Stellen Sie sich alle nötigen Unterlagen bereits vor der Geburt Ihres Kindes zusammen.
Wenn Sie ein Neugeborenes anmelden möchten, müssen Sie das örtliche Standesamt aufsuchen.
Neugeborene sind ab dem Moment der Geburt automatisch über die Mutter mitversichert. Weitere Fragen und Antworten zum Thema lesen Sie hier.
Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das komplette bisherige Leben. Die wenigsten Frauen können sich in der Schwangerschaft bereits eine Vorstellung davon machen, wie der neue Alltag aussieht.
In den ersten Wochen nach der Entbindung stehen jedoch auch einige Formalitäten auf dem Programm. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie und wo Sie Ihr Neugeborenes anmelden.
Sie erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Dinge Sie schon vorab regeln können.
Inhaltsverzeichnis
Nach der Geburt eines Kindes haben Sie es mit vielen Dingen auf einmal zu tun. Ab sofort tragen Sie die Verantwortung für ein Baby. Sie müssen sich ums Füttern und Wickeln kümmern und werden in den ersten Wochen wohl etwas an Schlafmangel leiden.
Dennoch ist diese Zeit kostbar und durch nichts in der Welt zu ersetzen. Um Ihnen das Anmelden nach der Geburt so einfach wie möglich zu machen, suchen Sie sich bereits vor der Geburt die nötigen Unterlagen zusammen, um diese anschließend nur noch zu komplettieren.
Möchten Sie ein Neugeborenes anmelden, ist dies über das Standesamt möglich. In vielen Kliniken werden Ihnen die entsprechenden Formulare auf Wunsch hin mitgegeben, sodass Sie diese lediglich ausfüllen und an das Standesamt senden müssen.
Alternativ können Sie auch persönlich zum Standesamt gehen.
In jedem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ausländische Staatsbürger benötigen anstelle eines Personalausweises einen Reisepass. Zusätzlich ist eine Übersetzung der Eheurkunde erforderlich, sofern Sie verheiratet sind.
Achtung: Beachten Sie bitte, dass die Übersetzung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um möglichst schnell Rechtsklarheit zu erlangen, wenn Sie einen Säugling registrieren, geben Sie die Übersetzung frühzeitig in Auftrag.
Sind die Anträge nach der Geburt erledigt, erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Zusätzlich sendet Ihnen die Behörde Formulare für Ihre Krankenversicherung sowie für einen Elterngeldantrag zu.
Je nachdem, in welcher Stadt Sie wohnen, gibt das Standesamt Ihre Daten automatisch an das Einwohnermeldeamt weiter.
Dies ist bislang jedoch nicht in allen Regionen der Fall, sodass Sie am besten direkt bei dem örtlichen Standesamt nachfragen, ob der zusätzliche Weg erforderlich ist.
Falls Sie in Kürze verreisen möchten, müssen Sie Ihr Baby ohnehin beim Einwohnermeldeamt anmelden, da Ihr Neugeborenes einen Kinderreisepass oder aber einen regulären Reisepass benötigt.
Für den Kinderreisepass sind ein biometrisches Passbild sowie die Geburtsurkunde erforderlich.
Kleine Kinder dürfen in der Regel noch in die Kamera lachen, da sich das Fotografieren ansonsten durchaus schwierig gestaltet.
Eine Alternative stellt der Personalausweis für Kinder dar. Diesen können Sie auch für ein Neugeborenes beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall nur Reisen innerhalb der EU möglich sind.
Tipp: Bei Reisen in die USA wird kein Kinderreisepass akzeptiert. Hier benötigen Sie einen regulären Reisepass, auch wenn Ihr Kind erst wenige Monate auf der Welt ist.
Die Anfertigung erfolgt durch die Bundesdruckerei und nimmt zwischen drei und sechs Wochen in Anspruch.
Über Ihre reguläre Krankenversicherung erfolgt eine automatische Mitversicherung Ihres Babys. Dennoch sollten Sie die Bescheinigung über die Geburt Ihres Kindes, die Ihnen das Standesamt aushändigt, möglichst zeitnah an Ihre Versicherung weiterleiten.
Nein, in diesem Fall ist allerdings ein Vaterschaftstest notwendig. Einfacher ist es, wenn die Mutter des Kindes zustimmt.
Für die Auszahlung des Kindergelds sind die Familienkassen zuständig. Diese sind weitestgehend der Bundesagentur für Arbeit unterstellt.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier stellen.
Beachten Sie bitte, dass Sie Kindergeld maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen können.
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