Sie sind nicht allein. Junge Mütter können sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Dort erhalten Sie anonym Hilfe.
Wer alleinerziehend ist, kann das Jugendamt kontaktieren, um schneller an einen Betreuungsplatz zu kommen.
Sie erhalten doppeltes Kindergeld. Außerdem steht Ihnen unter Umständen der Kinderzuschlag zu. Weitere Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung haben wir hier für Sie aufgelistet.
Kinder sind ein Segen für die meisten Eltern, ganz egal, in welchem Alter sich die Mütter befinden. Jedoch verändert sich durch die Geburt eines Kindes das komplette Leben. In jungen Jahren kommt es schnell zu Problemen und Situationen, in denen die Teeniemutter überfordert ist.
Aber wie sieht mit Unterstützungsleistungen aus? An wen können sich junge Mütter wenden, wenn Sie Beratung benötigen?
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie mit der neu gewonnen Verantwortung umgehen können und wie sich das Leben mit Baby gestalten lässt.
Inhaltsverzeichnis
Viele junge Mütter sind gestresst.
Auch wenn es vielen Teenagern, die, oftmals ungewollt, schwanger werden so vorkommt als wenn Sie alleine sind, ist dies nicht der Fall. Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Frauen, die unter 20 Jahren ein Kind bekommen, in der letzten Jahren zwar deutlich gesunken, dennoch gibt es in Deutschland etwa 12.100 solcher Geburten pro Jahr.
Weiter zur Schule gehen oder eine angefangene Ausbildung zu Ende bringen, dies sind Probleme, die nicht von der Hand zu weisen sind. Dennoch ist es möglich und auch wichtig, genau diese Punkte anzugehen.
Kommt es zu einer frühen Schwangerschaft, sind Sie auf Unterstützung angewiesen. Fehlt diese zu Hause, gibt es staatliche sowie kirchliche Angebote, die Ihnen in dieser Phase des Lebens helfen.
Viele junge Frauen, die ein Kind bekommen, sind verunsichert. Teils darf es die Familie nicht wissen, teils gibt es finanzielle Probleme, die im Vordergrund stehen. Bevor Ängste und Zweifel das ganze Leben bestimmen, sollten Sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden.
Auf der Website Schwanger und viele Fragen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie Hilfen, wenn Sie nicht weiter wissen.
Sie können sich sowohl telefonisch, online oder aber persönlich beraten lassen. Die Telefonnummern finden Sie ebenfalls auf der genannten Website.
Sollten Sie überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, müssen Sie zwingend eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchen.
Nur staatlich anerkannte Stellen dürfen Ihnen in diesem Fall einen sog. Beratungsschein ausstellen.
Sind Sie der deutschen Sprache nur wenig oder gar nicht mächtig, finden Sie Ansprechpartner auch für viele weitere Sprachen, wie beispielsweise
Tipp: Haben Sie keine Scheu, zum Telefonhörer zu greifen und mit jemandem zu sprechen. Die Mitarbeiter der Schwangerschaftsberatungsstellen helfen Ihnen vollkommen anonym und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Nutzen Sie die sichere und geschützte Beratung, um sich Tipps für sich oder Ihre junge Familie zu holen.
Sie haben Anspruch auf zahlreiche Förderungen.
Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder minderjährig sind, steht Ihnen doppeltes Kindergeld zu. Sie erhalten selbst Kindergeld sowie zusätzlich das Kindergeld für Ihr Kind. In dem Fall, dass Sie minderjährig sind, wird allerdings ein Vormund bestimmt, um Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Diese Vormundschaft übernehmen in den meisten Fällen die Eltern, allerdings ist dies kein Zwang. Alternativ kann die Vormundschaft beispielsweise durch das Jugendamt übernommen werden.
Neben dem Kindergeld haben Sie bei geringen Einkünften Anspruch auf den Kinderzuschlag. Dieser Zuschuss beträgt maximal 170 Euro pro Monat. Die Förderung ist im Gegensatz zum Kindergeld jedoch an Ihre Einkommensverhältnisse gebunden.
Üben Sie nicht nur einen Teilzeitjob aus, kann es zu einer schrittweisen Kürzung des Zuschusses kommen.
In der Ausbildung haben junge Mütter die Möglichkeit, diese zu unterbrechen. Die maximale Auszeit beschränkt sich nicht nur auf den Mutterschutz, sondern auf die komplette Elternzeit. Die Details müssen Sie allerdings mit der Handwerkskammer oder Innung selbst aushandeln.
Fragen Sie am besten bei Ihrem derzeitigen Ausbilder nach.
Wenn Sie BAföG erhalten haben, informieren Sie das zuständige BAföG-Amt umgehend über Ihre Schwangerschaft. Sie können die Ausbildung oder aber Ihr Studium unterbrechen oder aber verlängern und dennoch BAföG bekommen. Solange Ihr Kind noch keine zehn Jahr alt ist, erhöht sich die Einkommensgrenze, ohne dass Sie eine Kürzung Ihres Anspruchs befürchten müssen.
Als weiteren Bonus können Sie, sofern Sie die Betreuung Ihres Kindes selbst übernehmen, einen Betreuungszuschlag beantragen, der derzeit 113 Euro beträgt. Rechtliche Einzelheiten zur Ausbildungsförderung finden Sie hier.
Tipp: Der Vater des Kindes ist Ihnen sowie Ihrem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Ist der Vater selbst nicht in der Lage, diesen ganz oder teilweise zu zahlen, können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Die Mitarbeiter des Jugendamts helfen Ihnen auch, wenn der Vater zwar zahlen könnte, es jedoch nicht tut.
In Extremsituationen erhalten Sie schnell Hilfe.
Wer alleinerziehend ist und sich aufgrund seines Berufs nur zeitweise um sein Kind kümmern kann, ist dringend auf einen Betreuungsplatz angewiesen. Generell gibt es inzwischen ein gesetzliches Recht auf einen Betreuungsplatz.
In der Praxis sind die Plätze jedoch an einigen Orten knapp. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auf die sog. Härtefallklausel zurückzugreifen. So kommen Sie über das Jugendamt auch kurzfristig an einen Betreuungsplatz für Ihr Kind.
Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten der Kindertagespflege oder eines Babysitters selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Diese sowie weitere Unterstützungsleistungen erhalten Sie durch die örtlichen Sozialhilfeträger.
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