Das Mutterschutzgesetz schützt vor einer Kündigung in der Schwangerschaft. Es gelten nur wenige Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung möglich ist, obwohl Sie schwanger sind.
Eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft, wenn das gesamte Unternehmen stillgelegt wird, ist möglich. Ähnlich verhält es sich bei einer Kündigung wegen Schwangerschaft in einem Kleinbetrieb. Weitere Informationen in Kapitel 2.
In diesem Fall ändert die Schwangerschaft nichts an der Befristung. Der Vertrag läuft zu dem vorher festgelegten Zeitpunkt aus. Gleiches gilt für eine Probezeit, wenn der Arbeitsvertrag eine Befristung enthält.
In der Schwangerschaft plagen die meisten Frauen andere Sorgen als der Arbeitsplatz. Doch was passiert bei einer fristlosen Kündigung in der Schwangerschaft? Ist eine Kündigung trotz Schwangerschaft überhaupt rechtens? Und wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?
All diesen und vielen weiteren Fragen gehen wir in unserem Ratgeber zum Thema Kündigungsschutz für Schwangere nach. Sie erfahren, ob der Kündigungsschutz der Schwangerschaft in der Probezeit greift und wie Sie sich absichern sollten. Wir informieren Sie, was es mit dem Arbeitsrecht für Schwangere auf sich hat und ob es möglich ist, schwanger zu arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Gekündigt und schwanger? Das Mutterschutzgesetz hilft!
In § 9 des MuSchG (Mutterschutzgesetzes) heißt es, dass eine Kündigung der Arbeitnehmerin in der Schwangerschaft ausgeschlossen ist. Dieses Kündigungsverbot gilt auch vier Monate nach der Entbindung.
Durch die Einführung des Gesetzes sollen werdende Mütter vor Stress bewahrt werden, den eine Kündigung üblicherweise mit sich bringt.
Damit das Mutterschutzgesetz Geltung entfaltet, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Sofern Sie die Kündigung bereits erhalten haben, Ihren Arbeitgeber jedoch noch nicht über Ihre Schwangerschaft informiert haben, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen nachholen. Achten Sie darauf, dass Sie sich, wenn möglich, den Zugang des Schreibens durch Ihren Arbeitgeber bestätigen lassen. Ohne die positive Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft, greift der Kündigungsschutz im Mutterschutz nicht.
Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen und gleichzeitig den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entbindung angeben. Dies ist nicht nur aus Eigeninteresse sinnvoll, sondern erleichtert Ihrem Arbeitgeber, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen.
Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn Sie eine leitende Position haben, die nicht ohne weiteres neu besetzt werden kann oder wenn Sie in einem kleinen Betrieb arbeiten, sodass Ihre Arbeitskraft unentbehrlich ist.
Die Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 5 des MuSchG.
Wenn eines der folgenden Merkmale auf Sie zutrifft, profitieren Sie von dem Kündigungsschutzgesetz in der Schwangerschaft:
Achtung: Wenn Sie nach einer Kündigung schwanger geworden sind, greift der besondere Kündigungsschutz nicht!
Bei Diebstahl droht Ihnen auch in der Schwangerschaft eine Kündigung.
In seltenen Fällen ist die Kündigung auch während der Schwangerschaft möglich. Dies ist jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt. In einem solchen Fall beruft sich der Arbeitgeber in der Regel auf § 9 Abs. 3 des MuSchG.
Die Gründe, die für die Kündigung sprechen, müssen unabhängig von der Schwangerschaft bestehen. Überprüft wird diese Entscheidung durch die zuständige oberste Aufsichtsbehörde im Bereich des Arbeitsschutzes.
Eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft, wenn das gesamte Unternehmen stillgelegt wird, ist möglich. Ähnlich verhält es sich bei einer Kündigung wegen Schwangerschaft in einem Kleinbetrieb. Das Problem für den kleinen Betrieb muss in diesem Fall darin liegen, dass die Position zwingend ist und eine Umsetzung in einen anderen Bereich unmöglich ist.
Falls Ihnen ein schweres Fehlverhalten gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wie etwa ein Diebstahl, zur Last gelegt wird, rechtfertigt dies eine Kündigung trotz bestehender Schwangerschaft.
Achtung: Im Falle einer Kündigung müssen Sie schnell sein. Ihr Arbeitsverhältnis endet, wenn Sie nicht binnen einen Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung an sich unwirksam wäre.
An dieser Stelle zeigt sich die Wichtigkeit, Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Wenn Sie die Schwangerschaft nicht verkünden, greift kein besonderer Schutz und es gelten die üblichen Vorschriften im Arbeitsrecht.
Gleiches ergibt sich, wenn Sie die Frist zur Schwangerschaftsanzeige von zwei Wochen nach der Kündigung versäumen.
