Sorgerechtsstreit: Rechtliche Möglichkeiten und Tipps für Eltern

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Eltern mit Kind beim Sorgerechtsstreit
Wer bekommt das Sorgerecht nach der Trennung?

Grundsätzlich besteht nach der Trennung ein gemeinsames Sorgerecht. Teils wird dieses auch als geteiltes Sorgerecht bezeichnet. Wie es um den Unterhalt steht, lesen Sie hier nach.

Wie schütze ich meinen Kind vor den Auswirkungen?

Kinder leiden häufig massiv unter einem Sorgerechtsstreit. Versuchen Sie also, einen solchen zu vermeiden, sofern es denn irgendwie möglich ist.

Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Sorgerecht umzugehen?

Liegen gravierende Gründe vor, können Sie das alleinige Sorgerecht anfordern. Der Ex-Partner/ die Ex-Partnerin hat aber auch die Möglichkeit das Sorgerecht freiwillig abzugeben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Ende der Beziehung an sich ist bereits tragisch genug und in den meisten Fällen für mindestens einen Elternteil nicht allzu leicht zu verkraften. Umso schwieriger wird es dann, wenn es zur Frage des Sorgerechts kommt. Leider lassen Streitigkeiten über den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht sowie das Sorgerecht des Vaters nicht immer vermeiden.

In unserem Artikel zum Thema Sorgerechtsstreit gehen wir kurz auf die verschiedenen Möglichkeiten ein und zeigen, welche Rechte Ihnen zustehen.


1. Oftmals lässt sich ein Sorgerechtsstreit vermeiden

ein Kind sitzt zwischen Vater und Mutter, die sich nicht ansehen

Versuchen Sie, über Ihren Schatten zu springen, um einen langwierigen Sorgerechtsstreit zu vermeiden.

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. In etwa 50 % der Fälle hatten die Ehepaare minderjährige Kinder.

Jahr für Jahr stehen also eine Menge Eltern und Kinder vor der Frage, wie das Sorgerecht in Zukunft geregelt werden soll. Zum Glück ist das Gericht in einem Großteil aller Fälle lediglich für die Abwicklung der Scheidungsformalitäten zuständig.

Können sich die Eltern allerdings nicht darüber einigen, ob ihre Kinder bei dem Vater oder bei der Mutter leben sollen, bedarf es einer Entscheidung des Gerichts.

Grundsätzlich gilt, dass das Sorgerecht beiden Elternteilen auch nach einer Scheidung gemeinsam zusteht. Daran ändert auch der Fakt nichts, dass ein Kind bei einem Elternteil im Haushalt lebt, während es den anderen Elternteil lediglich an den Wochenenden zu Gesicht bekommt.

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass Sie sich mit dem jeweils anderen Elternteil bei wichtigen Fragen, wie beispielsweise einer anstehenden OP oder eines geplanten Umzugs, abstimmen müssen. Ist dies nicht möglich, bedarf es einer Entscheidung des Gerichts bzw. des generellen Antrags auf ein alleiniges Sorgerecht.

Bedenken Sie, bevor Sie einen erbitterten Sorgerechtsstreit in Betracht ziehen, dass die zuständigen Gerichte in aller Regel auf der Suche nach einem Kompromiss sind.

Tipp: Sehen Sie sich also in der Lage, diesen Kompromiss selbst herbeizuführen, sparen Sie sich nicht nur jede Menge Nerven und Zeit, sondern auch einen teuren Rechtsanwalt für Familienrecht sowie nicht unerhebliche Gerichtskosten.

2. Möglichkeiten der Aufteilung des Sorgerechts

Vater hält sein Kind an der Hand

Kein Kind sollte sich zwischen den Eltern entscheiden müssen.

In einigen Fällen ist es relativ klar, bei wem die Kinder nach einer Scheidung leben sollen. Manchen Ex-Partnern bereit jedoch bereits dieser Punkt große Schwierigkeiten. Versuchen Sie daher an dieser Stelle, die Meinung Ihrer Kinder mit in Ihre Planung einzubeziehen, sofern diese bereits alt genug sind, um sich tatsächlich eine sinnvolle Meinung zu bilden.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Sorgerecht untereinander aufzuteilen. So war es früher noch üblich, dass die meisten Kinder die Woche über bei ihrer Mutter lebten und lediglich jedes oder aber jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater verbrachten.

Demgegenüber sieht das Wechselmodell einen meist wochenweisen Wechsel des Wohnorts des Kindes vor. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Kinder sich an beiden Orten zu Hause fühlen und jeweils ein eigenes Zimmer haben, um sich einen Lebensmittelpunkt aufzubauen.
In diesem Fall dürfen die Wohnorte nicht allzu weit voneinander entfernt liegen, um Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, die Schule zeitnah zu erreichen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein alleiniges Sorgerecht zu beantragen. Sofern ein Elternteil sein Sorgerecht freiwillig abgeben möchte, können Sie auf eine weitere Rechtsberatung verzichten.
Problematisch und sehr schwierig wird es indes, wenn kein freiwilliger Verzicht erfolgt und keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen.

Selbst ein bereits erhaltenes alleiniges Sorgerecht ändert jedoch nichts daran, dass dem jeweils anderen Elternteil ein Umgangsrecht zusteht. Dieses kann jedoch, wenn entscheidende Gründe dagegensprechen, ebenfalls entzogen werden.

Achtung: Das Gericht lässt die jeweils gemachten Angaben genau prüfen.

Dass es Väter bei einem Sorgerechtsstreit in der Praxis jedoch nach wie vor nicht immer leicht haben, sehen Sie in diesem YouTube-Video:

 

3. Der Streit über den Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Nach einer Trennung steht dem weniger verdienenden Ex-Partner ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. Wird die Ehe geschieden, folgt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Wer jedoch nicht verheiratet war, geht nicht immer leer aus, sofern kleine Kinder zu versorgen sind. Eventuell steht Ihnen in diesem Fall ein Anspruch nach § 1615l BGB zu.

Neben diesen den Partner selbst betreffenden Ansprüchen ist es jedoch häufig der Kindesunterhalt, der neben dem reinen Sorgerechtsstreit mitverhandelt wird.

Wenn der Vater oder in seltenen Fällen auch die Mutter auf ihr Sorgerecht verzichtet, so bedeutet dies keineswegs, dass dies etwas an den bestehenden Pflichten im Hinblick auf den zu zahlenden Kindesunterhalt ändert.

Wer das Sorgerecht übertragen möchte, tut dies also unabhängig von finanziellen Verpflichtungen. Jeder, der alleinerziehend ist, kann einen entsprechenden Unterhaltsanspruch geltend machen und notfalls einklagen, selbst wenn das alleinige Sorgerecht besteht.

Tipp: Zwar besteht generell die Möglichkeit, sich im Scheidungsverfahren einen Anwalt zu teilen. In einem drohenden Sorgerechtsstreit sollte jedoch ein eigener Scheidungsanwalt zu Rate gezogen werden, da dieser grundsätzlich nur einer Partei gegenüber verpflichtet ist.

Neben der Möglichkeit, Unterhalt vor dem Familiengericht einzuklagen, können Sie sich zunächst auch an das Jugendamt wenden. Selbst in dem Fall, in dem Ihr Expartner Ihnen aufgrund der finanziellen Lage keinen Unterhalt zahlen kann, übernimmt das Jugendamt einen Teil des Unterhalts.
Diese Form der Zuwendung nennt sich Unterhaltsvorschuss.

4. Was Trennungskinder brauchen

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