Eine Elterninitiative gründen: Das müssen sie beachten!

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
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Wann ergibt eine Elterninitiative Sinn?

Die Gründung einer Elterninitiative bietet sich an, wenn in der Kommune zu wenige Plätze für die Kinderbetreuung vorhanden sind.

Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?

Die Eltern brauchen neben einem guten Konzept vor allem die geeigneten Räumlichkeiten.

Worauf ist in rechtlicher Hinsicht zu achten?

Ein wichtiger Aspekt ist die Rechtsform, unter welcher die Elterninitiative agieren soll.

Das Problem kennen junge Familien zur Genüge: Der ersehnte Nachwuchs fängt an, sich von Mama und Papa abzunabeln und die Welt auf eigene Faust zu entdecken. Das wäre eigentlich genau der richtige Zeitpunkt, das Kind zumindest stundenweise in einer Gruppe betreuen zu lassen. Dort lernt das Kind von klein auf im Umgang mit Gleichaltrigen das richtige Sozialverhalten. Und auch die jungen Eltern profitieren davon: Mama hat ein paar Stunden am Tag Zeit für sich oder kann zunächst stundenweise wieder in ihrem Beruf arbeiten, um den Anschluss an die Arbeitswelt nicht komplett zu verlieren. Doch – egal ob auf dem Land oder in der Stadt – sie finden oft keine Möglichkeit für eine altersgerechte Betreuung, wenngleich auch die Gründe anders sind.

1. Ein Problem: die Öffnungszeiten

Vor allem in Großstädten haben die entsprechenden Einrichtungen oft jahrelange Wartelisten. In ländlichen Regionen sind die Öffnungszeiten oft so bemessen, dass die junge Mutter keine Chance hat, wieder in den Beruf zurückzukehren. Vielfach ist die Anfahrt zur Firma so weit, dass sie mehr auf der Strecke als in der Firma ist. Oder aber die Öffnungszeiten überschneiden sich mit den vorgegebenen Arbeitszeiten. Um wirklich eine bedarfsgerechte Betreuung zu organisieren, gründen deshalb viele Betroffene eine Elterninitiative und organisieren die Betreuung in Eigenregie.

2. Warum sollte man eine Elterninitiative starten?

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Zeit für die Kinder fehlt im familiären Alltag oft.

Bei Elterninitiativen handelt es sich grundsätzlich um kleine Kitas und Horte, die entweder von den Eltern selbst oder mit Unterstützung von angestellten Erzieherinnen betrieben werden. Der Vorteil für die Eltern liegt auf der Hand: Sie haben einen großen Einfluss darauf, wie die Kinder betreut und erzogen werden. Allerdings erfordert die Gründung einer Elterninitiative auch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement seitens der Eltern. Zu den vielfältigen Aufgaben der Mitglieder einer Elterninitiative gehören beispielsweise Verwaltungs- oder Hausmeistertätigkeiten übernehmen und auch einmal putzen oder kochen. Umso mehr identifizieren sie sich aber auch mit „ihrer“ Tagesstätte, zumal diese sowohl den Eltern als auch den Kindern Vorteile bringt.

Gerade Kleinkinder brauchen ein hohes Maß an Frei- und Entwicklungsräumen, die ihnen das familiäre Umfeld nicht mehr in dem Ausmaß bieten kann wie noch vor zehn oder 20 Jahren. Denn der Arbeitsmarkt verlangt in einem wachsenden Ausmaß die Bereitschaft zu Mobilität und zeitlicher Flexibilität, Kleinkinder hingegen wollen in erster Linie spielen und suchen Herausforderungen und Anregungen. Die Folge: Weil durch die Gegebenheiten – einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es lediglich für Kinder zwischen drei und sechs Jahren – wird eine Nähe zur Mutter erzwungen, die sowohl die Mutter als auch das Kind überfordern kann. Abenteuer, Spiel und Spaß erleben Kinder ebenso wie Herausforderungen am besten im Kreise Gleichaltriger – natürlich unter professioneller Aufsicht.

Aber auch für die Eltern bietet eine Elterninitiative zahlreiche Vorteile. Diese Betreuungseinrichtungen, in welchen sie ein Mitspracherecht haben, bieten die Möglichkeit, sehr viel individueller auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen. Denn staatliche Horte, Tagesstätten und Kindergärten müssen sich an die Vorgaben der Kostenträger halten. Zudem kann es schwerfallen, dass sich Eltern initiativ an der Kita beteiligen. Die von einer Elterninitiative getragenen Kitas und Einrichtungen sind dagegen nur dem Trägerverein oder der gGmbH verpflichtet. Möchte man mehr Mitbestimmungsrecht, kann die Elterninitiative dem Kindergarten durchaus vorgezogen werden. Deshalb ist es für die Eltern oft schweirig, sich initativ an der Elterninitiave zu beteiligen, weil sie sich eben an die entsprechenden Vorgaben halten müssen.

