Oh Nein, die Kita schließt! Kinderbetreuung in den Sommerferien: Erfahren Sie, was Sie zur Ferienbetreuung tun können

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Ferienbetreuung ratgeber
Wie können Eltern die Kinderbetreuung während der Schließzeiten gewährleisten?

Auch wenn der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, Ihnen Urlaub für den Zeitraum zu gewähren, steht Ihnen gesetzlich ein Betreuungsanspruch zu.

Wo kann man das Kind betreuen lassen?

Eine Möglichkeit ist, das Kind während er Schließzeiten in einer anderen Kita unterzubringen.

Welche Alternativen zur Kita gibt es?

Sie können Ihrem Kind auch ein außergewöhnliches Erlebnis im Ferienlager oder weiteren Betreuungseinrichtungen ermöglichen.

Kündigt die Kita Schließzeiten an, versetzt dies viele Eltern in Panik. Spontaner Urlaub für diese Zeit können manche Eltern schlichtweg nicht nehmen oder der Arbeitgeber gewährt ihn nicht. 

Allerdings ist dies kein Grund zur Sorge. In unserem Artikel klären wir Sie über die rechtliche Lage von Eltern auf und zeigen Ihnen eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Ferienbetreuung. 

1. Schließtage der Kita – Ist das erlaubt?

Ferienbetreuung organisieren Kleinkinder

Viele Kitas in Deutschland sind in den Schulferien geschlossen.

Viele berufstätige Eltern haben keinerlei privaten Betreuungsmöglichkeiten – etwa über Großeltern oder andere Verwandte – und sind daher auf die Betreuung in Kitas und Kindergärten angewiesen. Umso größer ist der Schreck, wenn die Kita ihre Schießzeiten bekannt ist. Da stellt sich schnell die Frage: Wie organisiere ich die Kinderbetreuung in den Sommerferien? Und darf die Kita eigentlich einfach so schließen?

Ob die Kita schließen darf oder nicht, hängt im Wesentlichen von dem Betreuungsvertrag ab, den Sie mit der Kita geschlossen haben. In einigen Fällen kann es tatsächlich sein, dass in dem Vertrag ursprünglich keine Ferienzeiten vorgesehen sind. In diesem Fall darf die Kita nicht ohne Weiteres Schließtage einführen. Schließlich ist ein Vertrag für beide Vertragspartner verpflichtend und kann somit auch nicht einseitig geändert werden. Häufig ist dies bei Kitas in den neuen Bundesländern der Fall.

In den meisten Fällen jedoch ist das Recht auf der Seite der Kitas, denn diese haben in der Regel einen entsprechenden Absatz im Betreuungsvertrag vorgesehen. Grundsätzlich ist es der Kita damit auch erlaubt, Schließtage nach eigenem Ermessen festzusetzen. Selbst zwei oder drei Wochen, in denen die Kita in den Sommerferien geschlossen hat, stellen deutschlandweit die Regel dar. In einigen Bundesländern ist lediglich eine maximale Anzahl an Schließtagen im Jahr vorgegeben.

Eltern müssen hierbei also die Schließung der Kindertagesstätte bzw. des Kindergartens hinnehmen und bestenfalls versuchen, im selben Zeitraum Urlaub zu nehmen.

2. Muss der Arbeitgeber Urlaub gewähren?

Immer wieder ist zu lesen, dass Eltern mit kleineren Kindern mit Betreuungsbedarf einen Anspruch auf Urlaub während der Ferienzeiten hätten. Doch diesen Anspruch gibt es nicht. Im deutschen Arbeitsgesetz heißt es lediglich, dass Urlaub unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers zu gewähren ist, hierbei jedoch auch die Interessen des Arbeitgebers im Vordergrund stehen.

Auszug aus §7 Absatz 1 des BUrlG

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber abwägen kann, ob er Ihnen während der Schließtage der Kita Urlaub gewährt. Erlauben die betrieblichen Belange dies nicht, so gibt es keinerlei Anspruch darauf. Auch müssen rechtlich gesehen Eltern mit Kindern nicht in den Sommerferien gegenüber kinderlosen Kollegen bevorzugt werden, auch wenn dies in der Praxis oft so gehandhabt wird.

Eltern, die unbedingt in den Ferienzeiten auch ihren Urlaub nehmen möchten, sollten also immer das Gespräch mit den Kollegen und dem Vorgesetzten suchen und auf Verständnis und Rücksichtnahme hoffen. Den Urlaubsanspruch rechtlich durchzusetzen, wird nicht möglich sein.

Ist es aus beruflichen Gründen nicht möglich, während der Schließtage Urlaub zu nehmen, so kommen weitere Möglichkeiten der Kinderbetreuung in den Ferien in Betracht.

3. Besteht grundsätzlich Anspruch auf Betreuung?

Die gute Nachricht für alle berufstätigen Eltern ist: Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt.

„Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.“ (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII)

Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Sie müssen also nicht verzweifeln, wenn Ihre Kita Ihnen Schließtage von mehreren Wochen anbietet. Der Staat sieht hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und entsprechende Alternativen einfordern.

Achtung: Ihren Betreuungsanspruch während der Schließtage können Sie nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Prüfen Sie hier besonders den geschlossenen Betreuungsvertrag.

4. Alternative Ferienbetreuung in anderen Kitas

Ferienbetreuung für Babys

Die Kindertagesstätten helfen Ihnen eine geeignete Ferienbetreuung zu finden.

