Kinderfreibetrag 2019 und 2020: Was Eltern bei der Steuerklärung wissen müssen

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Kinderfreibetrag-Ratgeber
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Unterhaltspflichtige Eltern, deren Kinder noch nicht volljährig sind, haben Anspruch auf einen Kinderfreibetrag in 2019 von 7620€. In 2020 erhöht sich der Satz zu 7.812 Euro.

Ist der Freibetrag Anrechnungen ausgesetzt?

Der Kinderfreibetrag wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Können nur die leiblichen Eltern den Kinderfreibetrag geltend machen?

Der Kinderfreibetrag kann unter Umständen auf Großeltern oder auch Stiefeltern übertragen werden.

Eltern sein ist teuer. Doch wenn man nicht am Kind oder im Familienleben sparen möchte, müssen andere Tricks zu Rate gezogen werden. Bei der Steuererklärung können Sie durch den Kinderfreibetrag einige Taler sparen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber. 

1. Der Kinderfreibetrag – steuerliche Entlastung der Eltern

Weitere steuerliche Entlastungen

Neben dem Kinderfreibetrag können sie auch Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung für Ihre steuerliche Entlastung geltend machen.

Das Aufziehen von Kindern sowie deren Ausbildung ist sehr kostenintensiv. Daher ist es im deutschen Steuergesetz vorgesehen, dass Eltern grundsätzlich finanziell unterstützt werden. Der Bezug von Kindergeld stellt dabei eine Möglichkeit dar. Eine weitere Möglichkeit, vom Staat finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist das Eintragen eines Kinderfreibetrags.

Dazu ist es für Sie als Eltern wichtig, alle wichtigen Fakten rund um den Kinderfreibetrag zu kennen. Wir erklären Ihnen, was konkret damit gemeint ist, inwiefern Sie selbst als Eltern aktiv werden müssen und welche Sonderregelungen beispielsweise bei Übertragung des Kinderfreibetrags gelten.

2. Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Was ist der Unterschied?

Zur finanziellen Unterstützung der Eltern hat der deutsche Staat zwei Konzepte vorgesehen:

  • Kindergeld
  • Kinderfreibetrag

Wichtig! Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden zwar unabhängig voneinander berechnet und beantragt, das ausgezahlte Kindergeld wird jedoch immer auch bei Anrechnung des Kinderfreibetrags berücksichtigt.

Das Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung, die Sie als Eltern monatlich auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Diesen Betrag erhalten Sie steuerfrei. Er ist einkommensunabhängig, variiert jedoch je nach Anzahl der Kinder.

Die aktuelle Höhe des monatlich ausgezahlten Kindergelds im Überblick:

1. Kind 2. Kind 3. Kind ab dem 4. Kind
204 Euro 204 Euro 210 Euro 235 Euro

Im Gegensatz zum Kindergeld ist der Kinderfreibetrag keine finanzielle Zuwendung, die Sie als Zahlung auf Ihr Konto erhalten. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Steuererleichterung.

Kinderfreibetrag und Kindergeld

Zusätzlich zum Kindergeld haben Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag

Bei der jährlichen Steuererklärung wird Ihr Jahreseinkommen mit der Einkommenssteuer, der Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschlag versteuert. Je höher Ihr Einkommen, umso höher sind auch die steuerlichen Abzüge. Haben Sie jedoch unterhaltspflichtige Kinder, so wird Ihnen ein bestimmter Steuerfreibetrag auf die Einkommenssteuer angerechnet. Auf diesen Freibetrag müssen Sie keine Steuern zahlen. Es handelt sich hierbei also um eine Summe, die Sie einsparen und bestenfalls mit Ihrem Steuerbescheid zurückerstattet bekommen.

3. Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Für den Kinderfreibetrag gilt ein fester Satz. Dieser liegt im Jahr 2019 bei insgesamt 7.620 Euro. Dabei setzt sich der errechnete Betrag aus folgenden beiden Summen zusammen:

Kinderfreibetrag 2017

Mit dem Kinderfreibetrag wird das Nettogehalt erhöht

  • 4.980 Euro für den Grundbedarf eines Kindes, Versorgungsfreibetrag
  • 2.640 Euro als Aufwand für Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes

Ein Beispiel, um die Anwendung des Freibetrags zu veranschaulichen: Beträgt das Jahreseinkommen eines Elternpaares beispielsweise 70.000 Euro, so müsste es bei Kinderlosigkeit auch entsprechend Einkommenssteuer auf diesen Betrag zahlen. Bei einem Kind wird ein Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen. Die zu versteuernde Summe reduziert sich damit um 7.620 Euro auf 62.380 Euro. Dies ist eine erhebliche Steuerersparnis.

Im Jahr 2020 erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 7812 Euro.

4. Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag steht jedem zu, der unterhaltspflichtige Kinder hat.

