Insbesondere in deutschen Großstädten kommen öffentliche Träger mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen nicht hinterher. Deshalb möchten immer mehr Eltern eigene Kitas gründen.
Sie sollten über unternehmerisches Know-How verfügen, eine betriebswirtschaftliche Grundlage schaffen und pädagogische Erfahrungen vorweisen können.
Die Einnahmen bestehen meist aus den Kostenerstattungen des jeweiligen Bundeslandes, Spenden und Beiträgen aus dem Förderverein der Kita oder individuellen Zuzahlungen durch die Eltern.
In ganz Deutschland fehlen Kindergartenplätze, die oftmals eine notwendige Voraussetzung für die Vollzeitbeschäftigung der Eltern sind. Deshalb entschließen sich immer mehr Mütter und Väter, aus der Not eine Tugend zu machen und eine eigene Kita zu gründen.
Mit dem Eröffnen eines Kindergartens entstehen nicht nur neue Arbeits- und Kitaplätze, es lässt sich damit auch Geld verdienen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Kitaeröffnung vor und sagen Ihnen, was Sie beachten müssen, damit Ihr Konzept sich finanziell trägt.
Inhaltsverzeichnis
Die Zahlen aus der aktuellen Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sprechen für sich: Bundesweit werden aktuell (Stand 1. März 2017) 762.300 Kinder (33,1 Prozent) unter drei Jahren in einer Kita oder Kindertagespflege betreut. Das sind bereits 42.800 mehr Kinder als 2016 (32,7 Prozent), Tendenz steigend.
Auch die Zahl der Kita-Kinder zwischen drei und sechs Jahren stieg in diesem Zeitraum um 41.500 Kinder auf etwa 2,4 Millionen, so dass die Betreuungsquote in dieser Altersstufe nun bei 93,6 Prozent liegt.
Insbesondere in deutschen Großstädten wie Hamburg, München und Berlin kommen öffentliche Träger mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen nicht hinterher. Deshalb möchten immer mehr Eltern eigene Kitas gründen. Die Planung einer Kitagründung kommt der Unternehmensgründung gleich, es spielen aber noch einige spezielle Faktoren eine Rolle, die wir Ihnen hier vorstellen.
Wer eine Kita gründen möchte, der sollte über unternehmerisches Know-How verfügen oder zumindest daran interessiert sein, sich in diesem Bereich fortzubilden. Ein Kindergarten funktioniert grundsätzlich wie ein Unternehmen: Es braucht eine betriebswirtschaftliche Grundlage, denn auch in der Kita fällt u.a. Buchhaltung an. Sie müssen den Betrieb beim Finanzamt anmelden und es müssen Rechnungen bezahlt und gestellt werden. Dazu gehört auch z.B. die Lohnabrechnung für das Kita Personal. Vieles können sich auch unerfahrene Gründer mit verschiedenen Tools und Services vereinfachen, dennoch ist betriebswirtschaftliches Grundwissen auch für die Gründung einer Kita von Vorteil.
Natürlich möchten Sie mit einer Kita auch Geld verdienen. Pädagogische Erfahrungen sind jedoch neben den betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen essentiell, um ein passendes Konzept zu erstellen und Fachkräfte sowie Eltern von dem Projekt zu überzeugen.
Es braucht ein wirkliches Interesse an dem „Kosmos Kita“, an der gemeinsamen Arbeit mit Eltern und Kindern und dem Anspruch an eine solche Einrichtung. Wenn Sie keine pädagogischen Grundkenntnisse haben, sollten Sie eine Weiterbildung in Betracht ziehen oder für eine starkes pädagogisches Kita-Team sorgen, dass die Vision trägt.
Wenn Sie eine Kita gründen möchten, sollten Sie im ersten Schritt eine Vision entwickeln: Wie soll unsere Kita aussehen und welches Konzept soll sie haben? Waldorf, Montessori oder klassische Kindertagestätte – es kommen viele Ausrichtungen in Frage. Das Konzept bestimmt auch die anvisierte Unternehmensgröße.
Ein Waldkindergarten oder der Kindergarten nach Fröbel haben zum Beispiel oftmals einen hohen Anspruch an das pädagogische Konzept und die frühkindliche Bildung.
Solche Kita-Formen umfassen oftmals weniger Kitaplätze und basieren auf einem starken elterlichen Engagement. Andere Kitas möchten – zumeist von wirtschaftlichen Trägern – möglichst viele rentable Kitaplätze schaffen. Je klarer Ihre Idee ist, desto eher werden Sie andere, z.B. im Rahmen einer Vereinsgründung, davon überzeugen können.
