Barrierefreies Wohnen: Wichtige Hinweise für Familien mit Kindern mit Behinderung

   
von Juliane K. - letzte Aktualisierung:
vater mit kind im rollstuhl

Laut Behindertengleichstellungsgesetz müssen Wohnräume als auch öffentliche Bereiche im Alltag barrierefrei sein. Beim Planen und Bauen von Wohnungen oder Häusern müssen demnach schon spezifische Voraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind und was barrierefreies Wohnen für Familien mit Kindern mit körperlichen Behinderungen bedeutet, erfahren Sie in unserem Artikel.

1. Was bedeutet barrierefreies Wohnen?

Barrierefreies Wohnen heißt per Definition, dass alle Räume einer Wohnung oder eines Hauses sowie dazugehörige Vorrichtungen, wie die Terrasse oder der Balkon, zugänglich und nutzbar sind. Sie dürfen weder zu klein noch zu verwinkelt oder zu vollgestellt sein. Sie müssen also für Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise nutzbar sein wie für Menschen ohne körperliche Einschränkungen, ohne dass dafür Hilfe von anderen Personen in Anspruch genommen werden muss. Durch die Bewegungsfreiheit und Erreichbarkeit aller Bereiche ist ein hoher Komfort und die Wahrung der Selbstständigkeit gewährleistet.

rollstuhl in wohnung

In einer barrierefreien Wohnung müssen sich Menschen im Rollstuhl selbstständig bewegen können.

Eine Wohnung, die sich im Erdgeschoss befindet, kann oft recht simpel zugänglicher gemacht werden. Eine kleine Rampe, die einige wenige Stufen bis zur Haustür überbrückt, ermöglicht es beispielweise Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen, selbstständig in die Wohnräume zu gelangen. Liegen diese nicht im Erdgeschoss, sondern in einem der höheren Stockwerke, ist ein Aufzug erforderlich. In diesem muss dann genügend Platz für einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe sein.

In einem klassischen Einfamilienhaus gestaltet sich die Barrierefreiheit durch viele Treppen zwischen den Stockwerken manchmal schwieriger. Hier muss nicht sofort gebaut werden, um die Treppen zu umgehen. Stattdessen können Treppenlifte Abhilfe schaffen. Aber besonders Treppenlifte, die speziell für Rollstühle ausgelegt sind, können sehr teuer sein. Gerade für junge Familien kann dies eine gewaltige finanzielle Belastung darstellen.

Deshalb gibt es verschiedene Anlaufstellen, über die staatliche Förderungen oder andere Zuschüsse in Anspruch genommen werden können. Bei Vorlage eines Pflegegrads zahlen die Versicherungen einen Zuschuss, welcher für wohnfeldverbessernde Maßnahmen eingesetzt werden kann. Dieser beträgt bis zu 4.000 € pro Person. Außerdem gibt es neben den staatlichen Förderungen oft weitere Finanzierungshilfen. Hier sind Beispiele wie etwa regionale Förderungen zu nennen. Außerdem können Förderungen über die KfW-Bank oder, in Ausnahmefällen, auch Zuschüsse über die Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaften beantragt werden.

2. Wie können einzelne Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet werden?

barrierefreies bad mit ebenerdiger dusche

Eine ebenerdige Dusche verspricht allen Anwohnenden einen erhöhten Komfort im Badezimmer.

Für die verschiedenen Räumlichkeiten einer Wohnung oder eines Hauses gelten bestimmte Merkmale, die sie als barrierefrei auszeichnen. Wollen Sie eine Wohnung mieten oder kaufen, die jedoch noch nicht barrierefrei ist, muss unter Umständen ein Umbau erfolgen, damit die viel genutzten Räume an die Bedürfnisse der Bewohner und Bewohnerinnen angepasst werden können. Worauf es bei den einzelnen Räumen ankommt, haben wir für Sie zusammengefasst.

2.1. Ein barrierefreies Badezimmer für hohen Komfort

Im Badezimmer sollten Sie darauf achten, dass alle Gegenstände im Sitzen zu erreichen und zu nutzen sind. Neben der Badewanne kann eine ebenerdige Dusche für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses einen hohen Komfort garantieren. Das WC sollte 70 cm tief und 46 bis 48 cm hoch sein und mindestens 20 cm Abstand zur Wand haben. Zudem sollte auf gut greifbare Armaturen, Handtuchhalter in angemessener Höhe und rutschhemmende Bodenbeläge geachtet werden.

