Werden Kinder zu Hause unterrichtet, anstatt eine staatlich anerkannte Schule zu besuchen, wird dies als Homeschooling bezeichnet.
Nein, in Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung, das eigene Kind in die Schule zu schicken. Dies wird notfalls auch per Gerichtsbeschluss durchgesetzt.
Ja, allerdings sind diese sehr begrenzt. So können Sie ein Kind beispielsweise zu Hause unterrichten, wenn es krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen.
Homeschooling ist ein Begriff, der faktisch leider oftmals falsch verstanden und daher auch falsch verwendet wird.
Die deutsche Politik sowie die Presse machen es nicht leichter, dieses Problem aufzulösen, da der Begriff des Homeschoolings vielfach synonym zum Fernunterricht verwendet wird.
Wir möchten jedoch ein wenig Licht ins Dunkel bringen und erklären, was sich tatsächlich hinter dem Begriff verbirgt.
Inhaltsverzeichnis
Spätestens seit dem Ausbruch des Sars-Cov-2-Virus ist der Begriff Homeschooling in aller Munde. Tatsächlich hat dies jedoch nur wenig mit der Realität vieler Eltern zu tun, die in einer Krisenzeit versuchen müssen, ihre Kinder mit Hilfe einiger Aufgaben zu beschäftigen.
Homeschooling bezeichnet im eigentlichen Sinne den Unterricht zu Hause, um einen ähnlichen Bildungsstand wie in der Schule erreichen zu können. Auch wenn es durchaus Eltern geben mag, die versuchen, ihre Kinder mehrere Stunden am Tag zu unterrichten, so ist dies ist von heute auf morgen faktisch nicht in ausreichendem Maße möglich.
Die Corona-Krise zwingt Familien jedoch zu einem solchen Schritt. Wenn Schulen geschlossen werden, besteht schlichtweg keine andere Möglichkeit, als Kinder von zu Hause aus zu unterrichten.
Es handelt sich dabei jedoch um Fernunterricht, der primär durch den Lehrer stattfinden soll.
Auch wenn dieses Ziel an vielen Schulen leider kaum erreicht wird, so besteht der entscheidende Unterschied darin, dass dies die in Deutschland herrschende Schulpflicht nicht untergräbt.
Tipp: Homeschooling wird auch als Heimunterricht, Home Education, Hausunterricht sowie häuslicher Unterricht bezeichnet, wobei es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Begriffen gibt.
Die Gründe, die echtes Homeschooling erschweren, sind vielfältig und lassen sich nicht selten auf einen der folgenden Aspekte zurückführen:
Wird das Material von Lehrern gestellt, so handelt es sich nicht um Homeschooling, sondern schlichtweg um Fernunterricht.
Es wird auch in einer besonderen Situation versucht, einem Lehrplan zu folgen.
Bei echtem Homeschooling fällt diese Aufgabe den Eltern selbst bzw. entsprechend ausgebildeten Personen zu. Auch wenn theoretisch sicherlich einige Menschen dazu in der Lage wären, ihren Kindern genügend Bildung zu vermitteln, um sich im Alltag zurechtzufinden, so erfüllt die Schule weit mehr als diese Aufgabe.
Die soziale Interaktion, das Bewegen unter Gleichaltrigen sowie das Entdecken der eigenen Persönlichkeit – all dies sind Facetten, die im häuslichen Unterricht nicht zu leisten sind.
Auch wenn die Argumentation der Befürworter des Homeschoolings stets darauf abzielt, dass Kinder in der Schule nicht ausreichend gefördert werden, so ist es gerade dieses Bildungssystem, welches dazu geführt hat, dass heute fast jeder Mensch über eine gewisse Grundbildung verfügt.
Eine Abwägung der Pro- und Contra-Argumente möchten wir Ihnen dennoch nicht vorenthalten:
Trotz einiger durchaus berechtigter Pro-Argumente gibt es in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht mit Anwesenheitspflicht. Dies ergibt sich aus Art. 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit den jeweiligen Landesschulgesetzen.
Wer Homeschooling nun als dauerhaften Ersatz zum Schulunterricht ansieht und sein Kind selbst oder durch einen Privatlehrer unterrichten lassen möchte, bewegt sich in Deutschland abseits des Gesetzes. Schätzungen zufolge versuchen etwa 1.500 Familien ihre Kinder von der Schule fernzuhalten.
Dies geschieht aus unterschiedlichen Gründen, wobei vor allem die vermeintlichen Vorteile von den Eltern immer wieder hervorgehoben werden. Zusätzlich sind einige Eltern der Ansicht, dass bestimmte Themen zur kurz kommen oder andere nicht ausführlich genug behandelt werden.
Religiöse Überzeugungen sowie die maßlose Selbstüberschätzung des eigenen Wissens sind jedoch Faktoren, die besonders besorgniserregend sind.
Wer sich in Deutschland über das gesetzliche Gebot, sein Kind zur Schule zur schicken, hinwegsetzt, muss damit rechnen, dass Ordnungsstrafen folgen.
Bei hartnäckiger Weigerung wird zwangsläufig das Jugendamt eingeschaltet, sodass sich nicht selten auch ein Sorgerechtsverfahren anschließt, da die Erziehungskompetenz der Eltern angezweifelt wird.
In dem folgenden Video sehen Sie ein Interview mit einem Paar, welches ihr Kind nicht in die Schule gehen lässt, sondern selbst unterrichtet:
Auch wenn viele Lehrer gesucht werden und längst nicht alle Schulen so gestaltet sind, dass Kinder individuell gefördert werden können, sollte das Ziel dennoch darauf ausgerichtet sein, in einer Gesellschaft zusammenzuleben.
Aus diesem Grund sind Ausnahmen, die das Homeschooling erlauben, an sehr strikte Voraussetzungen gekoppelt:
Generell ist die konkrete Umsetzung Sache der Bundesländer. Die Voraussetzungen ähneln sich jedoch sehr stark.
Es gibt daher ansonsten lediglich vorübergehende Befreiungen vom Schulunterricht.
Diese Ausnahmen gelten im Rahmen einer Schwangerschaft im Kindesalter sowie für sportliche Wettkämpfe, die mit mehrtägigen oder auch mehrwöchigen Reisen verbunden sind.
Wer mit der Schulpflicht nicht einverstanden ist, hat in Deutschland in aller Regel keine andere Wahl, als über den Umzug ins Ausland nachzudenken.
In vielen europäischen Ländern sowie weltweit findet das Bildungsprinzip Anwendung. Danach ist es die Pflicht der Eltern, Kindern Zugang zu Bildung zu verschaffen und sie entsprechend zu schulen.
Einen Schulbesuch wie in Deutschland erfordert dies jedoch nicht.
Für deutsche Auswanderer kommt aufgrund der geringen Sprachbarriere vor allem Österreich als Zufluchtsort in Betracht.
Dort existiert lediglich eine Unterrichtspflicht, die es Verfechtern des Homeschoolings ermöglicht, ihre Kinder von zu Hause aus zu unterrichten bzw. durch Privatlehrer unterrichten zu lassen.
Um nachvollziehen zu können, ob die Kinder etwas gelernt haben, müssen Kinder zum Ende eines jedes Schuljahres an Externistenprüfungen teilnehmen.
Wird eine solche Prüfung, die ein Mindestmaß an Bildung erfordert, nicht bestanden, so ordnen die zuständigen österreichischen Behörden die Schulpflicht an.
Um für die entsprechenden Prüfungen zu lernen, werden teils Materialien zur Verfügung gestellt.
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