Schwangerschaft im Kindergarten: Gesundheitsschutz für schwangere Erzieherinnen

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Gesundheitsschutz Arbeitgeber
Welche Regelungen gelten für schwangere Erzieherinnen?

Genauso wie für alle anderen werdenden Mütter in einem Angestelltenverhältnis, unterstehen Sie dem Mutterschutzgesetz.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft sicherzustellen. Da insbesondere in der Kita ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, kann sogar ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Wo kann ich mich informieren?

Wollen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als schwangere Erzieherin informieren, finden Sie hier nützliche Quellen und Linktipps.

Schwangere stehen in der Arbeitswelt unter einem besonderen Schutz, da Risiken oder Gefahren für die werdende Mutter und das ungeborene Kind vermieden werden sollen. Die Arbeit mit kleinen Kindern in einer Kita oder im Kindergarten bringt spezielle Risiken für schwangere Erzieherinnen mit sich. Schwangere, die in einer Kita arbeiten, sollten sich deshalb über die geltenden Regelungen informieren.

1. Mutterschutzgesetz

Mutterschutz Kündigung

In der Schwangerschaft steht in der Mutterschutz zu.

Die Besonderheiten im Umgang mit schwangeren Arbeitnehmerinnen regeln das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuschRiV).

Das Mutterschutzgesetz gilt für (werdende) Mütter in einem Arbeitsverhältnis. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen ohne Ausnahme, beispielsweise auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Es soll werdende Mütter und ihre Kinder vor Gefährdung, Überforderung, Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft bis zu einem gewissen Zeitpunkt nach der Geburt schützen.

Darüber hinaus gehende Regelungen zum Gesundheitsschutz werdender Mütter finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).

Damit die Mutterschutzbestimmungen vom Arbeitgeber eingehalten werden können, ist es notwendig, dass Schwangere ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den wahrscheinlichen Tag der Entbindung informieren.

2. Infektionsrisiken für schwangere Erzieherinnen in der Kita

Da kleine Kinder in der Kita öfter krank werden als ältere Kinder oder Erwachsene, besteht auch für Erzieherinnen im Kindergarten ein höheres Infektionsrisiko. Aufgrund des engen Kontakts mit den Kindern, das Wechseln von Windeln oder die Hilfe bei der Toilettenbenutzung ist es wichtig, dass schwangere Erzieherinnen über einen guten Immunstatus verfügen. Dies kann durch Impfungen oder aufgrund bereits überstandener Infektionen der Fall sein. Dennoch ist das Arbeiten im Kindergarten für Schwangere mit einer besonders hohen Gefährdung der Gesundheit verbunden.

Denn die typischen „Kinderkrankheiten“, wie MasernMumpsWindpocken oder Röteln verlaufen bei Erwachsenen oft schwerer und können das ungeborene Kind schädigen.

3. Arbeitgeber-Pflichten bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft

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Melden Sie Ihre Schwangerschaft zügig dem Arbeitgeber, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wird, ist er verpflichtet, dies den Aufsichtsbehörden mitzuteilen. Nach § 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Gefahren einschätzen und Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Bei Unklarheiten und Fragen können sich sowohl der Arbeitgeber als auch die werdende Mutter an die Aufsichtsbehörde wenden.

Solange keine serologische Blutuntersuchung vorliegt, die einen ausreichenden Immunschutz der Erzieherin bestätigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein vorübergehendes Tätigkeitsverbot auszusprechen. Ergibt die Untersuchung nur eine unzureichende Immunität sind je nach Bereich unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen.

Während eines Beschäftigungsverbots kann eine in der Kita tätige schwangere Erzieherin allerdings in anderen zumutbaren Bereichen eingesetzt werden, wenn dort kein Infektionsrisiko besteht, beispielsweise in der Verwaltung. Die im Arbeitsvertrag festgehaltene Vergütung sowie die Arbeitszeit bleiben dabei unverändert. Besteht eine solche Möglichkeit nicht, ist der Arbeitgeber nach §11, Abs. 1 MuschG verpflichtet, mindestens den Durchschnittsverdienst der vergangenen 3 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu zahlen, solange die Erzieherin kein Mutterschaftsgeld bezieht.

Mutterschaftsgeld erhält die Erzieherin ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis zum Ablauf von 8 Wochen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten wird das Mutterschaftsgeld 12 Wochen lang gezahlt.

4. Quellen und Linktipps

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) informiert hier über die Regelungen zum Gesundheitsschutz bei schwangeren Erzieherinnen und mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit bestimmten Krankheiten.

Über das Mutterschutzgesetz, Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbote, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier.

5. Ratgeber rund um die Schwangerschaft

Das große Buch zur Schwangerschaft: Umfassender Rat für jede Woche (GU Schwangerschaft)
  • Graefe und Unzer Verlag
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  • ABIS-BUCH
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  • Kainer, Franz (Autor)

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