3. Was ist für die Gründung einer Elterninitiative zu beachten?

Zunächst einmal sollten die Eltern, die an der Gründung einer Elterninitiative interessiert sind, gemeinsam ein grobes Konzept festlegen. Wichtig ist unter anderem, dass sich die Eltern über die Art der Einrichtung und das pädagogische Konzept einig sind. So gibt es beispielsweise sogenannte Waldkindergärten, wo die Kinder bei schönem Wetter die meiste Zeit im Freien verbringen und Gelegenheit haben, die Natur zu entdecken. Ob das möglich ist, hängt natürlich in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab und lässt sich auf dem Land einfacher verwirklichen als in der Großstadt. Wichtig ist ferner die Frage, welcher Altersbereich abgedeckt werden soll und ob der Kindergarten ein- oder mehrsprachig sein soll. Und nicht zuletzt müssen die Eltern abklären, wie viel Zeit sie selbst zu investieren bereit sind.

Sobald sich die Initiatoren darüber verständigt haben, sollten sie sich auf die Suche nach gleichgesinnten Eltern machen. Für den Anfang reicht zunächst eine Gruppe von sechs bis sieben Eltern, weil es in einem kleinen Rahmen einfacher ist, sich über die Kommunikationswege und Zuständigkeiten zu einigen. Bevor weitere Schritte unternommen werden, sollte das Gründungsteam Kontakt mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde für Kindertageseinrichtungen aufnehmen. Dort werden sie darüber informiert, welche Vorgaben erfüllt sein müssen, um eine entsprechende Einrichtung zu gründen. Die entsprechenden Informationen müssen aber in jedem Fall vor Ort eingeholt werden, denn ein bundesweit einheitliches Kindergartengesetz gibt es nicht. Darüber hinaus erteilt diese Behörde auch die später wichtige Betriebserlaubnis.

Wichtig: Die Elterninitiative muss auch in den Bedarfsplan des zuständigen Jugendamtes aufgenommen werden. Dort müssen sie angeben, für wie viele Plätze ihre Einrichtung ausgelegt sein soll.

3.1. Wählen sie die richtige Rechtsform für Elterninitiativen

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Wählen sie die richtige Rechtsform für Elterninitiativen

Die Eltern haben nun die Wahl, ob sie ihre Initiative in Form eines sogenannten gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH gründen wollen. Dabei ist der Verein die einfachere Variante: Die Elterninitiative muss lediglich sieben Gründungsmitglieder haben, die einen Vorstand wählen und über die Gründung des Vereins ein Protokoll verfassen. Sobald das geschehen ist, wird eine Satzung formuliert, die von einem Notar beglaubigt werden muss. Im nächsten Schritt muss der Verein beim Finanzamt für Körperschaften angemeldet werden, wo auch die Gemeinnützigkeit beantragt wird. Abschließend muss der Verein beim zuständigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen werden. Eingereicht werden muss dafür neben dem Protokoll über die Gründungsversammlung auch die von einem Notar beglaubigte Satzung.

Erheblich mehr Aufwand bringt die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) mit sich. Der erste Schritt besteht darin, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Weil dieser auch den für die Gemeinnützigkeit geltenden Kriterien entsprechen muss, sollte dieser besser von einem Anwalt aufgesetzt werden. Dieser Vertrag muss anschließend in einer Gründungsversammlung beschlossen werden, wobei zugleich ein Geschäftsführer bestimmt werden muss. Anschließend müssen sowohl der Vertrag als auch das Protokoll über die Versammlung notariell beglaubigt werden. Nun muss die GmbH noch bei der Industrie- und Handelskammer sowie beim für Körperschaften zuständigen Finanzamt angemeldet werden, wo zugleich die Gemeinnützigkeit beantragt wird. Schließlich muss noch ein Eintrag der GmbH ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Trotz des höheren Aufwandes kann sich die Gründung einer gGmbH dennoch für die Elterninitiative lohnen. Den sie ist unter anderem von der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer befreit. Zu beachten ist lediglich, dass eventuelle Gewinne auch tatsächlch satzungegmäß verwendet werden und diese nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

3.2. Pro und Contra einer Elterninitiative

  • Die Eltern haben ein wesentlich größeres Mitbestimmungsrecht.
  • Die Eltern haben Einfluss auf die räumlichen Gegebenheiten und die pädagogische Ausrichtung.
  • Eine Elterninitiative kann die Ausrichtung jederzeit ändern.
  • Die Eltern müssen sich ehrenamtlich sehr viel mehr einbringen.
  • Im Vorfeld ist ein hoher organisatorischer Aufwand notwendig.
  • Die Elterninitiative steht gegebenenfalls auch in Personalverantwortung und muss den laufenden Betrieb gewährleisten.

