Wie werden Tagesmütter steuerlich behandelt? Hier finden Sie Antworten!

   
von Redaktion - letzte Aktualisierung:
Welche Steuern und buchhalterischen Aufgaben fallen für Tagesmütter und Tagesväter an?

Spätestens seit dem im August 2013 eingeführten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr ist der Bedarf an Plätzen vielerorts deutlich gestiegen. Heute noch gibt es in vielen Städten zu wenig Plätze für die Kinderbetreuung (U3). Von der Nachfrageorientierung her ist es damit eine vielversprechende Idee, sich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig zu machen. Doch natürlich sind in diesem vertraulichen Bereich viele Genehmigungen zu erwirken und formale Rahmenbedingungen zu beachten. Neben den Kernaufgaben der Kinderbetreuung müssen sich Selbstständige auch mit Buchhaltung und Steuern befassen.

1. Das bisschen Buchhaltung macht sich von alleine?!

Getreu diesem Motto fragen sich viele angehende Tagesmütter, welche Steuerlast auf sie zukommt und wie kompliziert die Buchhaltung wird? Schließlich soll der Fokus der Tätigkeit ganz klar auf der Kinderbetreuung liegen. Nehmen Sie sich 5 Minuten Lesezeit, um die steuerliche Behandlung von Tagesmüttern hier praxisorientiert nachvollziehen zu können.

Es ist wichtig, dass Selbstständige von Beginn an eine saubere Buchhaltung anlegen und sich angewöhnen, ihren Steuerpflichten nach bestem Wissen und Gewissen fristgerecht nachzukommen. Eine Nachprüfung durch das Finanzamt kann jederzeit unangekündigt erfolgen. Und wenn dann schlampig geführte und nicht-nachvollziehbare Dokumentation der Finanzen festgestellt wird, kann es richtig teuer werden.

2. Ausgangslage zur Steuerpflicht für Tagesmütter: Vieles ist neu seit 2009

Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 müssen auch Tagesmütter ihre Einkünfte versteuern, wenn sie vom zuständigen Jugendamt Zahlungen erhalten. Für Tagesmütter von privaten Auftraggebern galt die Steuerpflicht schon vorher, sodass die Neuregelung für mehr Gerechtigkeit sorgen soll. Grundsätzlich müssen Tagesmütter nicht die Einnahmen, sondern ihren Gewinn versteuern. Das ist ein bedeutender Unterschied, weshalb wir hier auch noch einen Blick auf in Frage kommende Betriebsausgaben für Tagesmütter werfen.

3. Tagespflege: Um welche Art der Tätigkeit handelt es sich?

Es kann sich gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz um eine freiberufliche bzw. selbstständige erzieherische Tätigkeit handeln, falls die Kinderbetreuung in den Räumlichkeiten der Erziehungsberechtigten oder in eigenen Räumen erfolgt.

Wichtig für eine Anerkennung als Freiberufler ist, dass die Tagesmutter alle Leistungen selber ohne Weisungsbefugnis erbringt!

Im Falle der Anstellung in einer Kindertagespflegeeinrichtung handelt es sich um Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit gemäß § 19 Einkommenssteuergesetz. In diesem Fall werden Steuern mit dem Lohn automatisch abgeführt. Selbstständige Tagesmütter müssen im Rahmen der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vornehmen. Von den Einnahmen werden alle Ausgaben abgezogen. Das Ergebnis entspricht dann dem steuerpflichtigen Gewinn.

4. Müssen Tagesmütter Steuern zahlen? Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich müssen alle Tagesmütter seit 2009 oberhalb des aktuellen Grundfreibetrages Steuern zahlen. Dabei spielt die Anzahl der betreuten Kinder grundsätzlich keine Rolle. Die Einnahmen sind als Einkünfte als selbstständiger Tätigkeit bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Durch die Möglichkeit der Berücksichtigung von Betriebskosten lässt sich die Steuerlast senken. Bei angestellten Tagesmüttern werden Steuern entsprechend der persönlichen Einkommenssituation direkt vom Lohn abgezogen und an den Fiskus angeführt.

Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware behalten Sie die Übersicht über die betrieblichen Finanzen.

