Regenbogenfamilie: Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Eltern

   
von Dana S. - letzte Aktualisierung:
Regenbogenfamilie Ratgeber
Was ist eine Regenbogenfamilie?

In einer Regenbogenfamilie leben Kinder bei einem gleichgeschlechtlichen Paar.

Wie kann man eine Regenbogenfamilie gründen?

Durch die Einführung der „Ehe für alle“ ist es nun auch homosexuellen Paaren erlaubt, Kinder zu adoptieren. Es gibt jedoch auch noch viele weitere Möglichkeiten, eine Regenbogenfamilie zu gründen.

Welche Auswirkungen hat das Aufwachsen in einer Regenbogenfamilie für das Kind?

Entgegen vieler Vorurteile konnten in Studien keine negativen Auswirkungen auf Kinder festgestellt werden.

Die Lebensformen werden im heutigen Zeitalter immer vielfältiger. Zurzeit ist die Regenbogenfamilie eine noch relativ seltene Familienform. Dies wird sich jedoch vermutlich in den nächsten Jahren grundlegend ändern. Obwohl seit dem 1. Oktober 2017 die Ehe für alle gilt, ist die rechtliche Lage in Bezug auf Adoptionen weiterhin kompliziert.

In unserem Ratgeber bekommen Sie eine umfassende Übersicht über das Thema Regenbogenfamilie. Wir erklären Ihnen, woher der Begriff kommt, wie die genaue rechtliche Lage ist und inwiefern diese Art der Lebensform von der Gesellschaft akzeptiert wird.

1. Eine Regenbogenfamilie entsteht aus gleichgeschlechtlichen Paaren

Regenbogenfahne

Die Regenbogenflagge gilt als Symbol für Toleranz und Akzeptanz.

Das Wort Regenbogenfamilie ist mittlerweile zu einem Begriff geworden, der sich in Deutschland etabliert hat. Damit sind per Definition Familien gemeint, in der die Eltern gleichgeschlechtliche Paare sind. Diese Art der Familie stellt mittlerweile eine eigenständige Familienform dar.

Der Name geht auf die Regenbogenflagge zurück, die bereits seit vielen Jahren Symbol für selbstbewusst lebende Schwule, Lesben und Bisexuelle ist. Bereits im Jahre 2009 wurde das Wort „Regenbogenfamilie“ in den Duden aufgenommen.

Laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes lebten im Jahr 2016 ca. 95.000 gleichgeschlechtliche Paare in einem Haushalt. Daraus resultiert, dass knapp 14.000 Kinder in einer Regenbogenfamilie aufwachsen. Der Babywunsch wird bei gleichgeschlechtlichen Eltern durch diese Öffnung immer größer.

2. Die Rechtslage in Deutschland ist kompliziert

Innerhalb Europas ist die rechtliche Lage von Adoptionen sehr unterschiedlich geregelt. Während in den meisten Ländern die gemeinschaftliche Adoption legal ist, erlauben Länder wie beispielsweise Italien oder Slowenien lediglich die Stiefkindadoption.

In Deutschland stellt das Adoptionsrecht für Homosexuelle ein sehr umstrittenes Thema dar. Erst seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Zuvor hatten schwule oder lesbische Eltern lediglich die Möglichkeit, eine Stiefkindadoption durchzuführen.

2.1. Die eingetragene Lebenspartnerschaft als Grundstein

Hochzeit Homosexueller

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Im Jahr 2001 hat die Bundesregierung die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Die gleichgeschlechtlichen Paare erhielten dadurch zwar Rechte und Pflichten, die jedoch keineswegs mit denen von Eheleuten zu vergleichen sind.

Erst seit 2013 werden eingetragene Lebenspartner steuerlich nicht mehr wie Ledige behandelt, sondern können vom Ehegattensplitting profitieren. Ein Jahr später wurde die Sukzessivadoption eingeführt, die es ermöglichte, das Kind zwar nicht gemeinsam, jedoch nacheinander zu adoptieren.

Bereits zu dieser Zeit wurde die Bedeutung des Ehebegriffs in der Politik heftig diskutiert. So wurde die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen teilweise als unangemessen und diskriminierend erachtet.

Die Zeremonie gestaltet sich sowohl bei der Ehe als auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleich. Ein Unterschied besteht hingegen bei einer Trennung. Während die Ehe geschieden wird, wird eine Lebenspartnerschaft lediglich aufgehoben.

2.2. Die „Ehe für alle“ als Möglichkeit zur Gleichstellung

Todesstrafe für Homosexualität

Während in der westlichen Welt Homosexualität kein Tabu mehr ist, sind gleichgeschlechtliche Beziehungen in vielen Teilen Afrikas und in arabischen Ländern weiterhin illegal. In Saudi-Arabien oder dem Sudan droht sogar die Todesstrafe.

