Eltern haften für ihre Kinder: Das stimmt so nicht immer

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Warnschild mit Aufschrift Eltern haften für ihre Kinder
Haften die Eltern automatisch für ihre Kinder?

Eltern haften niemals direkt für ihr Kind, können jedoch über den Umweg der Aufsichtspflichtverletzung dennoch zu Wiedergutmachung von Schäden in Anspruch genommen werden.

Wann sind Kinder für Schäden verantwortlich zu machen?

Gemäß § 828 Abs. 1 BGB sind Minderjährige unter sieben Jahren für anderen zugefügte Schäden nicht verantwortlich. Zusätzlich gilt laut Gesetz eine begrenzte Haftung in einem Alter zwischen sieben und zehn Jahren.

Kann ich mich vor Schäden durch eine deliktsunfähige Person schützen?

Ja, diese Absicherung können Sie durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung erreichen. Beachten Sie allerdings die Details der jeweiligen Anbieter.

Auf vielen Schildern ist der prägnante Satz Eltern haften für ihre Kinder zu lesen. Kein Wunder, denn um zu verhindern, dass Kinder etwas kaputtmachen, sollten Eltern gut aufpassen.

Aber wie sieht es eigentlich aus mit der elterlichen Aufsichtspflicht? Wann haften Eltern für ihre Kinder und in welchen Fällen ist ein Hinweisschild für Kinder unbeachtlich? In unserem Artikel erfahren Sie, wann Sie mit einer Haftung rechnen müssen, wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht.

1. Eltern haften für ihre Kinder – ein weit verbreiteter Irrglaube

Schild mit der Aufschrift "Eltern haften für ihre Kinder"

Es besteht keine grundsätzliche Haftung von Eltern für ihre Kinder.

Generell ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Eine Haftung kann daher niemals direkt für jemand anderen bestehen, ganz gleich ob dies der Ehepartner oder die Kinder sind.

Verursacht ein Kind allerdings einen Schaden, stellt sich die Frage, wer haftet. Hier kommt es darauf an, ob den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Eltern haften somit niemals direkt für ihr Kind, können jedoch über den Umweg der Aufsichtspflichtverletzung dennoch zu Wiedergutmachung von Schäden in Anspruch genommen werden.

Eine kurze Erklärung eines Rechtsanwalts zum Thema Eltern haften für ihre Kinder sehen Sie in diesem YouTube-Video:

2. Kinder unter 7 Jahren sind deliktsunfähig

Kind fährt gemeinsam mit dem Vater Rad

Für Kinder gelten im Straßenverkehr Sonderregeln.

Das Bürgerliche Gesetzbuch relativiert die grundsätzliche Verantwortlichkeit eines jeden Menschen im Deliktsrecht. Gemäß § 828 Abs. 1 BGB sind Minderjährige unter sieben Jahren für anderen zugefügte Schäden nicht verantwortlich.

Zusätzlich gilt laut Gesetz eine begrenzte Haftung in einem Alter zwischen sieben und zehn Jahren. Nach § 828 Abs. 2 BGB sind Kinder für Unfälle im Straßenverkehr nicht verantwortlich, sofern sich diese

  • mit einem anderen Kraftfahrzeug,
  • einer Schienenbahn
  • oder einer Schwebebahn

ereignen.

Ein Unfall setzt jedoch voraus, dass das schadensauslösende Ereignis nicht bewusst herbeigeführt wird. Rammt ein Kind beispielsweise aus einer Laune heraus ein überholendes Fahrzeug, so kann dies durchaus eine Haftung auslösen.

Tipp: Auch Kinder über 10 Jahren sind nicht für jeden Schaden verantwortlich, sofern ihnen die Fähigkeit zu Einsicht fehlt. Je älter ein Kind ist, desto eher wird die Einsichtsfähigkeit jedoch vermutet.

Rechtlich gesehen besteht die Einsichtsfähigkeit immer dann, wenn ein Kind in der Lage ist, das Unrecht der Tat einzusehen. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung der geistigen Entwicklung. Begeht ein Kind beispielsweise mit 9 Jahren einen Diebstahl, so kann es (von Ausnahmen einmal abgesehen) sehr wohl erkennen, dass dies nicht in Ordnung ist.

3. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie der elterlichen Aufsichtspflicht nicht nachkommen

zwei Kinder auf dem Schulweg

Mit zunehmendem Alter sinken die Anforderungen an die Aufsichtspflicht.

Die Aufsichtspflicht ist ein schwieriges und kontrovers diskutiertes Thema. Es gibt Helikoptereltern, die ständig um ihren Nachwuchs herumwuseln, sodass ein Schaden nahezu ausgeschlossen ist.

Allerdings müssen Kinder schrittweise die Möglichkeit haben, eigene Entscheidungen zu treffen, um erwachsen zu werden. Anhand klarer Altersgrenzen lässt sich dies allerdings nicht festmachen. Generell gilt jedoch die Maßgabe, dass Eltern ihren Kindern das nötige Rüstzeug mit auf den Weg geben müssen, um eigenständige Entscheidungen treffen zu können.

Je älter Kinder sind, desto mehr Freiheiten sind erlaubt. Allerdings müssen auch kleine Kinder nicht unter Dauerbeobachtung stehen, sofern sie bereits in der Lage sind, Gefahren einzuschätzen oder sich an bestimmte Regeln zu halten. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kommt daher in der Regel nicht in Betracht, wenn Kinder ausnahmsweise anders handeln, als sie es üblicherweise tun.

Achtung: Kontaktieren Sie immer einen Anwalt, sofern sich aus dem Gesetz keine eindeutigen Antworten ergeben.

