Elterngeld und Minijob: Alles, was Du wissen musst

   
von Christiane S. - letzte Aktualisierung:

Für Familien kann es mitunter eine große Herausforderung sein, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, sowohl staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen als auch durch die Aufnahme eines Minijobs die eigene Haushaltskasse aufzubessern. Daher werden wir Dir in diesem Artikel genau erklären, worauf es bei der Inanspruchnahme von Elterngeld und bei einem Minijob zu achten gilt. Außerdem erfährst Du, ob Du gleichzeitig einen Minijob ausüben und Elterngeld beanspruchen kannst.

Die Besonderheiten eines Minijobs

Beim sogenannten Minijob handelt es sich um eine Form der Teilzeitarbeit, die auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet wird. Die Besonderheit besteht darin, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese Obergrenze liegt aktuell bei 520 Euro pro Monat und gilt seit dem 1. Oktober 2022. Davor durften Minijobber maximal 450 Euro monatlich im Rahmen eines Minijobs dazuverdienen. Damit ist diese Art der Beschäftigung noch attraktiver geworden. Ein bedeutender Vorteil bei der Ausübung eines Minijobs ist, dass dieser sozialversicherungsfrei ist. Konkret bedeutet dies, dass Du für das aus dem Minijob bezogene Einkommen keine Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen musst.

Was versteht man unter dem Begriff „Elterngeld“?

Unter dem Begriff „Elterngeld“ versteht man eine staatliche Förderung für Familien, die der Staat Eltern zahlt, damit diese sich auf die Betreuung ihres Kindes fokussieren können. Eltern werden auf diese Weise finanziell entlastet und erhalten mindestens 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat in Form von Elterngeld. Der genaue Betrag ist abhängig vom Nettoverdienst. Das Basiselterngeld kann über einen Zeitraum von 2 bis 12 Monaten bezogen werden. Für den Fall, dass sich beide Elternteile um die Kinder kümmern, stehen sogar 14 Monate an Kindergeld zur Verfügung, die das Paar unter sich aufteilen kann.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Du kannst erst nach der Geburt Deines Kindes einen Antrag auf Elterngeld stellen. Es ist zu empfehlen, den Antrag innerhalb der ersten 3 Monate nach Geburt des Kindes zu stellen. Das liegt daran, dass das Elterngeld rückwirkend gezahlt wird, und zwar maximal für 3 Lebensmonate. Zudem kann Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Deines Kindes gestellt werden. Der Antrag kann bei der Elterngeldstelle eingereicht werden, welche für den Wohnort Deines Kindes zuständig ist. Unter Umständen kann das Elterngeld auch online beantragt werden. Das ist allerdings nicht in jedem Bundesland möglich. Die Online-Beantragung kann in den folgenden Bundesländern durchgeführt werden:

Um den Antrag auf Elterngeld zu stellen, sollte das Formular des jeweiligen Bundeslandes genutzt werden. Dieses kannst Du auf den offiziellen Webseiten oder bei Deiner Elterngeldstelle erhalten. Auch einige Krankenhäuser und Gemeinde-Verwaltungen bieten das Formular an. Du solltest beachten, dass Elterngeld von jedem Elternteil nur ein einziges Mal pro Kind beantragt werden kann. Das gilt ebenfalls für Zwillinge oder Drillinge. Dem Antrag müssen bestimmte Nachweise angehängt werden. Hierzu zählt neben der Geburtsurkunde Deines Kindes auch ein Nachweis über Dein Einkommen.

Wichtige Einkommensgrenzen

Aktuell gilt, dass Paare dann Elterngeld erhalten können, wenn sie zusammen bis zu 300.000 Euro jährlich verdienen. Für Alleinerziehende besteht eine Einkommensobergrenze in Höhe von 250.000 Euro, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht. Im Jahr 2024 sollen diese Grenzen jedoch angepasst werden, sodass Paare nur noch maximal 150.000 Euro verdienen dürfen, um Elterngeld beanspruchen zu können. Bei Alleinerziehenden soll die Grenze ab 1. Januar 2024 ebenfalls 150.000 Euro betragen. Der Staat möchte die Grenzen deshalb absenken, weil er davon ausgeht, dass ab einer gewissen Einkommenshöhe genügend finanzielle Mittel bestehen, sodass die Auszahlung von Elterngeld nicht erforderlich ist.

Kombination von Minijob und Elterngeld: Geht das?

Grundsätzlich gilt, dass Du gleichzeitig einem Minijob nachgehen und Elterngeld beziehen kannst. Dabei gilt es allerdings mehrere Faktoren zu beachten. Sollte das Einkommen aus dem Minijob die Einkommensgrenze in Höhe von 520 Euro pro Monat überschreiten, dann kann sich das negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Schließlich werden die Einnahmen aus einem Minijob bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Außerdem darfst Du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, wenn Du Deinen Anspruch auf das Elterngeld nicht verlieren möchtest. Bei einem Minijob wird diese Grenze jedoch grundsätzlich nicht überschritten.

Anrechnung des Minijobs

Wenn Du Dir im Rahmen eines Minijobs Geld dazuverdienst, dann wird das zusätzliche Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Der zusätzliche Verdienst durch den Minijob muss somit bei der zuständigen Elterngeldstelle angegeben werden. Allerdings kommt es hier nicht zur Berücksichtigung der gesamten Einnahmen aus dem Minijob. Das liegt daran, dass es beim Elterngeld einen sogenannten Mindestbetrag gibt, welcher bei 300 Euro liegt. Bei Elterngeld Plus liegt dieser Betrag immerhin noch bei 150 Euro. Der Mindestbetrag wird nicht angetastet und es erfolgt keine Anrechnung der Einkünfte aus dem Minijob. Für den Fall, dass das Elterngeld diesen Betrag übersteigt, muss die jeweilige Summe jedoch angerechnet werden, wodurch das Elterngeld entsprechend gekürzt wird.

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