Es existieren keine bundeseinheitlichen Regeln zur Schließung. Üblich sind jedoch komplette Schließungen für etwa 4 Wochen im Jahr.
Im Arbeitsvertrag kann detailliert geregelt werden, ob und wann der Urlaub im Kindergarten genommen werden kann. Üblich ist es dabei, dass bis zu 60 % des Jahresurlaubs in den jeweiligen Betriebsferien zu nehmen sind.
Auch für Kinder ist es anstrengend, jeden Tag in den Kindergarten zu gehen. Dementsprechend sollten auch Kinder mindestens 20 Tage im Jahr Ferien machen können, um etwas Abwechslung zu haben.
Der Alltag kann manchmal ganz schön stressig sein. Das gilt jedoch nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Während Schulkinder regelmäßig Ferien haben, ist der Kindergarten bis auf wenige Wochen das ganze Jahr über geöffnet.
Dennoch ist es wichtig, dass Kinder ab und zu Urlaub vom Kindergarten nehmen. In unserem Artikel geben wir Ihnen Informationen darüber, welche Schließzeiten es im Kindergarten gibt und welche Regelungen in Bezug auf den Urlaubsantrag von Erziehern gelten.
Zudem geben wir Ihnen Auskunft darüber, worauf Sie als Eltern achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Nicht nur Eltern und Kindern benötigen ab und an einmal Urlaub. Auch Erzieher und Erzieherinnen haben wohl kaum Lust, das ganze Jahr über zu arbeiten. Im Gegensatz zur Schule gibt es im Kindergarten jedoch keine einheitlichen Urlaubszeiten.
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Jeder Erzieher und jede Erzieherin sind darauf angewiesen, Urlaub nehmen zu können. Da es jedoch nicht permanent zu einem Ausfall kommen soll, wird in aller Regel eine gemeinsame Lösung angestrebt, in welcher der Kindergarten komplett geschlossen ist.
Dies stellt Eltern zwar vor eine gewisse Herausforderung, macht jedoch im Hinblick auf die ansonsten nahezu durchgehende Betreuung der Kinder nur Sinn.
Auch wenn es keine einheitlichen Regelungen zu den Kindergarten-Ferien gibt, so können Sie sich an folgenden Richtwerten orientieren, an denen Kitas und Kindergärten üblicherweise geschlossen haben:
Hinsichtlich der Urlaubstage sollten Eltern spätestens 6 Monate vorab informiert werden. Oftmals wird der Plan zu Beginn eines Kindergartenjahres aufgestellt, teils auch zum Halbjahr hin noch einmal angepasst.
Näheres zu Regelungen zu Entschädigungen aufgrund von außerplanmäßigen Schließungen durch das Corona-Virus können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Auch an dieser Stelle müssen wir Sie leider enttäuschen, denn eine einheitliche Urlaubsregelung für Erzieher gibt es nicht.
Der Urlaubsanspruch selbst ist vertraglich geregelt um umfasst mindestens 20 Tage. Für die meisten Arbeitnehmer sind jedoch zwischen 26 und 30 Tagen Urlaub im Jahr möglich und entsprechend im Arbeitsvertrag festgehalten.
Im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitnehmern ist es Erziehern und Erzieherinnen jedoch nicht möglich, den Urlaub zu beliebigen Zeiten zu nehmen. Gibt es einheitliche Schließungszeiten des Kindergartens, so stellen diese Phasen den Haupturlaub dar.
Ansonsten ist es aufgrund der Notwendigkeit der möglichst durchgehenden Betreuung schwierig, mehr als 2 Wochen Urlaub am Stück zu nehmen.
Zudem kommt es vielen Einrichtungen zu Beginn der Kindergartenjahres zu einer Urlaubssperre. In dieser Phase steht die Eingewöhnung der neuen Kinder im Fokus, sodass jeder Erzieher und jede Erzieherin gebraucht werden.