2.2. Die Küche sollte vorausschauend eingerichtet werden

Auch in der Küche kommt es darauf an, dass alle Gegenstände leicht zu bedienen und im Sitzen gut erreichbar sind. Dazu gehören die Küchenutensilien und diverse Elektrogeräte. Wird die Küche bei Einzug neu eingebaut, lohnt es sich, auf voll ausziehbare Küchenfronten, tief angebrachte und vertikal verschiebbare Oberschränke und eine gute Beleuchtung zu achten.

Tipp: Für ein barrierefreies Gestalten von Küche und Bad lohnt es sich, eine professionelle Beratung hinzuzuziehen.

2.3. Eine barrierefreie Wohnung ist nicht automatisch rollstuhlgerecht

mann im rollstuhl in der kueche

Eine unterfahrbare Spüle kann die Selbständigkeit gewährleisten.

Obwohl viele der genannten Voraussetzungen für ein barrierefreies Wohnen auch schon für Menschen im Rollstuhl hilfreich sind, muss man dennoch zwischen den Begriffen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ unterscheiden.

Damit Bad, Schlafzimmer und Küche als „rollstuhlgerecht“ gelten, müssen neben all den Merkmalen der Barrierefreiheit zusätzlich alle Punkte der folgenden Checkliste erfüllt werden:

  • leicht bedienbare Bedienelemente (2,5 bis 5 Newton Kraftaufwand)
  • Bewegungsflächen: 150 cm x 150 cm
  • neben dem Bett: Zur einen Seite 150 cm, zur anderen Seite 120 cm Platz lassen
  • Türen: 90 cm breit und 205 cm hoch
  • Türspion: 120 cm hoch
  • Rollstuhlstellplätze: 150 cm x 180 cm
  • Fenstergriffe: 85 bis 105 cm hoch oder automatisch bedienbar
  • 150 cm Mindesttiefe vor Küchenmöbeln
  • unterfahrbare/r Herd, Spüle und Arbeitsplatte
  • neben dem WC: Zur einen Seite 30 cm, zur anderen Seite 90 cm Platz lassen
  • Rückenstütze am WC
  • Toilettenpapierhalter und Spülung leicht erreichbar
  • Waschtisch-Vorderkantenhöhe maximal 80 cm
  • Waschtisch mindestens 55 cm und unterfahrbar
  • Abstand zwischen Vorderrand des Waschtischs und Armatur maximal 40 cm
  • Beinfreiheit unter Waschtisch mindestens 90 cm breit
  • Klappsitz zum Duschen
  • klappbare Stützgriffe
  • Einhebel-Duscharmatur leicht erreichbar
  • nachträglich aufrüstbare Wanne mit Lift

Ein solches an die Bedürfnisse aller Menschen angepasstes Umfeld ist übrigens ein essenzieller Bestandteil von Inklusion. Dies ist für Kinder mit Behinderung nicht nur in der Gestaltung des eigenen Zuhauses, sondern ebenso in der Schule und im Kindergarten wichtig.

3. Barrierefreies Wohnen: Welche unterstützenden Maßnahmen stehen Familien mit Kindern mit Behinderung zu?

Die Wohnungssuche als Familie kann auch ohne erschwerende Faktoren ein herausforderndes Unterfangen sein. Wenn aber ein Kind (oder sogar mehrere) auf den Rollstuhl angewiesen ist, kommen bei der Wohnungssuche einige erschwerende Faktoren hinzu.

rollstuhl lift vor haustuer

Für Menschen im Rollstuhl stellen schon wenige Treppen ein alleine unüberwindbares Hindernis dar.

Deswegen gibt es für diese Familien Beratungs-Stellen und Hilfsangebote, die ein bedarfsgerechtes Wohnen ermöglichen sollen. Beim Wohnungsamt oder der Gemeindeverwaltung können Menschen mit Behinderungen einen Wohnberechtigungsschein oder Dringlichkeitsschein erhalten. Mit dem Schein haben Sie einen Anspruch auf günstigere Wohnungen bzw. auf Wohnungen, welche mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Außerdem kann das Sozialamt bei der Wohnungssuche helfen.

Zudem haben Eltern von Kindern mit Behinderungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dabei bestimmt der Grad der Pflegebedürftigkeit die Höhe der finanziellen Hilfe durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Voraus­setzung für diese Leistung ist jedoch, dass ein Teil der Eltern in den zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag, durch den Eltern neben der einmaligen Unterstützung für Umbaumaßnahmen (wie das Einbauen eines Treppenlifts) ein monatliches Budget von 125 € erhalten.

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