Kitagebühren in Baden-Württemberg 2020: Was Sie zu den Betreuungsgebühren wissen sollten

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kitagebühren-Baden-Wuerttemberg-Ratgeber
Wie hoch sind die Kita-Gebühren in Baden Württemberg?

Die Kitagebühren in Baden-Württemberg sind nicht einheitlich geregelt. Von Stadt zu Stadt gibt es große Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der jährlichen Gebühren.

Ist eine Abschaffung der Kita-Gebühren geplant?

Vorerst nicht. Die Kita-Landschaft in Baden Württemberg ist äußerst uneben. Daher soll vorerst in die Qualität der Kitas investiert werden.

Welchen Hilfen stehen mir bei geringem Einkommen zu?

Derartige Informationen und weitere interessante Fragen und Antworten können Sie hier nachlesen.

Die Kosten für die Kinderbetreuung sind für viele Familien bei der Wahl des Wohnorts von entscheidender Bedeutung. Aber wie sehen die Kitagebühren in Baden-Württemberg eigentlich aus? Gibt es regionale Unterschiede?

In unserem Ratgeber zum Kindergartenbeitrag erfahren Sie, welche Faktoren für die Berechnung der Gebühren eine Rolle spielen und in welchen Fällen Ihnen eine staatliche Förderung zusteht.

1. Eine Abschaffung der Kitagebühren in Baden-Württemberg ist nicht geplant

Tagesmutter Kosten

Die Kosten sinken langsam.

Seit der Einführung des auf Bundesebene geltenden Anspruchs auf einen Betreuungsplatz haben sich viele Bundesländer dazu entschlossen, den Elternbeitrag für die städtische oder private Kita auf kurze oder lange Sicht abzuschaffen.
Viele Eltern müssen jedoch in den meisten Bundesländern noch ein paar Jahre mit einem Kindergartenbeitrag rechnen.

Für die Kitagebühren in Baden-Württemberg ist selbst in einigen Jahren noch keine Abschaffung geplant. Auch mit der Verabschiedung des Gute-Kita-Gesetzes seit dem 01.01.2019 plant das Land keine Gebührenfreiheit. Die Gelder vom Bund sollen viel mehr in die Qualitätssteigerung der Kitas fließen.

Je nach Stadt oder Region innerhalb des Landes gibt es große Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Kosten. Die tatsächlichen Kosten hängen zum einen vom Träger der Einrichtung sowie zum anderen von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Kommune ab.
So kommt es, dass Sie bei gleichem Einkommen in einigen Gebieten mehr als 1000 € pro Jahr sparen können. Sogar noch höher fallen die Unterschiede aus, wenn es um die Betreuung von zwei oder mehr Kindern geht.

Achtung: Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zahlen in Baden-Württemberg 96 % aller Eltern einen Beitrag für die Kinderbetreuung (Stand 2018).

2. Die Kitagebühren in Baden-Württemberg belasten vor allem ärmere Familien

Familie mit zwei Kindern

Familien mit niedrigem Einkommen leiden oft unter zu hohen Kitagebühren.

Es existiert keine einheitliche Kosten-Tabelle, anhand derer sich Eltern im Hinblick auf die Kitagebühren Baden-Württembergs orientieren können. Die Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes berechnen den Kindergartenbeitrag nach den individuellen örtlichen Gegebenheiten. Dabei werden vor allem die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • die Höhe Ihres monatlichen Einkommens
  • die Anzahl der Kinder, die in Ihrem Haushalt auf die Kinderbetreuung angewiesen sind
  • zusätzliche individuelle Faktoren, wie beispielsweise weitere Unterhaltsansprüche oder pflegebedürftige Angehörige
  • das Alter der Kinder
  • der Umfang der in Anspruch genommenen Betreuungszeit

Auch wenn das Einkommen bei den Kosten der Kinderkrippe sowie der Kita einen hohen Stellenwert hat, so belasten die Beiträge Familien mit geringerem Einkommen prozentual gesehen deutlich stärker.
Eine Ermäßigung ist hingegen erst bei einem sehr niedrigen Einkommen möglich, sodass lediglich etwa 4 % aller Familien gänzlich von den Kitagebühren Baden-Württemberg befreit sind.

Leider wird sich auch mit der Verabschiedung des Gute-Kita-Gesetzes nichts an der Gebühren-Lage ändern. Das Land hat beschlossen die Mittel vom Bund vollständig in die Qualitätssteigerung einfließen zu lassen.


3. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Essen im Kindergarten

Die Verpflegungskosten müssen alle Eltern separat begleichen.

Zählt die Verpflegungskostenpauschale ebenfalls zu den Kita-Gebühren?

