Eine Kindeswohlgefährdung kann physisch oder aber psychisch sein. Die emotionalen Folgen für betroffene Kinder sind in beiden Fällen teils erheblich.
Es gibt einige Merkmale an denen Sie erkennen, ob ein Kind gefährdet ist. Bei akuten Fällen, die dem Kinderschutz zuwiderlaufen, benachrichtigen Sie das örtliche Jugendamt.
Besteht ein Verdacht bezüglich der Gefährdung des Kindeswohls, müssen die Jugendämter einschreiten. Das Familiengericht hat das letzte Wort.
Kinder sind unsere Zukunft. Dieser prägnante Satz scheint jedoch leider an den Ohren einiger Eltern vorbeizugehen, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln.
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Was können Außenstehende unternehmen und an wen sollten sich Hilfesuchende wenden?
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Formen der Kindeswohlgefährdung es gibt und in welchen Fällen ein Eingriff notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis
Vernachlässigte Kinder sind auf Hilfe von außen angewiesen.
Das Gesetz sieht eine Gefährdung des Kindeswohls gem. § 1666 BGB immer dann vor, wenn
gefährdet ist. Das Familienrecht spricht Eltern grundsätzlich die Gewalt gegenüber ihren Kindern zu. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder völlig frei sind. Das Recht, über die eigenen Kinder zu bestimmen, endet, wenn eines oder mehrere der genannten Kriterien erfüllt werden.
Das oberste Ziel des Familienrechts liegt im Schutz der Kinder. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für Eltern, dass Ihnen die zustehende Sorge für ihre Kinder aberkannt wird. Der Sorgerechtsentzug ist jedoch die letzte Möglichkeit, um die Entwicklung eines Kindes nicht noch weiter zu stören.
Die Vernachlässigung ist ein Punkt im Rahmen der Kriterien der Kindeswohlgefährdung, die nur schwer nachweisbar ist. In körperlicher Hinsicht kann sich dies durch die unzureichende Zurverfügungstellung von Essen und Trinken sowie Kleidung äußern.
Wer sein Kind jedoch schwer krank zu Hause lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, macht sich ebenfalls der Kindeswohlgefährdung schuldig. Gleiches gilt für katastrophale Wohnzustände oder mangelnde Hygiene.
Doch nicht nur in körperlicher Hinsicht leiden Kinder unter einer Vernachlässigung. Kinder sind emotional abhängig von ihren Eltern. Sie sind darauf angewiesen, dass ihnen jemand Wärme schenkt und Zuneigung zeigt. Fehlen diese Aspekte völlig oder zumindest zum großen Teil, hat dies meist schwere psychische Folgen.
Gewalt gegenüber Kindern gehört in einigen Familien zum Alltag.
Gewalt gegenüber Kindern ist strikt untersagt. Leider ist ein Teil der Bevölkerung auch heute noch der Ansicht, dass die eine oder andere Ohrfeige gerechtfertigt sei. Die Rechte der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung werden schlicht ignoriert.
Häufig zeigt sich diese Art der leichten Gewalt bei Personen, die in der konkreten Situation überfordert sind. Das Ziel liegt in der Regel in einer Bestrafung des Kindes. Eine psychisch nachteilige Wirkung wird meist ignoriert oder verkannt.
Demgegenüber steht die ausgeprägte Form der Misshandlung. In diesen schweren Fällen geht es Eltern ganz bewusst um die Verletzung oder Erniedrigung ihres Kindes. Das Kind kann sich in diesen Elternhäusern sehr bemühen alles richtig zu machen. Es wird jedoch immer ein Anlass für Schläge oder aber für eine psychische Misshandlung gefunden.
Durch ständige Kritik sowie das permanente Runtermachen des eigenen Kindes können ebenso schwere emotionale Störungen entstehen wie durch physische Gewalt in Form von Schlägen.
Die sexualisierte Gewalt stellt eine Sonderform dar, da die Täter aus einem anderen Motiv heraus agieren. Im Regelfall geht es Tätern darum, die eigenen Bedürfnisse auszuleben. Zusätzlich liegt das Ziel darin, einen schutzlosen Menschen zu missbrauchen.
Dieses Abhängigkeitsverhältnis lässt Kinder meist jahrelang schweigen, da es keinen Ausweg zu geben scheint. Ein Großteil der gegenüber Kindern begangenen sexuellen Straftaten wird durch die Eltern oder aber nahe Angehörige verübt.
Misshandelte Kinder leiden häufig unter Konzentrationsproblemen.
Wer unsicher ist, ob die eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, sollte die Situation möglichst gut beobachten. Gibt es einen Verdacht, spricht nichts dagegen das Jugendamt zu informieren. Werden die Kindeswohlkriterien eingehalten, haben Eltern nichts zu befürchten.
Das Jugendamt prüft sehr genau, ob Anhaltspunkte bestehen, die dem Kinderschutz entgegenstehen. Sie müssen sich somit keine Sorgen machen, etwas zu sagen, obwohl es keinen Grund zum Handeln gegeben hat. Schlimmer ist der Fall, in dem jahrelang Anzeichen einer Vernachlässigung oder Misshandlung ignoriert werden und niemand sich verpflichtet fühlt einzuschreiten.
Liegt lediglich eine latente Kindeswohlgefährdung, also eine Situation, die sich in der Grauzone befindet, vor, so können die Mitarbeiter des Jugendamts meist viel bewirken, um die Situation für die gesamte Familie zu verbessern.
Falls Sie den Verdacht einer Misshandlung haben, schenken Sie dem Kind etwas Aufmerksamkeit und achten Sie auf folgende Merkmale:
Selbstverständlich können viele Punkte auch harmlose Ursachen haben. Sind einige Merkmale jedoch sehr ausgeprägt, begründet dies zumindest den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.
Entscheidungen über das Sorgerecht trifft das Familiengericht.
Die Mitarbeiter der Jugendämter sehen sich die Umstände des jeweiligen Falls vor Ort an. Entsprechend können Sie auch Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen. Sind die Umstände so tragisch, dass ein sofortiges Handeln nötig ist, haben die Mitarbeiter des Jugendamts entsprechende Befugnisse.
Diese ergeben sich aus den § 8a SGB VIII.
Diese kurzfristige Kindesentziehung muss jedoch durch eine Gerichtsentscheidung bestätigt werden. In Fällen, die die Kindeswohlgefährdung sowie die Entziehung des Sorgerechts betreffen, ist das Familiengericht zuständig.
Im Rahmen einer Verhandlung kommt es zur Anhörung der Eltern, des Kindes selbst sowie der Mitarbeiter des Jugendamts. Auch wenn der zuständige Richter nicht an die Entscheidungen des Jugendamts gebunden ist, so misst er den Aussagen dennoch hohe Bedeutung bei.
Die Entziehung des Sorgerechts ist stets die letzte Option. In erster Linie wird versucht, die familiären Konflikte auf andere Art zu lösen.
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