Der Begriff der Erziehungspartnerschaft ist maßgeblich für eine gelungene Erziehung von Kindergartenkindern. Nur wenn Eltern auch am Kita-Geschehen teilhaben können, ist dies gewährleistet.
Dem Elternbeirat im Kindergarten kommt eine Vermittlungsposition zwischen der Kita-Leitung, dem Träger sowie den Eltern zu. Abgesehen davon ist der Aufgabenbereich der Mitglieder breit gefächert.
Der Elternbeirat ist über wichtige Entscheidungen stets zu informieren. Es fehlt dem Gremium allerdings an einer Entscheidungsbefugnis.
In vielen Kindergärten arbeiten Erzieher und Eltern eng miteinander zusammen. Häufig geschieht dies über einen Elternbeirat im Kindergarten. Aber was hat es mit der Elternarbeit genau auf sich?
In unserem Ratgeber gehen wir auf die Rechte und Pflichten ein und informieren Sie über den Umfang des Mitspracherechts im Kindergarten.
Inhaltsverzeichnis
Die vielen verschiedenen Kindergärten in Deutschland setzen auf sehr unterschiedliche Erziehungsmodelle. Den meisten Einrichtungen ist jedoch gemein, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Erziehern und Eltern stattfinden soll.
Nur so lässt sich eine exzellente Erziehung der Kinder gewährleisten.
Damit nicht jeder Elternteil auf einem anstehenden Elternabend Ideen äußert, die nur wenig durchdacht sind, existiert das Gremium des Elternbeirats im Kindergarten.
Hier haben gewählte Vertreter der Elterngemeinschaft Gelegenheit, sich intensiv mit den Aktivitäten in der Einrichtung sowie möglichen Problemen zu beschäftigen.
In der Regel findet die Elternbeiratswahl bei einem Elternabend statt. Dabei haben alle Eltern die Möglichkeit einer kurzen Vorstellung, um in dem Gremium mitzuwirken.
Die Wahl wird häufig auf dem ersten Elternabend des Jahres durchgeführt und findet für ein Jahr statt. Zur Wahl sind nur Eltern zugelassen, deren Kind die Einrichtung derzeit besucht.
Eltern, deren Kinder inzwischen die Schule besuchen, scheiden automatisch aus dem gewählten Gremium aus.
Tipp: In größeren Einrichtungen erfolgt die Bewerbung für den Elternbeirat häufig über einen kurzen Steckbrief. Kleinere Kindergärten suchen teils vergeblich nach Elternvertretern.
Im Wesentlichen stellt der Elternbeirat ein Bindeglied zwischen Eltern sowie der Kita-Leitung dar. Zusätzlich herrscht Kontakt zum Träger der Einrichtung. Teils sind die Elternvertreter auch für einen Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Kindergartens verantwortlich.
Je nach Organisation des Elternbeirats treffen sich die Vertreter etwa drei bis viermal jährlich, um verschiedene Themen zu besprechen.
Die Rechte der Mitglieder des Elternbeirats sind dabei sehr eingeschränkt. Die Kita-Leitung hat die Pflicht, den Elternbeirat über wichtige Entscheidungen auf dem Laufenden zu halten. Gleichzeitig muss sich die Kita-Leitung den Anliegen des Elternbeirats stellen.
Über das Beratungsrecht hinaus können die Elternvertreter jedoch nicht in eigener Regie Entscheidungen treffen. Dies ist der Leitung des Kindergartens vorbehalten.
Dennoch haben die Anliegen der Elternvertretung einen hohen Wert, da der Kita-Leitung viel daran liegt, ein gutes Verhältnis mit dem Elternbeirat aufzubauen.
Hier finden Sie eine kurze Auflistung der umfassenden Themen, die im Elternbeirat eine Rolle spielen können:
Die Mitbestimmung der Eltern ist in den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die entsprechende Regelung für das größte Bundesland NRW finden Sie hier. Die Vorschriften der übrigen Bundesländer unterscheiden sich jedoch häufig nur unwesentlich voneinander.
Generell wird die Kita-Leitung den Anliegen des Elternbeirats aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Zustimmung des Elternbeirats bei wichtigen Entscheidungen ist jedoch lediglich bei einer Erhöhung der Kosten für die Elternschaft zwingend notwendig.
Nein, über die Zusammensetzung des Gremiums entscheiden allein die Eltern im Rahmen einer Abstimmung.
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Darf ein Partner stellvertretend für das gewählte Mitglied des Elternbeirats an einer Sitzung teilnehmen und welche Rechte hätte dieser Partner dann? Hätte er beispielsweise eine Stimme in der Wahl der Ämter (Vorsitz, Schriftführer usw.), Abstimmungen und sonstigen Entscheidungen?