Der Kündigungsschutz greift auch in der Elternzeit.
Sie profitieren nicht nur während der Schwangerschaft selbst von einem Kündigungsschutz. Gemäß des Mutterschutzgesetzes sind Sie auch für einen Zeitraum von vier Monaten nach der Geburt abgesichert.
Eine weitere Absicherung steht jungen Eltern zu, wenn Sie Elternzeit beantragen. In dieser Zeit hat Ihr Arbeitgeber kein Recht, Ihnen zu kündigen.
Kommt es dennoch zu einer Kündigung, ist dies lediglich in Ausnahmefällen möglich, die ebenfalls von der obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz zu genehmigen sind. Dies ergibt sich aus § 18 des BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Der Kündigungsschutz während der Elternzeit beginnt, sobald Sie den Antrag stellen. Wenn Sie bereits frühzeitig Elternzeit beantragen, so beginnt der Kündigungsschutz
Um während der Elternzeit finanziell abgesichert zu sein, können Sie Elterngeld oder aber Elterngeld Plus beantragen. So erhalten Sie einen Teil Ihres bisherigen Gehalts und können sich dennoch um die Kindererziehung kümmern.
In Kleinbetrieben ist es manchmal schwieriger, den Job trotz Schwangerschaft zu behalten.
Nicht jede Arbeitnehmerin in Deutschland ist bei einem größeren Unternehmen angestellt. Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz gilt jedoch nicht für kleinere Betriebe, um den Betrieb selbst nicht zu gefährden. Als Kleinbetrieb im Sinne der Vorschrift gilt jedes Unternehmen, welches weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Auszubildende zählen bei dieser Rechnung nicht mit.
Jedoch sind Sie nicht gänzlich schutzlos. Die Arbeitsgerichte haben im Laufe der Zeit Richtlinien entwickelt, die Mitarbeiter vor grundlosen Kündigungen schützen. Wenn es um die Kündigung in der Schwangerschaft geht, können Sie sich jedoch auf das Mutterschutzgesetz oder aber auf das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz berufen.
Auch wenn das Mutterschutzgesetz in Deutschland nicht perfekt ist, könnte es schlechter sein. Das mächtigste Land der Welt gewährt Müttern zwar eine kurze Auszeit. Finanzielle Unterstützung hingegen ist nicht zu erwarten.
Auch wenn der Chef eines kleinen Unternehmens zunächst die Einwilligung einer Aufsichtsbehörde einholen muss, so ist es deutlich wahrscheinlicher, dass er die Kündigung wegen der Schwangerschaft rechtfertigen kann.
Da es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung handelt und dies einen massiven Eingriff in Ihre Rechte darstellt, sollten Sie sich überlegen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.
In der Schwangerschaft gelten zahlreiche Sonderregeln.
Es gelten lediglich für Schwangere vorteilhafte Vorschriften. Diese erleichtern Ihnen die Kündigung. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, zum Ende der Mutterschutzfrist zu kündigen, ohne dass Sie die Einhaltung einer Frist beachten müssten. Gleiches gilt für die Kündigung zum Ende der Elternzeit hin.
Es gibt keine arbeitsrechtliche Pflicht, Ihre Schwangerschaft zu offenbaren. Sie sollten Ihren Arbeitgeber jedoch aus eigenen Schutzinteressen heraus informieren. Im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs dürfen Sie hingegen sogar lügen, wenn Sie gefragt werden, ob Sie schwanger sind.
In der Schwangerschaft schützt das Arbeitsrecht Sie davor, gekündigt zu werden. Auf der anderen Seite soll jedoch auch Ihr ungeborenes Kind geschützt werden. So ist es Ihnen verwehrt, gefährlichen Tätigkeiten nachzugehen. Sie dürfen beispielsweise nicht mehr mit Gefahrstoffen arbeiten oder schwere Lasten tragen.
Jedoch können Sie sich freiwillig dazu entscheiden, länger als nötig zu arbeiten. Da Sie in dieser Zeit noch zahlreiche Dinge erledigen müssen, sollten Sie sich diesen Schritt allerdings gut überlegen.
Sie können Ihre Entscheidung, zunächst weiterzuarbeiten, jederzeit revidieren, wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand verändert.
In diesem Fall ändert die Schwangerschaft nichts an der Befristung. Der Vertrag läuft zu dem vorher festgelegten Zeitpunkt aus. Gleiches gilt für eine Probezeit, wenn der Arbeitsvertrag eine Befristung enthält.
Eine Kündigung im Mutterschaftsurlaub ist unzulässig. Ihr Arbeitgeber muss eine Frist von vier Monaten nach der Entbindung einhalten.
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