4. Die Mitbestimmung bei einer Elterninitiative

elterninitiative gemeinsam mehr spaß

Gemeinsam macht es einfach mehr Spaß

Grundsätzlich gilt, dass die Eltern, die ihre Kinder in einer Betreuungsstätte einer Elterninitiative betreuen lassen, ein größeres Mitbestimmungsrecht haben, als es in staatlichen Einrichtungen der Fall ist. Das Ausmaß der Mitbestimmung kann jedoch von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Der Grund: Die meisten Elterninitiativen sind in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins organisiert. Diese haben in ihrer Satzung wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten, als Betreuungsstätten, die von der öffentlichen Hand getragen werden, oder eine gemeinnützige GmbH, wo derartige Details im Gesellschaftervertrag festgehalten sind.

5. Wo finde ich bereits bestehende Initiativen?

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Elterninitiative: Eine gute Betreuung für Ihr Kind

Bereits bestehende Initiativen, die vielleicht auch eine Hilfestellung bei der Gründung der eigenen geben können, lassen sich beim ersten Kontakt mit der kommunalen Behörde erfragen. Dieser sollte ohnehin so frühzeitig wie möglich erfolgen, bevor konkrete Pläne geschmiedet werden. Eine weitere, sehr gute Anlaufstelle ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V.. Hierbei handelt es sich um den bundesweiten Dachverband für Elterninitiativen. Der Bundesverband ist Deutschlandweit mit Kontaktstellen vertreten und kann gegebenenfalls Ansprechpartner in der Nähe nennen, welche die Elterninitiative in der Gründungsphase begleiten können.

6. FAQ: Fragen und Antworten

Wie wichtig ist das Konzept?

Ein schlüssiges Konzept ist für die Gründung und Definition einer Elterninitiative unerlässlich. Dieses muss inklusive der geplanten Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgelegt werden, damit überhaupt eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Ferner muss auch ein Nachweis darüber erbracht werden, dass Personal vorhanden ist, welches fachlich geeignet ist.

Warum ist Fremdpersonal wichtig?

Eine Betreuungseinrichtung darf nicht von jedermann geleitet werden. Die Leitungskraft muss eine entsprechende pädagogische oder sozialpädagogische Qualifikation vorweisen können. Auch die Gruppenleitung muss für diese Aufgabe qualifiziert sein. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern dahingehend, wie viele Fachkräfte für bestimmte Gruppengrößen notwendig sind. Einzelne Aufgaben können aber durchaus von Eltern und ehrenamtlichen Helfern übernommen werden, sofern auch Fachpersonal vorhanden ist.

Wie wichtig ist die Finanzierung?

Von Anfang an sollten Eltern, die eine Elterninitiative gründen wollen, auch ein Auge auf die Finanzierung werfen und ein entsprechendes Konzept ausarbeiten. Denn nur wenn die neue Einrichtung kostendeckend arbeiten kann, ist eine dauerhafte Betreuung möglich. Weil zumindest im Alter von drei bis sechs Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht, gibt es besondere Förderprogramme der verschiedenen Bundesländer. Beim örtlichen Jugendamt lässt sich erfragen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Förderung vom Land zu bekommen. Neben einer jährlichen Pauschale für jedes Kind oder Personalkostenzuschüsse gibt es auch Zuschüsse für Sachkosten oder für die Miete.

Wie lassen sich die richtigen Räume finden?

Zunächst muss sich die Elterninitiative darüber informieren, welche gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Raumgröße in ihrem Bundesland gelten. Neben einer ausreichenden Fläche müssen Räumlichkeiten für Betreuungseinrichtungen außerdem über Brandsicherungseinrichtungen sowie Fluchtwege verfügen. Falls Kinder unter drei Jahren betreut werden, müssen außerdem ausreichend Schlafplätze vorhanden sein. Auch in diesem Fall ist das Jugendamt der erste Ansprechpartner, um die notwendigen Details zu klären.

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