Übertragen des Anspruch auf Kinderfreibetrag

Nicht nur leibliche- bzw. Adoptiveltern können den Kinderfreibetrag erhalten. Unter Umständen ist auch eine Übertragung des Anspruchs auf Großeltern oder Stiefeltern möglich. Dies gilt etwa, wenn das Kind nachweislich in deren Haushalt lebt und diese auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Die Übertragung des Anspruchs muss seitens der Eltern erfolgen.

Beide Elternteile haben je zur Hälfte Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Der Anspruch gilt sowohl für leibliche Eltern, als auch jene, die durch Adoption in einem vergleichbaren Kindschaftsverhältnis stehen. Es ist somit ebenfalls möglich, den Kinderfreibetrag für ein Stiefkind zu erhalten.

4.1. Kinderfreibetrag – wie lange besteht Anspruch?

Der Anspruch auf den Steuerfreibetrag gilt ab Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Um den Kinderfreibetrag ab 18 nutzen zu können, muss sich das Kind noch in einer Ausbildung oder im Studium befinden und von der finanziellen Unterstützung der Eltern abhängig sein. In diesem Fall kann die Steuervergünstigung bis zum 25. Lebensjahr gelten.

5. Wie können Sie den Kinderfreibetrag beantragen?

Kinderfreibetrag Antrag

Das Formular „Anlage Kind“ geben Sie gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung ab.

Während das Kindergeld nach der Geburt Ihres Kindes von Ihnen beantragt werden muss, ist es nicht notwendig, den Kinderfreibetrag gesondert zu beantragen. Statt zum Kinderfreibetrag beantragen ein Formular auszufüllen, haben Sie die Möglichkeit, im Internet die Anlage Kind als Anhang zu Ihrer Steuererklärung herunterzuladen. Hierin werden Kindschaftsverhältnis, Alter des Kindes und mögliches eigenes Einkommen aufgeführt. Das Eintragen des Freibetrags erfolgt automatisch durch den zuständigen Finanzbeamten.

Die Eintragung des Kinderfreibetrags erfolgt über das Finanzamt nach Abgabe Ihrer Steuererklärung inklusive der Anlage Kind. Dabei berücksichtigt das Finanzamt jedoch auch das erhaltene Kindergeld. Der Kinderfreibetrag kommt immer dann zur Anwendung und ist für Sie finanziell spürbar, wenn die zu erwartende Steuererleichterung bzw. -rückerstattung höher ist als der Betrag, den Sie bereits durch Auszahlung des Kindergelds erhalten haben.

6. Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Müssen Sie sich entscheiden?

Entweder – oder. Sie können nicht das volle Kindergeld ausgezahlt bekommen und gleichzeitig vom Kinderfreibetrag profitieren. Der Staat sieht hierbei nur eine Vergünstigung vor.

Kinderfreibetrag erhalten

Der Kinderfreibetrag findet erst ab einem bestimmten Einkommen Anwendung

Entscheidend ist, inwieweit der Freibetrag für Sie günstiger ist als das Kindergeld. Diese Berechnung müssen Sie jedoch nicht selbst durchführen. Sie erfolgt automatisch vom Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung. Dabei berechnet der zuständige Finanzbeamte Ihre Einkommenssteuer zunächst auf das volle Einkommen, und dann noch einmal auf das Einkommen, das um den Kinderfreibetrag reduziert wurde. Die Differenz stellt den Betrag dar, der Ihnen als Erstattung zustehen würde. Dem gegenüber steht das bereits ausgezahlte Kindergeld. Dieses beträgt bei einem Kind jährlich 2.448 Euro. Liegt die Steuerersparnis, die der Kinderfreibetrag erwirken würde, darüber, so erhalten Sie die Differenz ausgezahlt. Das Kindergeld wird also als Vorauszahlung gewertet. Liegt der errechnete Betrag, der aus dem Kinderfreibetrag resultiert, unter dem des Kindergelds, so findet der Kinderfreibetrag keine Anwendung. Sie haben also keinerlei Nachteile davon. Dies veranschaulicht folgendes Rechenbeispiel:

Ein verheiratetes Paar besitzt im Jahr 2019 Jahreseinkommen von 50.000 € brutto. Ohne eingetragenen Freibetrag müsste das Paar 7.582 € Steuern zahlen. Der Solidaritätszuschlag ist hierin nicht enthalten. Wir der Kinderfreibetrag berücksichtigt, beläuft sich das zu versteuernde Einkommen nur noch auf 42.380 €. Die nun anfallenden Steuern beliefen sich in diesem Fall auf 5.464 €. Die Steuerersparnis beträgt somit 2.118 €. Dem gegenüber steht jedoch das erhaltene Kindergeld in Höhe von 2.448 €. Das Kindergeld ist somit für dieses Beispielpaar die bessere Variante. Das Eintragen des Freibetrags lohnt sich hier nicht.