Sowohl schwule als auch lesbische Paare haben in den letzten Jahren für ihre Gleichstellung gekämpft. Letztendlich hat der Bundestag beschlossen, dass ab dem 1. Oktober 2017 homosexuelle Paare heiraten dürfen. Zu dieser Entscheidung haben die Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich beigetragen.

Diese Gleichstellung bedeutet, dass homosexuelle Paare nun die gleichen Rechte und Pflichten haben wie heterosexuelle Paare. Der neu gefasste Paragraf 1353 des BGB lautet nun: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“.

2.3. Die Auswirkung auf die Gründung einer Regenbogenfamilie

Durch die Einführung der „Ehe für alle“ ist eine Gleichstellung aller Paare erfolgt, die sich auch auf das Adoptionsrecht auswirkt. Nun dürfen sich gleichgeschlechtliche Paare ihren Kinderwunsch erfüllen, indem sie gemeinsam fremde Kinder adoptieren. Dies war innerhalb der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch nicht möglich.

In der Realität gestaltet sich dieses Recht auf Adoption jedoch sehr schwierig. Vor allem Inlandsadoption sind mit vielen Auflagen und Bedingungen verbunden. Hinzu kommt, dass heterosexuelle Paare Schwulen und Lesben immer noch vorgezogen werden. Das bedeutet, dass lediglich Auslandsadoptionen oder Pflegekinder in Betracht kommen.

3. Möglichkeiten der Gründung einer Regenbogenfamilie

Regenbogenfamilien können auf sehr viele verschiedene Weisen entstehen. Daher gibt es nicht die eine Regenbogenfamilie, sondern verschiedene Formen, die sich in einigen Gesichtspunkten unterscheiden.

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten zur Gründung einer Regenbogenfamilie:

  • Insemination/künstliche Befruchtung
  • Leihmutterschaft
  • Adoption
  • Pflegekinder

Diese Optionen werden wir Ihnen in den folgenden Kapiteln etwas näher vorstellen.

3.1. Die künstliche Befruchtung

Baby im Reagenzglas

Von der künstlichen Befruchtung profitieren vor allem lesbische Paare.

Die künstliche Befruchtung, auch Insemination genannt, ist von Vorteil, wenn es der Familie wichtig ist, dass das Kind zumindest mit einem Elternteil leiblich verwandt ist. Für zwei zusammenlebende Frauen ist es in den meisten Fällen leichter, einen Samenspender zu finden. Dieser kann entweder aus dem Bekanntenkreis stammen oder durch eine Internet-Kontaktbörse aufgesucht werden. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Samenbank in Anspruch zu nehmen.

Nachteilig ist hierbei jedoch wiederum die rechtliche Lage. Während homologe Inseminationen, das bedeutet die Befruchtung mit Spermien des Partners, zugelassen sind, sind Fremdspenden juristisch eher strittig.
Durch die jüngste Gesetzesänderung im Hinblick auf die Heirat gleichgeschlechtlicher Paare steht einer künstlichen Befruchtung in Deutschland jedoch eigentlich nichts mehr im Wege.

Für schwule Paare ist die Möglichkeit der Insemination hingegen nicht möglich. In einigen Fällen machen sie sich selbst auf die Suche nach einem lesbischen Paar, mit dem sie gemeinsam ihren Kinderwunsch erfüllen können. Diese besondere Form wird auch „Queer-Familie“ genannt. Der größte Vorteil dabei ist, dass die Beteiligten auf keine medizinische Institution angewiesen sind.

3.2. Leihmutterschaft

Leihmutter mit zwei Männern

Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland hingegen weiterhin verboten. Sowohl die beteiligten Ärzte als auch die Vermittler machen sich in diesem Fall strafbar. Dies ist im Embryonenschutzgesetz (ESchG) klar geregelt. Die Auftraggeber bzw. die Leihmütter können hingegen nicht belangt werden.

Manche Paare machen sich daher im Ausland auf die Suche nach einer Leihmutter. In Deutschland müssen Sie jedoch darauf hin mit Problemen rechnen, da die Wunscheltern nicht als leibliche Eltern anerkannt werden. Einige Rechtsprechung der letzten Jahre zeigen jedoch, dass auch dieses Gesetz langsam ins Wanken gerät.

In Ländern wie Großbritannien, Belgien oder der Ukraine ist die Leihmutterschaft hingegen erlaubt. Auch in einigen Staaten der USA ist es zulässig, eine Vermittlungsagentur aufzusuchen, um dem Traum vom eigenen Kind endlich näher zu kommen.

3.3. Adoption

Adoptionen sind, wie bereits erklärt, eine legale Möglichkeit für homosexuelle Paare ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Inlandsadoptionen sind jedoch weiterhin so gut wie unmöglich. Adoptionsverfahren sind hierzulande für gleichgeschlechtliche Paare eher die Ausnahme, da nur sehr wenige Kinder zur Adoption freigegeben werden.