Die Beiträge für die Verpflegung der Kinder im Kindergarten belasten alle Eltern gleichermaßen. Es erfolgt keine Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, wie beispielsweise des Einkommens.
Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass die Verpflegung keine direkte Betreuungsleistung darstellt und Eltern diese ohnehin erbringen müssten.

Sieht das Kindergartengesetz einen pauschalen Zuschuss ab einer gewissen Einkommenshöhe vor?

Jede Kommune innerhalb Baden-Württembergs entscheidet individuell über die Höhe der Kitagebühren. Dies gilt ebenfalls für die Grenze einer Beitragsfreiheit bei niedrigem Einkommen.

Wo finde ich eine Liste aller Einrichtungen innerhalb Baden-Württembergs?

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales bietet auf der folgenden Website die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen in Ihrer Nähe zu suchen. Bislang sind jedoch nicht alle Kindertagesstätten des Bundeslandes aufgelistet.

Kann ich die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen?

Ja, es gilt jedoch eine pauschale Deckelung der jährlichen Kosten von 4000 Euro pro Kind. Zudem können Sie lediglich zwei Drittel der Betreuungskosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Achten Sie zusätzlich darauf, dass Verpflegungskosten nicht berücksichtigt werden können.

Gibt es besondere Angebote für Familien mit schwachem Einkommen?

Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Familienpass zu beantragen. Mit diesem erhalten Sie in vielen Einrichtungen innerhalb des Landes ermäßigten oder teils sogar freien Eintritt.
Nähere Infos zu dem Familienpass erhalten Sie hier.

4. Erlebnisse für Kinder in Baden Württemberg

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Kitagebühren in Baden-Württemberg 2020: Was Sie zu den Betreuungsgebühren wissen sollten
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  1. K. Sauer schreibt:

    Ich finde es eine Unverschämtheit dass Bawü als eines der letzten Bundesländer so hohe Kita Gebühren hat.

    Sogar in Bayern werden Familien in der Hinsicht besser unterstützt. Und dort sind die Kindergärten nicht schlechter wie hier.

    Das ist reine Abzocke in Bawü und das soll normal sein dass man für eine 6 h Betreuung zwischen 200 und 300 € bezahlt?
    Vollzeit teilweise ab 500 bis 800 €?

    Da soll man mehr Kinder bekommen, arbeiten gehen und seinen viertel bis halben Lohn in kita Gebühren investieren?

    Vielen Dank für die Ausbeutung der jenigen die arbeiten gehen und ein Kind haben!!!!

    Samstag, 19. Januar 2019, 09:55 Uhr
  2. Khani schreibt:

    Die Schwaben zeigen wiedermal dass Geld über alles geht. Lieber die Autoindustrie unterstützen anstatt in die Zukunft zu investieren. Herzlichen Glückwunsch für diesen Starrsinn.

    Sonntag, 28. Juli 2019, 09:50 Uhr
  3. Charlotte schreibt:

    Nicht nur dass man auf Grund der hohen Mieten und allgemeinen Kosten heutzutage eigentlich nur mit zwei VZ-Jobs über die Runden kommt. Nein, man muss auch sein Kind nach der Elternzeit in die Krippe geben und dafür dann noch 1/4 eines monatlichen Gehalts für die Betreuung ausgeben. Als Arbeitnehmer mit Kind ist man immer wieder gezwungen abzuwägen zwischen „Dach über den Kopf=Arbeiten gehen“ und seinem Kind, was man liebt, noch ausreichend Zeit mit den Eltern zu gewährleiten. Ein schlechtes Gewissen und finanzielle Sorge machen es den Eltern nicht leicht heutzutage sich für Kinder zu entscheiden und da ist die Politik auch schuld. Ich beneide alle Familien, die es sich leisten können Ihre Kiddies 3 Jahre zu Hause zu lassen und ich spreche allen Alleinerziehenden meinen Respekt aus.

    Mittwoch, 20. November 2019, 07:42 Uhr
  4. Alexandra schreibt:

    Uns belasten die sehr hohen Kita Gebühren so sehr, dass wir es kaum schaffen über die Runden zu kommen. Und das obwohl ich und mein Mann beide arbeiten und zwar in der Metallindustrie. Die monatliche Miete ist mittlerweile so hoch, dass die beiden Bausteine in der Summe schon ein Gehalt ausmachen. Das ist wirklich schlimm. Zumal im selben Land die meisten Bundesländer entweder nichts zahlen oder eine Pauschale. Womit haben wir das verdient???

    Montag, 02. März 2020, 11:18 Uhr

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