Anders verhält es sich bei einem Paar, dessen Jahreseinkommen im selben Jahr 80.000 € beträgt. Die hierfür zu entrichtenden Steuern belaufen sich auf 17.138 Euro.  Unter Berücksichtigung des Freibetrags beträgt das zu versteuernde Einkommen 62.380 €. Die zu zahlenden Steuern belaufen sich in diesem Beispiel auf 11.290 €. Die Steuerersparnis umfasst somit 5848 €. Der Kinderfreibetrag ist also für dieses Paar die günstigere Variante. Unter Berücksichtigung des bereits ausgezahlten Kindergelds erhält das Paar eine Rückzahlung von 3400€.

Ab einem Jahresgehalt von 30.000 Euro lohnt sich der Kinderfreibetrag bei Alleinerziehenden, bei Elternpaaren ab einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro. Je höher das jährliche Einkommen ist, umso spürbarer wirkt sich die Steuervergünstigung aus.

7. Was tun bei getrennt lebenden Elternteilen?

Kinderfreibetrag Scheidung

Der Kinderfreibetrag wird gleichmäßig auf die getrennten Elternteile aufgeteilt

In der Regel geht der Staat davon aus, dass auch im Falle einer Scheidung oder einer Trennung beide Elternteile unterhaltspflichtig sind und sich gemeinschaftlich um das Kind kümmern. Daher wird der Kinderfreibetrag auch bei beiden Elternteilen je zur Hälfte angewendet, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.

Es ist allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass der Freibetrag auf nur ein Elternteil übertragen wird, nämlich, wenn dieser Elternteil unterhaltspflichtig ist, das Kind bei ihm lebt und der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 % nachkommt. In solchen Fällen kann der Freibetrag etwa von Mutter auf den Vater übertragen werden (oder umgekehrt), so dass der Freibetrag für den alleinerziehenden Teil in voller Höhe verwendet werden kann.

8. Wichtige Fragen und Antworten rund um den Kinderfreibetrag

Wie wird der Kinderfreibetrag bei mehreren Kindern berechnet?

Die Zahl der Kinderfreibeträge wird natürlich von der Anzahl Ihrer Kinder bestimmt. Dabei erhalten Sie für jedes Kind den vollen Betrag. Der Kinderfreibetrag für zwei Kinder ist dementsprechend bereits 14.856 Euro. Um für mehr Kinder den Kinderfreibetrag zu berechnen, müssen Sie daher nur den Betrag pro Kind addieren. Entsprechend verteilt sich dieser Satz auf jeweils beide Elternteile. In diesem Fall wird ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte durch die Kennung 1,0 markiert.

Müssen Sie Kindergeld beantragen, wenn der Kinderfreibetrag für Sie lohnenswerter ist?

Liegt das Einkommen weit über 60.000 Euro bei Paaren bzw. 30.000 Euro bei alleinerziehenden Elternteilen, so ist davon auszugehen, dass der Kinderfreibetrag über dem zu erwartenden Kindergeld liegt. Daher stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, Kindergeld zu beantragen.

Diese Frage ist grundsätzlich mit „Ja“ zu beantworten. Bei der Günstigerprüfung geht das Finanzamt nämlich automatisch davon aus, dass Sie Kindergeld beziehen und nimmt dieses als Vorauszahlung auf die Steuererstattung an. Unabhängig davon profitieren Eltern von dem Vorteil, mit dem Kindergeld eine monatliche regelmäßige Zahlung zu erhalten.

Auf der Lohnsteuerkarte steht als Kinderfreibetrag 0,5. Welche Bedeutung hat dies?

Verheiratete Paare, die jeweils Lohnsteuerklasse IV haben, teilen sich den Kinderfreibetrag jeweils zur Hälfte. Dies nennt sich Halbteilungsprinzip. Bei Ehepaaren, die jedoch die Lohnsteuerklassen III und V haben, erhält lediglich der Elternteil mit der Lohnsteuerklasse III den Kinderfreibetrag.

Im Steuergesetz werden bei der Anwendung des Kinderfreibetrags nicht verheiratete Paare wie verheiratete Paare berücksichtigt. Hier wird jedoch auf der Lohnsteuerkarte die Kinderfreibetragszahl 0,5 eingetragen.

Was ist der Ausbildungsfreibetrag?

Unabhängig vom Kinderfreibetrag können Eltern auch zusätzlich einen Ausbildungsfreibetrag bei ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen. Dabei kann eine Summe von 924,- € zusätzlich steuermindernd wirken. Vorraussetzung ist hierbei, dass das Kind volljährig ist, sich in einer Berufsausbildung befindet und dazu auswärtig untergebracht ist.

9. Finanzratgeber für Eltern

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Kinderfreibetrag 2019 und 2020: Was Eltern bei der Steuerklärung wissen müssen
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