Im Schnitt sollten Erziehern mindestens 40 % der gesamten Urlaubszeit zur freien Verfügung stehen und nicht durch einheitliche Betriebsferien geregelt sein. Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr betrifft dies 12 Tage.
In jedem Fall muss der Urlaub rechtzeitig beantragt werden. Zudem müssen genügend Erzieher die Betreuung aufrechterhalten können. Besonders bei kleineren Kitas ist es daher schwer möglich, gleichzeitig mit Kollegen Urlaub zu nehmen.
Achtung: Während Ihnen im öffentlichen Dienst 29 oder 30 Tage Urlaub im Jahr zustehen, fällt der Anspruch bei privaten Trägern teils etwas geringer aus. Achten Sie daher bereits im Rahmen der Gehaltsverhandlung auch auf dieses oft vernachlässigte Detail.
Haben Sie kleine Kinder, die den Kindergarten besuchen, sind Sie noch flexibel und können auch antizyklisch reisen. So profitieren Sie von Vergünstigen, die Ihnen verwehrt bleiben, wenn Sie in der Hauptsaison Urlaub nehmen.
Wer einer geregelten Arbeit nachgeht, dem steht dafür auch Urlaub zur Verfügung. Dieser Grundsatz scheint für die meisten Menschen selbstverständlich zu sein, bei Kindern hingegen allzu oft vergessen zu werden.
Auch wenn die Kindergartenzeit sicherlich nicht direkt mit einem späteren Job zu vergleichen ist, so kann die durchgängige Präsenz im Kindergarten auch zu negativen Folgen führen.
Kinder müssen jeden Morgen früh aufstehen, sich anziehen, den Rucksack packen und haben im Anschluss ein mehr oder weniger straffes Programm zu bewältigen, bis sie am Nachmittag wieder abgeholt werden. Auch wenn Spiele gespielt werden und die Freizeitaktivitäten Spaß machen, so stellt diese Aufgabe Kinder dennoch vor einer Herausforderung.
Ab und an ist daher Urlaub nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig. Am besten orientieren Sie sich dabei an Ihrem persönlichen Urlaubsanspruch und übertragen Sie diesen auf die Zeit, die auch Ihren Kindern zur Verfügung stehen sollte.
Länger ausschlafen, einfach mal mit zum Einkaufen gehen oder einen gemeinsamen Ausflug in den Zoo machen – all dies sind Dinge, die für Kinder Abwechslung bedeuten und auch möglich sind, ohne in den nächsten Flieger nach Mallorca oder Mexico zu steigen.
Tipp: Manchmal genügt auch ein einzelner Tag zwischendurch, um einfach mal etwas anderes zu machen und sich mit dem eigenen Spielzeug zu Hause zu beschäftigen.
Bei Kindern im Kindergarten besteht im Gegensatz zu Schulkindern keine Verpflichtung zum permanenten Besuch des Kindergartens. Es ist daher problemlos möglich, ein Kind an einzelnen Tagen zu Hause zu betreuen oder aber einen längeren Urlaub zu planen.
Im Prinzip benötigen Sie keine explizite Erlaubnis des Kindergartens, um mit Ihrem Kind in den Urlaub zu fahren. Dennoch haben Sie einen gegenseitigen Vertrag geschlossen. In diesem geben Sie die Vollmacht zur Betreuung Ihres Kindes ab.
Da ein solcher Vertrag auf Vertrauen basiert, sollte sich jeder der Vertragspartner, also Eltern und Erzieher, absprechen und auf Augenhöhe begegnen. In jedem Fall sollten Sie daher Bescheid geben, wenn Ihr Kind den Kindergarten nicht besucht.
Zudem können Sie Urlaubsphasen angeben, sodass die Betreuungssituation im Kindergarten entsprechend angepasst werden kann.
Dies ist vor allem in den Sommermonaten bedeutsam, denn in dieser Zeit fehlen viele Kinder, sodass einzelne Gruppen vielfach zusammengelegt werden, um auch Erziehern Urlaubspläne ermöglichen zu können.
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