Alle Eltern haben, unabhängig davon, ob sie alleinerziehend sind oder die Kinder gemeinsam erziehen, Anspruch auf 36 Monate Elternzeit pro Kind.
Ist Ihr Kind zwischen 0 und 3 Jahren alt, beträgt die Frist 7 Wochen.
Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr müssen 13 Wochen einkalkuliert werden.
In diesem Fall stehen Ihnen und Ihrem Partner für Ihr zweites Kind erneut 36 Monate an Elternzeit zur Verfügung.
Fast jeder Vater und jede Mutter beantragen Elternzeit. In dieser besonderen Phase sind Sie vor Kündigungen geschützt und können die Auszeit nutzen, um Ihrer Familie gerecht zu werden.
Am besten verbinden Sie den Antrag auf Elternzeit gleichzeitig mit dem Anspruch auf Elterngeld. So lässt sich die Elternzeit auch finanziell überbrücken.
In unserem Text zeigen wir Ihnen, wie Sie die Elternzeit sinnvoll aufteilen können und an welche Regeln Sie sich bei der Aufteilung halten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Jedem Elternteil stehen insgesamt 36 Monate Elternzeit zur Verfügung. Ob und inwieweit Ihr Partner Elternzeit in Anspruch nimmt ist unabhängig von Ihrem eigenen Anspruch. Etwas anderes gilt lediglich in Bezug auf das Elterngeld, welches Sie stets im Hinterkopf haben sollten.
Die Elternzeit selbst können Sie in maximal drei Zeitabschnitte aufteilen. Beachten Sie dabei allerdings folgende Einschränkungen:
Der Anspruch auf Elternzeit gilt im Übrigen für jedes Kind. Bekommen Sie also Zwillinge, stehen jedem Elternteil insgesamt 72 Monate Elternzeit zu, von denen Sie die ersten 24 Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihrer Kinder nehmen müssen.
Hinweis: Auch wenn sich dies nach unglaublich viel Zeit für die Familie anhören mag, so muss diese auch finanziert werden.
Das Elterngeld sowie das Elterngeld Plus, auf welches wir in einem separaten Artikel detailliert eingehen, erhöhen sich zwar durch einen Mehrlingszuschlag, auf die Dauer des Bezugs hat dies allerdings keinen Einfluss.
Wenn Sie Elternzeit beantragen möchten, so müssen Sie sich an feste Fristen halten, sodass Ihr Arbeitgeber in der Lage ist für Ersatz zu sorgen, sofern Sie für längere Zeit ausfallen.
Die Frist zu Beantragung bestimmt sich anhand des Alters Ihres Kindes:
Beachten Sie bitte, dass der Antrag schriftlich erfolgen muss. Lassen Sie sich den Eingang des Schriftstücks am besten bestätigen oder senden Sie das Formular per Einschreiben mit Rückschein, um sich vor rechtlichen Problemen zu schützen.
Die rechtlichen Details können Sie auch noch einmal in § 16 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) nachlesen.
Tipp: Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers zum Antrag auf Elternzeit ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie alle Zeitabschnitte der geplanten Elternzeit innerhalb der nächsten zwei Jahre festlegen. Eine nachträgliche Verlängerung oder Änderung ist hingegen nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.
Wenn Sie Elternzeit beantragen und sich fragen, was sinnvoll wäre, können Sie sich an den folgenden Beispielen orientieren. Beachten Sie, wenn Sie die Elternzeit berechnen, dass Sie immer nur maximal 24 Monate nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen können.
1. Beispiel:
Sie leben als Paar zusammen und möchten die erste Phase des Lebens Ihres Kindes gemeinsam erleben. Um jedoch genügend Geld zu verdienen, geht ein Partner frühzeitig wieder arbeiten.
Geplant ist dafür eine spätere gemeinsame Auszeit.
In diesem Fall können Sie Ihre Elternzeit wie folgt aufteilen:
Der Erziehungsurlaub des Vaters beginnt ab der Geburt des Kindes und endet nach zwei Monaten. In diesem Zeitraum gilt für die Frau die Mutterschutzfrist, sodass die Elternzeit beginnt, sobald das Kind acht Wochen alt ist.
Die Frau nimmt die komplette Elternzeit von 36 Monaten am Stück in Anspruch. In diesem Fall wird die Zeit des Mutterschutzes allerdings mit der Elternzeit verrechnet.
Der Mann hingegen nimmt weitere zwölf Monate gegen Ende der gemeinsamen Zeit, also sobald das Kind zwei Jahre alt ist.
So könnte die komplette Elternzeit ausgenutzt werden, in denen der Vater des Kindes in einer dritten Phase die restlichen 22 Monate in Anspruch nimmt.
2. Beispiel:
Sie sind alleinerziehend und möchten daher möglichst frühzeitig bereits während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten.
Dies könnte folgendermaßen aussehen:
Sie beantragen Elternzeit für 24 Monate direkt nach dem Mutterschutz, also entsprechend der Verrechnung bis Ihr Kind 24 Monate alt ist.
Ein Jahr bleiben Sie komplett zu Hause. Im Anschluss gehen Sie in Teilzeit (also bis maximal 30 Stunden in der Woche) arbeiten, während Ihr Kind halbtags in einer Kita untergebracht ist.
Anschließend gehen Sie wieder Vollzeit arbeiten. Nun steht Ihnen noch ein Restanspruch von 12 Monaten zur Verfügung, den Sie in zwei Zeitabschnitte bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes aufteilen können.
Wie Sie anhand der Beispiele sehen, haben Sie viele Möglichkeiten, die Elternzeit aufzuteilen. Einen speziellen Elternzeitrechner benötigen Sie hierfür jedoch nicht.
Eine solche Änderung ist grundsätzlich in Absprache mit dem Arbeitgeber immer möglich. Innerhalb der ersten zwei Jahre gilt allerdings eine Bindungsfrist, sodass Ihr Arbeitgeber hier widersprechen kann.
Danach können Sie einen erneuten Antrag auf Elternzeit stellen. Beachten Sie jedoch die 7- bzw. 13-Wochen-Frist.
Ja, grundsätzlich gilt hier eine maximale Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche pro Partner.
In diesem Fall stehen Ihnen und Ihrem Partner für Ihr zweites Kind erneut 36 Monate an Elternzeit zur Verfügung.
Bildnachweise: cmfotoworks/Adobe Stock, pololia/Adobe Stock, nmann77/Adobe Stock, Halfpoint/Adobe Stock, santypan/Adobe Stock, REDPIXEL/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)