Gar nichts. Alle U-Untersuchen inkl. die J1 werden vollständig von den Krankenkassen übernommen.
Bei den Untersuchungen wird die Entwicklung Ihres Kindes umfassend begutachtet. So kann gezielt Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten vorgebeugt werden. Nutzen Sie ebenso die Möglichkeit Sorgen oder Beobachtungen mit dem Arzt oder der Ärztin zu besprechen.
Inbesondere die ersten U-Untersuchungen finden in einem Abstand weniger Wochen statt. Später steigt die Zeitspanne. Eine Übersicht zu den Terminen finden Sie hier.
Deutschlandweit wurde 1991 ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder eingeführt. Es umfasst insgesamt 10 gesetzlich vorgesehene Untersuchungen bis zum Schulalter und eine weitere Untersuchung im Alter von 13 Jahren.
Ziel der Untersuchungen für Kinder ist es, Erkrankungen oder Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen, damit Eltern schnell unterstützt und Kinder wenn nötig behandelt werden können. Somit bieten die Früherkennungsuntersuchungen auch Eltern eine gewisse Sicherheit.
Inhaltsverzeichnis
Nutzen Sie die Kinder-Untersuchungen für wichtige Impfungen.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos. Eine Praxisgebühr wird nicht erhoben. Denn Kinder und Jugendliche sind bis zur Volljährigkeit von Praxisgebühren sowie Rezeptzulagen befreit. Dies gilt übrigens auch für Sozialhilfeempfänger.
Neben einer körperlichen Untersuchung wird auch die allgemeine Entwicklung des Kindes betrachtet. Je nach Alter haben die Untersuchungen unterschiedliche Schwerpunkte, wie beispielsweise Beweglichkeit, Geschicklichkeit, Sprechen, Verstehen oder Sozialverhalten. Der Impfschutz wird überprüft und ausstehende Impfungen gegebenenfalls nachgeholt.
Auch haben die U-Untersuchungen unterschiedliche Beratungsschwerpunkte, etwa die Vorbeugung von Krankheitsrisiken wie Allergien oder Karies, Ernährung sowie Sorgen und Fragen der Eltern zur Entwicklung ihres Kindes.
Bei den Früherkennungsuntersuchen müssen Eltern bestimmte Zeitspannen einhalten. Diese sind so angelegt, damit wichtige Entwicklungsschritte gut beurteilt werden können. Nur innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenze können die Vorsorgeuntersuchungen genutzt werden. Daher sollten Eltern frühzeitig daran denken, einen Termin beim Kinderarzt zu vereinbaren.
Folgende Zeiträume sind für die Untersuchungen vorgesehen:
Im Kinderuntersuchungsheft werden alle Informationen der Untersuchungen vom Arzt notiert.
Die Aktion „Ich geh zur U! Und Du?“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zum Ziel, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen, speziell für die späteren U7 bis U9- Untersuchungen zu erhöhen. Das dazu gehörige Faltblatt „10 Chancen für Ihr Kind“ bietet eine Übersicht über die Inhalte der verschiedenen U-Untersuchungen und ist auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Russisch erhältlich.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
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