuung ist gesetzlich festgelegt

Welche Form der Schwangerschaftsbetreuung Ihnen per Gesetz zusteht, ist in der sogenannten „Mutterschaftsrichtlinie“ des gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Das Gesamtwerk ist online unter g-ba.de abrufbar. Es gibt vier wichtige Bestandteile der Schwangerschaftsbetreuung, die gesetzlich für jede Frau festgelegt sind:

  • Blutuntersuchungen: Die Bestimmung der Blutgruppe dient dem Immunschutz von Ihnen und Ihrem Kind.
  • Ultraschalluntersuchung: In einer komplikationslos verlaufenden Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: Zwischen den Schwangerschaftswochen 9 bis 12, zwischen den Schwangerschaftswochen 19 und 22 und zwischen Schwangerschaftswochen 29 bis 32.
  • Kontrolle der Werte: Bei jedem Besuch der Hebamme oder beim Frauenarzt werden diese Werte erhoben und im Mutterpass dokumentiert: Ihr Gewicht, Ihr Blutdruck, Ihr Befund des Urintests und der Blutabnahme, der ph-Wert der Scheide. Hinzu kann eine Untersuchung des Muttermunds kommen (Tastuntersuchung).
  • CTG: Die Herztonaufzeichnung, das sogenannte CTG, wird in etwa ab der 27. bis 30. Woche regelmäßig vorgenommen.
Pränataldiagnostik

In die Rubrik der pränatalen Maßnahmen gehören Voruntersuchungen, die Sie durchführen lassen können, aber nicht müssen.

Die Kosten für diese Grund-Untersuchungen während der Schwangerschaft trägt die Krankenkasse. Weitere Voruntersuchungen oder eine engmaschigere Überwachung der Schwangerschaft ist dann Teil der Kassenleistung, wenn es sich beispielsweise um eine sogenannte Risikoschwangerschaft handelt. Das bedeutet nicht, dass damit direkt eine Gesundheitsgefährdung verbunden ist.

Mögliche Faktoren, warum eine Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft wird, sind beispielsweise Ihr Alter, Ihre eigene Krankheitsgeschichte sowie problematische Schwangerschaften in der Vergangenheit. Welche Bedeutung den einzelnen Faktoren beigemessen wird, klärt der Frauenarzt direkt zu Beginn der Schwangerschaft.

2. Die Betreuungsschwerpunkte von Hebammen und Ärzten unterscheiden sich stark

Als Schwangere haben Sie den Anspruch auf Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft. Ob diese Tätigkeiten durch eine Hebamme geleistet werden oder durch einen Gynäkologen dürfen Sie selbst entscheiden. Grundsätzlich sind beide Akteure Profis im Bereich der Schwangerschaftsberatung, dennoch haben sie jeweils ganz eigene Schwerpunkte.

Das spricht für den Gynäkologen Das spricht für die Hebamme
Ärzte setzen auf ihr medizinisch-technisches Know-how und die dazugehörige Ausstattung. Hebammen setzen in ihrer Beratung auf emotionaler Ebene an.
Ihre Hilfe ist ärztlicher Natur und erfolgt unter Berücksichtigung medizinischer Standards in der Praxis. Sie warten mit psychologischer Hilfe auf und beantworten auch Fragen rund um die Schwangerschaft, die fern ab von medizinischen Themen sind.
Betreuung durch den Frauenarzt

Die Ultraschalluntersuchung ist nur beim Frauenarzt möglich.

Klassische Vorsorgeuntersuchen sowie Laboruntersuchungen führen Hebammen und Gynäkologen gleichermaßen durch. Ultraschalluntersuchungen sind hingegen Aufgabe des Frauenarztes

Um beide Profis in die Schwangerschaft mit einzubinden, ist es ratsam, die Vorsorgetermine gut aufzuteilen. Viele Gynäkologen arbeiten auch mit Hebammen in ihrer eigenen Praxis zusammen.

3. Schwangere sollten die Risiken für Ihre Entscheidung der Betreuung abwägen

Gerade dann, wenn Sie zum ersten Mal die spannende Zeit der Schwangerschaft durchleben, ist es wichtig, das eigene Gefühl wahrzunehmen und richtig zu deuten. Diese Indizien helfen Ihnen dabei, sich für die Betreuung durch eine Hebamme oder einen Gynäkologen zu entscheiden:

3.1. Praxisbesuch vs. Hausbesuch

Möchten Sie sich in der Schwangerschaft von einem Gynäkologen betreuen lassen, müssen Sie regelmäßig – das heißt mindestens alle vier Wochen – einen Termin in der Praxis vereinbaren. Anfahrts- und Wartezeiten müssen sie mit einberechnen. Die Hebamme hingegen ist den Hauptteil ihrer Arbeitszeit on Tour und besucht Sie zuhause.

3.2. Persönlichkeit vs. Patientendasein

Wie eng das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Frauenarzt ist, müssen Sie selbst entscheiden. Dabei sollten Sie sich auch fragen, wie viel Zeit sich Ihr Arzt für Sie nimmt. Ist Ihnen im Rahmen einer regulären Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung zu wenig Raum für Fragen oder fehlt es Ihnen am Vertrauen, dann sind Sie mit der Schwangerschaftsbetreuung durch eine Hebamme besser beraten.

3.3. Komplettbetreuung vs. Terminbetreuung

Eine Hebamme deckt das komplette Leistungsportfolio ab – von der Geburtsvorbereitung über die Geburtsbegleitung bis hin zur Geburtsnachsorge. Ein Gynäkologe, der kein festes Kontingent an Belegbetten in einem Krankenhaus hat, wird Sie bei der Geburt nicht betreuen können, sondern Sie ggf. bei der Wahl der Geburtsklinik beraten. Auch wenn der Facharzt zum Behandlungstermin alle Fragen beantworten wird, ist er doch deutlich weniger vor Ort und „in Rufbereitschaft“ als die Hebamme.

3.4. Das richtige Maß an Technik

Wissen Sie bereits, dass Sie möglichst alle pränatalen Tests durchführen lassen möchten und ist Ihnen der regelmäßige, kontinuierliche Einsatz von entsprechender Technik wichtig, sollten Sie sich für die Betreuung durch einen Gynäkologen entscheiden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (34 Bewertungen, Durchschnitt: 4,21 von 5)
Stichwort: Schwangerschaftsbetreuung. Ärzte und Hebammen sind für Sie da
Loading...

Bildnachweise: Andrey Popov/Adobe Stock, Newman Studio/Adobe Stock, Olesia Bilkei/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Wir freuen uns auf Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Verwandte Beiträge