5. Ab welchem Einkommen müssen Tagesmütter Steuern zahlen?

Für das Jahr 2021 liegt der Grundfreibetrag für Steuern bei 9.744 Euro. Steuern werden erst fällig, wenn der Gewinn einer Tagesmutter über diese Grenze hinausgeht, wovon im Regelfall auszugehen ist. Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, können eine Pauschale für jedes Kind sowie typische Betriebskosten geltend gemacht werden.

Pro betreutem Kind in Vollzeit kann eine Betriebskostenpauschale von 300 Euro angesetzt werden, wobei sich diese im Falle von weniger Wochenstunden anteilig reduziert. Durch die Nutzung dieser Pauschale pro Kind lässt sich der buchhalterische Aufwand insgesamt deutlich reduzieren.

6. Was zählt zu den Betriebskosten von Tagesmüttern?

Bei der Gewinnermittlung können Tagesmütter folgende betriebstypischen Ausgaben geltend machen:

  • Ausgaben für Nahrungsmittel
  • Aufwendungen für Mobiliar und Spielzeug
  • Betriebskosten für die Räumlichkeiten
  • Kosten für Fachliteratur und Weiterbildungen
  • Ausgaben für Hygieneartikel
  • Versicherungsbeiträge
  • Weitere Kosten, die unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Fahrtkosten)

7. Gibt es Einkommensgrenzen für Tagesmütter?

Die strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen indirekt für eine Einkommensgrenze. Diese ergibt sich aus der Tatsache, dass eine Tagesmutter im Regelfall nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen darf. Dadurch sind die Einnahmen für selbstständige Tagesmütter begrenzt, zumal es pro Kind durch das örtliche Finanzamt festgelegte Zahlungen gibt. Insofern sind die Handlungsspielräume recht gering, um als freiberufliche Tagesmutter an der Verdienstschraube drehen zu können.

Im Wesentlichen werden sich eine hohe Auslastung und eine schlanke Kostenstruktur verdienstoptimierend auswirken. Mit welchem Einkommen konkret als Tagesmutter oder -vater zu rechnen ist, muss im Finanzteil des auszuarbeitenden Businessplans deutlich werden.

8. Minijob(s) als Alternative für Tagesmütter?

So manche Tagesmutter scheut den steuerlichen und regulatorischen Aufwand, der mit der beruflichen Selbstständigkeit in der Kindertagespflege einhergeht. Die Erfassung der Betriebsausgaben und das Aufstellen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung lassen sich mit einer leistungsstarken Buchhaltungssoftware aber auch als Laie problemlos korrekt erledigen. Schon im zweiten Jahr wird aus der steuerlichen Pflichtaufgabe mehr und mehr Routine, die irgendwann nicht mehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

Der große Vorteil ist, dass mit einer Buchhaltungssoftware die Daten aus dem Vorjahr als Basis übernommen werden können. Alternativ können sich Tagesmütter auch als Minijobber bei der Kinderbetreuung anstellen zu lassen. Der Auftraggeber führt dann eine Pauschale für alle notwendigen Ausgaben ab.

Gut zu wissen: Sofern mehrere Kinder betreut werden, lassen sich mehrere Minijobs in steuerlicher Hinsicht addieren. Der Verdienst ist dann allerdings pro Minijob formal auf 450 Euro (ohne Steuern und Abgaben) pro Monat begrenzt und die Gestaltungsfreiheit hält sich im Gegensatz zur beruflichen Selbstständigkeit in engen Grenzen.

Fazit: Auch die Buchhaltung kann für Tagesmütter zum ‚Kinderspiel‘ werden!

Wer sich einen kompakten Überblick zu diesem Thema verschaffen möchte, sollte die Richtlinien des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2016 zur steuerlichen Behandlung von Tagesmüttern lesen. Hier konnten Interessenten die wichtigsten Inhalte daraus bereits in kompakter Form nachvollziehen. Mit speziellen Programmen für Selbstständige wird auch die vermeintlich komplexe Steuererklärung zu einer souverän lösbaren Herausforderung. Zahlreiche Hilfestellungen sorgen dafür, dass die Buchhaltung nur wenig Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Der Fokus kann und soll schließlich ganz auf der Kinderbetreuung liegen!

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