Vergangene Gerichtsurteile zeigen, dass die Gerichte eher kinderfreundlich argumentieren. Dies bedeutet jedoch keinen Freifahrtschein für lärmende Kinder.
Bei jedem Rechtsstreit über Kinderlärm handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, sodass andere Urteile nicht automatisch übertragen werden können.
Ist der Kinderlärm in einem adäquaten Ausmaß vorhanden, machen Sie sich keine Hoffnungen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und vereinbaren Sie zum Beispiel so etwas wie eine Mittagsruhe. Andere weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen hier.
Kinderlärm ist ein schwieriges Thema. Selbstverständlich dürfte jedem einigermaßen logisch denkenden Menschen klar sein, dass sich ein schreiendes Baby nicht einfach abstellen lässt.
Aber wie sieht es tatsächlich im deutschen Mietrecht aus? Rechtfertigt die Lärmbelästigung eine Mietminderung und gibt es Grenzen, ab wann Kinderlärm als Ruhestörung zählt?
In unserem Text gehen wir auf beide Seiten ein und zeigen, was in Deutschland erlaubt ist und inwieweit Schreien und Trampeln zur Kündigung der Wohnung führen können.
Inhaltsverzeichnis
Häufig geht es im Bereich der Ruhestörung um die Nichteinhaltung der Lärmbelästigung während der Mittagszeit oder aber nachts. Wer allerdings schon einmal versucht hat einem Kind, insbesondere einem Baby, zu erklären, dass es sich bitte vor 7:00 Uhr morgens und nach 22:00 Uhr abends ruhig zu verhalten habe, weiß, wie absurd dies ist.
Jedoch muss der Nachbar selbstverständlich auch schlafen und die Möglichkeit haben, so zu leben, wie er möchte. Ganz ohne Ruhezeiten wird es schwer, den Aufenthalt in der Wohnung oder im Garten zu genießen.
Im Nachbarstreit oder aber bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sollten sich beide Parteien bemühen, die Sicht des jeweils anderen nachzuvollziehen.
Weder lässt sich jeglicher Kinderlärm vermeiden, noch ist eine dauerhafte Ruhestörung hinnehmbar.
Tipp: Versuchen Sie, Probleme möglichst direkt anzusprechen, um langwierige und vor allem kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Dass Kinder einen natürlichen Bewegungsdrang haben und sich nicht nur in der Woche, sondern auch sonntags mal mehr und mal weniger lautstark bemerkbar machen, ist auch an den Richtern des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht vorbeigegangen.
Im einem 2017 ergangenen Gerichtsurteil, welches Sie hier im Detail nachlesen können, stellte der BGH fest, dass von Kindern ausgehender Lärm in normalem Rahmen akzeptiert werden muss.
Eltern müssen sich also keinerlei Sorgen machen, wenn ihre Kinder auch sonntags einmal um 6:00 Uhr morgens durch die Wohnung rennen und Krach machen.
Das Gesetz sieht allerdings keine detaillierten Grenzwerte vor, an denen Sie sich hinsichtlich des normalen Maßes orientieren können.
Die Ansicht eines Rechtsanwalts zu diesem Thema sehen in Sie in diesem kurzen YouTube-Video:
Generell sollte der Lärm in der Familie nicht überhandnehmen. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob Sie in einer Miet- oder Eigentumswohnung leben. In jedem Fall gibt es eine Hausordnung, an die sich jeder Miteigentümer oder Mieter halten muss.
Während Babys noch keine Kontrolle über Weinen und Schreien haben, so gilt dies nicht uneingeschränkt bei Kleinkindern. Auch wenn es hier hin und wieder zu etwas mehr Kinderlärm kommen kann, so sollten Kinder lernen, sich an Regeln zu halten und die anderen in einem Haus wohnenden Personen nicht zu stören.
Generell gilt im deutschen Recht der Grundsatz, dass die Freiheit stets dort endet, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt. An dieser Stelle muss also ein Kompromiss gefunden werden zwischen der Freiheit des Kindes, sich ganz nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen bewegen zu dürfen sowie dem Wunsch anderer im Haus lebender Personen nach Ruhe.
Hinweis: Eine Mietminderung aufgrund von Kinderlärm ist nur in Ausnahmefällen möglich. Generell wird die Grenze der Zumutbarkeit von vielen Gerichten relativ hoch angesetzt.
Grundsätzlich haben Nachbarn schlechte Karten, wenn Kinder auf dem Nachbargrundstück lautstark spielen. Eine gewisse Geräuschkulisse gehört zum typischen Spielverhalten von Kindern und Jugendlichen uns stellt daher keine spezielle Ruhestörung dar.
Bei durchgehendem Lärm sowie extremen Ausprägungen mag ein Gericht allerdings eine entgegenstehende Entscheidung treffen.
Das Jugendamt sorgt für den Schutz von Kindern, interessiert sich also nicht für die Belange von Nachbarn. Deuten die Geräusche aus der Wohnung allerdings auf Misshandlungen hin, so hat das Jugendamt selbstverständlich die Pflicht, dem Hinweis nachzugehen.
Auch wenn Kinderlärm besonders bei Babys in gewissem Rahmen geduldet werden muss, so bedeutet dies keineswegs, dass dies uneingeschränkt gilt.
In aller Regel wird ein Gericht allerdings einer fristlosen Kündigung nicht zustimmen, sofern Sie anschließend auf der Straße stehen würden.
Ein solches ist nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofs nicht notwendig, hilft allerdings bei der Beweisbarkeit übermäßigen Lärms.
In jedem Fall findet allerdings eine Interessenabwägung statt, bei der viele Faktoren, wie das Alter der Kinder, die Dauer sowie der Zeitpunkt des Lärms oder auch die Hellhörigkeit des Gebäudes, berücksichtigt werden.
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