3.1. Einzelfallentscheidungen – in diesen Fällen haften Eltern für ihre Kinder

zerkratzter roter Lack

Oftmals hängt die Haftung stark von den Umständen den Einzelfalls ab.

  • Das zerkratzte Auto:
    Haben Eltern die letzte Dreiviertelstunde vor dem Fernseher gesessen, während ihr 4-jähriges Kind den PKW des Nachbarn mit Steinen zerkratzt hat, so stellt dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar.
    Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn das schädigende Ereignis bereits nach 10 oder 20 Minuten eingetreten wäre.
  • Brände durch Feuerwerkskörper:
    Selbst für Kinder zugelassene Feuerwerkskörper dürfen Kinder nicht ohne die Aufsicht ihrer Eltern verwenden. Lassen Eltern ihre Kinder mit Feuerwerkskörpern allein hantieren, verletzt dies die Aufsichtspflicht. Eltern haften also für ihre Kinder, wenn dadurch ein Schaden entsteht.
  • Der Unfall auf dem Spielplatz:
    Insbesondere bei kleinen Kindern im Alter von 4 bis 5 Jahren sollten Eltern in regelmäßigen Abständen einen Blick auf ihren Nachwuchs werfen. Kommt es auf dem Spielplatz zu einem Unfall mit einem Kleinkind, so sind die Eltern verantwortlich, falls sie sich nicht in der Nähe befunden haben.

3.2. Eltern haften für ihre Kinder – in diesen Situationen gilt der Satz nicht

Kinderhände auf der Tastatur eines Laptops

Eltern haften für ihre Kinder, wenn eine Aufklärung fehlt.

  • Illegale Downloads:
    Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Kinder über eine sinnvolle Nutzung des Internets aufzuklären. Kommt es trotz besseren Wissens der Kinder dazu, dass diese illegale Dateien aus dem Internet herunterladen, so verletzt dies nicht die Aufsichtspflicht der Eltern.
    Eltern haben auch nicht die Pflicht, die Computernutzung im Detail zu überwachen.
  • Unfälle mit dem Rad:
    Ist ein Kind bereits in der Lage, sicher Fahrrad zu fahren, so verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht, sofern ein Kind einen parkenden PKW in der Spielstraße vor dem Haus rammt und dadurch den Lack verkratzt.
  • Der Ball fliegt ins Fenster:
    Zerstört ein Fußball beim Spielen der Kinder eine Fensterscheibe, so ist dies schlichtweg Pech. Auch wenn Kinder grundsätzlich vorsichtig in der Nähe zerbrechlicher Gegenstände sein müssen, so kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass ein Fehlschuss eine Scheibe zerbricht. In diesem Fall haften Eltern allerdings nicht für ihre Kinder, sofern sie sie grundsätzlich auf einen sorgsamen Umgang mit dem Fußball hingewiesen haben.

Tipp: Das typische Warnschild für Kinder an Baustellen mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ hat keinerlei rechtliche Bewandtnis. Vielmehr stellt sich hier die Frage, ob der Baustellenbetreiber genügend Schutzmaßnahmen ergriffen hat, um die Baustelle abzusichern. Das Schild dient indes rein der Abschreckung.

4. Wichtige Fragen und Antworten

Finger neben einer Taste mit der Aufschrift "Versicherungsschutz"

Mit einer Haftpflichtversicherung sichern Sie Ihre Familie umfassend ab.

Wie lange haftet ein Kind oder Jugendlicher, sofern er zum Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses nicht zahlen kann?

Kinder und Jugendliche dürften nur in Ausnahmefällen in der Lage sein, einen herbeigeführten Schaden tatsächlich selbst bezahlen zu können. Das Deliktsrecht sieht allerdings eine Haftung für eine Dauer von 30 Jahren vor.

Nach geltendem Recht könnten Sie ein bereits deliktsfähiges Kind daher jetzt verklagen und den erwirkten Titel erst in 30 Jahren vollstrecken.

Kann es vorkommen, dass niemand für einen Schaden aufkommen muss?

Ja, auch ein solches Ergebnis ist möglich, wenn keine Versicherung für den Schaden aufkommt. Da das Gesetz an dieser Stelle nicht alle entgegenstehenden Rechte in Einklang bringen kann, bieten die meisten privaten Haftpflichtversicherungen Tarife an, die auch Schäden abdecken, die eigentlich nicht ausgeglichen werden müssten.

Greift die private Haftpflichtversicherung, wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann?

Ja, in diesem Fall schützt Sie Ihre private Haftpflichtversicherung. Um sich selbst und Ihre Kinder abzusichern, sollte eine solche Versicherung nicht fehlen, zumal die Versicherungsbeiträge sehr günstig sind.

Kann ich mich selbst vor einem durch deliktsunfähige Personen verursachten Schaden schützen?

Ja, diese Absicherung können Sie ebenfalls durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung erreichen. Beachten Sie allerdings die Details der jeweiligen Anbieter.

Warum muss ich einen Haftungsschluss bei einer Kinderfreizeit unterschreiben?

Dies dient der Absicherung der Betreuer, bedeutet jedoch nicht, dass diese von sämtlichen Pflichten entbunden sind.

Gilt die Haftung bis zur Volljährigkeit?

Eine Haftung gilt nur bis zur Volljährigkeit. Einige Versicherungen bieten jedoch einen erweiteren Schutz Ihrer Familie bis 25 Jahre an, sofern sich Ihre Kinder in der Ausbildung befinden.

5. Literatur zum Thema Aufsichtspflicht für Eltern und ErzieherInnen

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Eltern haften für ihre Kinder: Das stimmt so nicht immer
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