Die Kindertagesstätten in Deutschland werden von dem jeweiligen Träger unterhalten. Der Träger von einer Kindertagesstätte ist verantwortlich für die Betriebsführung der Einrichtung. Er sorgt für Räume und finanzielle Mittel und ist Arbeitgeber der Kita-MitarbeiterInnen. Außerdem ist er Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen und hat die fachliche Aufsicht – so legt er z.B. die pädagogische Ausrichtung seiner Betreuungseinrichtungen fest.
Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen (kommunalen) und freien Trägern unterschieden.
Als Träger öffentlicher Belange werden Behörden, Verbände oder gemeinnützige Vereine bezeichnet, die öffentliche Sachbereiche verwalten. Sie tragen die Verantwortung über die wirtschaftliche und rechtliche Aufsicht der Kinderbetreuungseinrichtung. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Träger in Bezug auf bestimmte Vorhaben – sofern ihr Aufgabenbereich durch die Planung der Gemeinden berührt wird – angehört und einbezogen werden müssen.
Neben den öffentlichen Trägern gibt es auch freie Träger in der Kindertagesbetreuung.
Freie Träger finanzieren sich zu Teilen aus öffentlicher Hand, Sponsoren, Spenden, Fördervereinen, Mitgliederbeiträgen, etc. Die freien Träger unterscheiden sich in Hinsicht auf ihre Ziele und Konzepte. Eltern sollten sich informieren, welcher Träger eines Kindergartens für sie und ihr Kind der passende ist. Bekannte freie Träger (bundesweit) sind u.a.:
Bildnachweise: Africa Studio/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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