Um diesem Dilemma zu entgehen, denken viele Paare über eine Auslandsadoption nach. Allerdings hat dieser Weg einen Haken. Um ein Kind aus dem Ausland adoptieren zu können, müssen Sie bei vielen Vermittlungsstellen als Einzelperson auftreten. Eine Vermittlung an homosexuelle Paare ist bei diesen Agenturen nahezu aussichtslos.

Am einfachsten gestaltet es sich, ein Stiefkind zu adoptieren. In diesem Fall muss jedoch einer der Partner ein leibliches Kind mit in die Partnerschaft bringen. Daher ist dieser Weg nur für einige wenige Familien realisierbar.

Achtung: Um ein Stiefkind adoptieren zu können, müssen beide leiblichen Elternteile zustimmen.

3.4. Ein Pflegekind aufnehmen

Regenbogenfamilie

Auch gleichgeschlechtliche Paare dürfen ein Pflegekind aufnehmen.

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist wesentlich unkomplizierter als die klassische Adoption. Unabhängig vom Familienstand können Sie sich als Pflegefamilie anbieten. Der Nachteil ist jedoch, dass das Kind jederzeit zu den leiblichen Eltern zurückkehren kann. Darüber entscheidet jedoch das zuständige Jugendamt.

Im Grunde gibt es zwei verschiedene Arten der Pflegschaft: die Akutpflege und die Dauerpflege. Bei der Akutpflege, auch Bereitschaftspflege genannt, nehmen Sie das Kind für einen bestimmten Zeitraum auf. Hierbei ist unsicher, ob das Kind dauerhaft bei Ihnen bleiben kann oder im Laufe der Zeit zu den leiblichen Eltern zurückkehrt. Bei der Dauerpflege geht das Jugendamt davon aus, dass das Kind auch wirklich dauerhaft in der Pflegefamilie bleiben kann. Rückführungen sind hier eher die Ausnahme.

Klären Sie vorab unbedingt, wie die Art der Pflege ausgestaltet ist. Das offene Familiensystem ist nicht für jeden geeignet, sodass Sie sich im Vorfeld eingehend beraten lassen sollten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

4. Die Lebenssituation von Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern

erfüllter Babywunsch

Studien zufolge macht es keinen Unterschied, ob Kinder bei hetero- oder homosexuellen Paaren aufwachsen.

Beim Thema Adoption gibt es in viele Kritiker, die damit argumentieren, dass das Kindeswohl bei gleichgeschlechtlichen Eltern gefährdet ist. Sie beharren darauf, dass Kinder für eine gelungene Entwicklung sowohl Vater als auch Mutter brauchen.

Um diesen Vorurteilen zu begegnen, wurden zahlreiche Studien zur Entwicklung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften durchgeführt. Sie alle haben gemeinsam, dass sich die sexuelle Orientierung der Eltern nicht negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirkt. Dieses Ergebnis bezieht sich sowohl auf die Neigung zu Kriminalität als auch auf die sexuelle Orientierung.

In einer Studie des Justizministeriums von 2009 fanden Forscher sogar heraus, dass eine Regenbogenfamilie positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hat. So sind sie häufig mit einem höheren Selbstwertgefühl ausgestattet.

Auch in Hinsicht auf das Geschlechtsrollenverhalten konnten die meisten Studien bisher keine Unterschiede feststellen. In einem homophoben Umfeld sind die Kinder jedoch häufiger mit Anfeindungen konfrontiert. Dabei wird ihnen unterstellt, selbst schwul oder lesbisch zu werden.

Insgesamt gibt es wesentlich mehr Studien, die Familien untersucht haben, in der die Paare lesbisch sind. Familien mit zwei Vätern sind hingegen weniger gut erforscht. Das liegt vor allem daran, dass es für Männer wesentlich schwieriger ist, eine Familie zu gründen.

Neben einigen rechtlichen Nachteilen gibt es jedoch auch immer noch eine strukturelle Diskriminierung. In vielen Formularen tauchen immer noch lediglich die Begriffe „Mutter“ und „Vater“ auf. Um ein Zugehörigkeitsgefühl zu schaffen, sollten auch in diesem Bereich Umformulierungen erfolgen.

Wichtig: Viel mehr als die sexuelle Orientierung der Eltern sollte stets die Qualität der Beziehungen der Familienmitglieder untereinander eine Rolle spielen!

5. Weiterführende Literatur zum Thema

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Regenbogenfamilie: Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Eltern
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Bildnachweise: Monkey Business/AdobeStock, Natasha Kramskaya/shutterstock, Rawpixel.com/shutterstock, gualtiero boffi/shutterstock, Red Umbrella and Donkey/shutterstock, Africa Studio/shutterstock, Monkey Business Images/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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