Kita gGmbH: Das sind die Vor- und Nachteile gegenüber dem e.V.

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kita gGmbH
Welche Form ist die Richtige?

Sowohl der eingetragene Verein als auch die Kita gGmbH haben ihre Berechtigung.

Welche Rechtsform birgt mehr Vorteile?

In den meisten Fällen ist die Kita gGmbH gegenüber einem Verein zu favorisieren.

Kann die Rechtsform geändert werden?

Ja, das ist möglich. Näheres dazu erläutern wir Ihnen hier.

Wer einen Kindergarten oder eine Kita gründen möchte, steht zwangsläufig vor der Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll.

Viele Einrichtungen sind als eingetragener Verein aufgestellt. Aber ist dies tatsächlich die richtige Rechtsform und worin besteht der Unterschied zur gemeinnützigen GmbH?

In unserem Artikel beschäftigen wir uns mit der Kita gGmbH und zeigen, inwiefern sich die Eintragung als Verein von der neuerdings vielfach favorisierten Rechtsform unterscheidet.

1. Die richtige Rechtsform für den Kindergarten wählen

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 klargestellt, dass der Geschäftsbetrieb eines Vereins wirtschaftlich ausgestaltet sein darf, sofern darin nicht der Hauptzeck besteht.

Viele Eltern, die aus einer Eigeninitiative heraus eine Kindertagesstätte eröffnen möchten, sollten sich bereits frühzeitig Gedanken darüber machen, ob ein Verein oder aber die gemeinnützige GmbH die richtige Wahl sind.

Grundsätzlich sind beide Formen rechtlich zulässig und Sie müssen nicht befürchten, Probleme aufgrund der gewählten Rechtsform zu bekommen.
Andererseits erleichtert die richtige Wahl die Arbeit teils enorm. Denken Sie also bereits zu dem Zeitpunkt, zu welchem Sie eine Kita gründen, daran, dass diese in Zukunft voraussichtlich wachsen wird.

Auch wenn es später durchaus möglich ist, die Rechtsform von einem Verein zur Kita gGmbH zu wechseln, so ersparen Sie sich diesen unnötigen Schritt, indem Sie von Beginn an die passende Rechtsform wählen.

Grundsätzlich eignet sich eine gemeinnützige GmbH besser, um einen oder auch mehrere Kindergärten leiten zu können. Dies muss jedoch nicht in jedem Fall so sein, sodass Sie die Entscheidung stets an Ihren individuellen Bedürfnissen ausrichten sollten.

2. Kita gGmbH oder e.V. – diese Vor- und Nachteile gilt es zu beachten

Erklärung der Abkürzung GmbH

Bei einer Kita gGmbH ist die Haftung auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt.

Soll ein Kindergarten klein sein und auch klein bleiben, so spricht nichts gegen das demokratisch ausgestaltete Modell des eingetragenen Vereins. Wichtige Entscheidungen werden stets im Rahmen der Mitgliederversammlung betroffen.
Spätestens, wenn es neben der reinen Zweckerfüllung auch um wirtschaftliche Zwecke geht, stößt der Verein allerdings schnell an seine Grenzen.

Demgegenüber bietet eine gemeinnützige GmbH Ihnen die Möglichkeit, wirtschaftlich einfacher zu agieren, da nicht stets das gesamte Gremium angerufen werden muss. Die Entscheidungsgewalt kann bei einem oder mehreren Gesellschaftern liegen, was den bürokratischen Ablauf enorm vereinfacht.

Ein großes Problem der Anfangszeit stellt allerdings das aufzubringende Stammkapital von mindestens 25.000 Euro dar, wovon mindestens die Hälfte bar in die Gesellschaft eingebracht werden muss.

Der übrige Anteil kann auch mittels Sacheinlagen erfolgen. Ist dieses Kapital anfangs nicht aufzubringen, so gibt es alternativ die Möglichkeit, die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Bei der gUG entfällt das einzubringende Stammkapital (zunächst) komplett.

Allerdings bringt Sie dies in der Praxis schnell an Ihr Zahlungslimit, sodass Sie sich diesen Schritt gut überlegen sollten. Zudem kann es im Rechtsverkehr zu Schwierigkeiten kommen, da potenzielle Partner Schwierigkeiten mit der fehlenden Liquidität haben können.
Ergänzend muss das Kapital schrittweise eingebracht werden, um die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH zu überführen.

grüne Taste mit der Aufschrift "non profit"

Der wirtschaftliche Charakter darf bei keiner der beiden Rechtsformen im Vordergrund stehen.

Sowohl bei der Gründung eines Vereins, einer gemeinnützigen GmbH oder einer gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) muss die gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund stehen. In jedem Fall profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen.

Sofern Sie sich als Leiter für die Tätigkeit selbst ein Gehalt zahlen möchten, sind Sie laut Gesetz zwingend auf die Kita gGmbH bzw. UG angewiesen. Im Rahmen der Vereinsleitung ist ein Entgelt nicht vorgesehen.

Während der Verein sich durch eine breite Basis, demokratische Prozesse und einen einfachen Mitgliederwechsel auszeichnet, so setzt die gGmbH auf feste Strukturen und vereinfachte bürokratische Abläufe.
Scheidet ein Gesellschafter allerdings aus oder soll durch einen neuen ersetzt werden, so ist hierfür der Weg zum Notar unumgänglich.

Einen kurzen Überblick der für und gegen die Kita gGmbH sprechenden Punkte sehen Sie noch einmal in diesem YouTube-Video:

3. Einen Verein in eine Kita gGmbH umwandeln

Kinder in der Kita spielen

Der Wechsel der Rechtsform ändert nichts an bestehenden Verträgen.

Ändert sich die Konzeption des Kindergartens, gestaltet sich die Zusammenarbeit mit vielen Mitgliedern kompliziert oder gibt es Entscheidungen, die im Hinblick auf die Finanzierung getroffen werden müssen, so kann auch ein Wechsel vom eingetragenen Verein hin zur Kita gGmbH erfolgen.

Die einfachste Methode der Umwandlung besteht darin, einen Formwechsel zu vollziehen. Dabei bleiben sämtliche Geschäftsbeziehungen und Verträge gültig und müssen nicht neu aufgesetzt werden.
Dies gilt auch für die Arbeitsverträge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie für all jene, die sich in der Ausbildung befinden.

Für die Kinder im Kindergarten ändert sich nichts und auch die Kita-Richtlinien können weiterhin gelten. Rein die rechtlichen Gegebenheiten verändern sich hin zu einer typischen Unternehmensstruktur.

Bereitet der direkte Weg allerdings Probleme, besteht alternativ auch die Möglichkeit einer Abspaltung des ursprünglichen Vereins.

Tipp: Generell ist der Wechsel hin zur Kita gGmbH nicht mit allzu hohen Kosten verbunden, sodass Sie vor diesem Schritt keine Angst haben sollten. Allerdings ist anwaltliche Hilfe sinnvoll, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

4. Weiterführende Literatur zur Gründung einer Kindertagesstätte

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,26 von 5)
Kita gGmbH: Das sind die Vor- und Nachteile gegenüber dem e.V.
Loading...

Bildnachweise: Zerbor/Adobe Stock, kebox/Adobe Stock, andyller/Adobe Stock, Rawpixel.com/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Wir freuen uns auf Ihren Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Verwandte Beiträge