Im gleichen Zug sollten Sie sich über die landesrechtlichen Bestimmungen zur Rechtsform einer Kita informieren. In der Vergangenheit wählten Elterninitiativen gern den gemeinnützigen Verein als Rechtsform. In Berlin wurde einigen Kitas der Status eines gemeinnützigen Vereins abgesprochen, weil sie als Vereine mit einem wirtschaftlichen Ziel gelten (KG Berlin v. 16.2.2016, 22 W 71/15).
Es gibt Ausnahmen, aber wenn Sie bereits wissen, dass Ihre Kita eine größere Menge von Kindern aufnehmen soll und es kein gemeinnütziger Zweck in der Satzung erkennbar ist, dann ist die gGmbH die bessere Wahl. Verstehen Sie die Kita als ein Unternehmen und möchten zukünftig vielleicht sogar mehrere Kitas gründen, können sie auch ein Einzelunternehmen gründen.
Hier sehen Sie alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Gründungsformen auf einen Blick:
Gründungsform | Vor- und Nachteile |
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gGmbh |
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gemeinnütziger Verein (e.V) |
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Unternehmen |
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Treten Sie zur Klärung der optimalen Rechtsform am besten frühstmöglich in Kontakt mit den zuständigen Landesjugendämtern. Ihre Ansprechpartner geben auch Auskunft darüber, ob es in der jeweiligen Region einen Bedarf an weiteren Kindergärten gibt. Besteht dieser Bedarf nicht, kann das Erteilen einer Betriebserlaubnis verweigert werden.
Je klarer das Kita-Konzept ist und je besser Sie als Gründer-Team dafür argumentieren können, dass Ihre Kita einen Bedarf deckt, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition.
Eine Kernaufgabe beim Gründen ist die Suche nach einer geeigneten Immobilie. Oft handelt es sich um gewerbliche Flächen, die eine Sondernutzung zulassen.
Folgende Kriterien spielen beim Erteilen einer Betriebserlaubnis eine Rolle:
Tipp: Erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Landesjugendamt, ob es Zuschüsse für die Gestaltung der Räume oder zur Miete gibt. In NRW werden Kitas u.a. bei den Betriebskosten und dem Ausbau von Kitaplätzen für Kinder mit Behinderungen unterstützt.
Grundsätzlich können Sie mit einer notwendigen Nutzfläche von 60 qm pro Kitagruppe rechnen.
Ein weiterer Schwerpunkt beim Gründen einer Kita ist die Finanzplanung. Dabei müssen Sie zwischen den einmalig anfallenden Kosten in der Gründungsphase und den laufenden Kosten unterscheiden. Lassen Sie sich dazu am besten von Finanzexperten unterstützen, die einen Businessplan mit Ihnen erstellen und sicher keine Kostenfallen vergessen.
Wenn möglich, dann befragen Sie auch Leiterinnen und Leiter in bestehenden Kitas. Sie haben weitreichende Erfahrungen und können wertvolle Tipps zur Planung einer Kita geben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter gibt einen Überblick über alle Jugendämter bzw. die zuständigen Stellen in den Ländern und stellt die Kontakte zur Verfügung. Beim Eröffnen einer Kita sind diese die ersten Ansprechpartner.
Zur Finanzierung einer Kitagründung kommen Eigenmittel, Fremdmittel und Fördergelder in Frage. Wenn Sie eine gGmbh gründen, können Sie wie jeder andere Selbstständige einen Kredit bei einer Förderbank oder einem Finanzinstitut aufnehmen, es braucht aber auch 25.000 Euro Startkapital aus Eigenmitteln.
Die Bundesländer entscheiden eigenständig über weitere Fördermittel zur Gründung einer Kita. Auch darüber informieren Sie die Bundesjugendämter und geben Ihnen ggfs. weitere Kontakte an die Hand.
Ob Sie für Ihre Kita eine Betriebserlaubnis erhalten, hängt auch von Ihrem Finanzierungskonzept ab. Ganz klar: Nur wenn sich die Kita – die auch ein Unternehmen ist – trägt, ist sie nachhaltig betriebsfähig.
Die zuständigen Landesämter achten deshalb auf einen konsistenten Finanzierungsplan, der Einnahmen und Ausnahmen gegenüberstellt.
Die laufenden Einnahmen setzen sich zumeist aus den Kostenerstattungen des jeweiligen Bundeslandes, Spenden, Beiträgen aus dem Förderverein der Kita oder individuellen Zuzahlungen durch die Eltern zusammen.
Zu den wichtigsten Ausgaben gehören wiederum die Personal- und Energiekosten, die Mietkosten für das Kitagebäude, aber auch Kosten für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Kita.
Die Kostenerstattungen des Landes variieren nach den folgenden Faktoren stark: Alter der zu betreuenden Kinder, Umfang der Betreuung (Vollzeit/Teilzeit), Integrations- und Sozialzuschläge).
Vergessen Sie in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung auch nicht notwendige Reparaturen und regelmäßige Sanierungen in den stark genutzten Räumlichkeiten.
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