In den meisten Fällen sind die Kitas selbst darum bemüht, den Eltern komfortable Lösungen anzubieten. In den meisten Fällen ist es möglich, die Kinder während der Schließtage in einer anderen Kita unterzubringen. Hierfür schließen Kitas oftmals Kooperationen, die die wechselseitige Betreuung während der Ferienzeiten gewährleisten. Bei Kindertagesstätten eines öffentlichen Trägers ist dies besonders einfach. Meist müssen Sie hier als Eltern selbst kaum tätig werden, sondern erhalten rechtzeitig Information über die Schließung der Kita mit einem beigefügten Formular, in dem Sie Ihren Betreuungsbedarf anmelden. Diese Lösung ist oft praktiziert und für Eltern die wohl einfachste. Dennoch gibt es hier auch einige Nachteile.

  • Unkomplizierte Lösung
  • Das Kind wird in einer ähnlichen Einrichtung betreut
  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Der Träger ist der gleiche, etwaige Probleme lassen sich leichter klären.
  • Das Kind wird kurzfristig in einer völlig fremden Umgebung untergebracht.
  • Sie können über die Einrichtung selbst nicht entscheiden, haben also keine Kontrolle über die Qualität der Sommerbetreuung.
  • Die Ersatz-Kita muss nicht unbedingt in unmittelbarer Nähe sein.

Gerade der Gedanke, dass das eigene Kind während des Sommers mit völlig fremden Kindern und unter Beaufsichtigung unbekannter Erzieher allein gelassen wird, macht vielen Eltern Angst. In der eigenen Kita gab es seinerzeit eine Eingewöhnungszeit, nun wird das Kind regelrecht ins kalte Wasser geworfen. Nicht alle Kinder können mit dieser ungewohnten Situation umgehen. Tränen sind dann häufig vorprogrammiert.

Gerade sensible Kinder sind womöglich bei einer Tagesmutter besser untergebracht.

Achtung: Ihr Anspruch auf Betreuung ist nicht eindeutig auf bestimmte Tageszeiten festgelegt. Es kann durchaus sein, dass die Kita, in der die Ferienbetreuung angeboten wird, andere Betreuungszeiten anbietet. Auch kann es sein, dass Ihnen in den Ferien keine Ganztagsbetreuung zur Verfügung steht. Prüfen Sie dies unbedingt rechtzeitig, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

5. Ferienbetreuung über eine Tagesmutter

Ferienbetreuung günstig finden

Eine Tagesmutter bietet sich als gute Alternative für die Ferienbetreuung an.

Nicht immer besteht die Möglichkeit, das Kind während der Sommerferien bei einer alternativen Kita unterzubringen. Eine häufig in Anspruch genommene Alternative ist die Tagesmutter. Tagesmütter bieten eine kindgerechte Betreuung in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern in häuslicher Atmosphäre an. Selbst wenn das Kind sich bei ihm nicht bekannten Menschen unwohl fühlt und ängstlich ist, fühlt es sich in einer solchen kleineren Gruppe in sehr privater Umgebung deutlich wohler und kann auch hier behutsamer mit der Veränderung vertraut gemacht werden.

Tagesmütter arbeiten auf freiberuflicher Basis, werden jedoch in der Regel über das Jugendamt ausgebildet und erhalten auch entsprechende jährliche Weiterbildungen zur Qualifizierung. In nahezu jeder Region deutschlandweit sind Tagesmütter tätig. Kontaktadressen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt. Häufig sind die Tagesmütter innerhalb einer Region auch gemeinschaftlich organisiert, so dass Sie über eine bestimmte zentrale Ansprechpartnerin auch erfahren können, welche Tagesmutter in Ihrer Umgebung verfügbar ist und für die Ferienzeit noch freie Kapazitäten hat.

Tipp: Kitas geben die Schließzeiten in der Regel frühzeitig Anfang des Jahres bekannt. Nutzen Sie die Zeit, um sich bereits dann um eine angemessene Ferienbetreuung zu bemühen. Gerade bei guten Tagesmüttern sind die Plätze knapp, da diese nur fünf Kinder gleichzeitig betreuen dürfen. Wenn Sie Ihre Tagesmutter frühzeitig gefunden haben, besteht zudem die Möglichkeit, das Kind im Vorfeld bereits durch gelegentliche Treffen einzugewöhnen.

6. Weitere Betreuungsmöglichkeiten

Tagesmütter und alternative Kitas bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind auch während der Ferien zu betreuen. Doch es gibt auch weitere Alternativen. So können die Ferienzeiten auch dazu genutzt werden, um den Horizont Ihres Kindes zu erweitern und ihm neue Erfahrung zu ermöglichen.

Weitere Betreuungsmöglichkeiten können sein:

  • Sommerferienbetreuung der Stadt, Gemeinde
  • Ferienlager
  • Ferienfreizeiten mit Bildungshintergrund
  • betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
  • Betreuung aus eigener Initiative

6.1. Sommerferienbetreuung in städtischen Einrichtungen

Ferienbetreuung Sommercamps

Sommercamps bieten Kindern besondere Möglichkeiten die Natur zu entdecken.

Gerade weil viele Gemeinden und Städte sich der Problematik bewusst sind, denen Eltern während der Ferienzeiten begegnen, sind sie oft darum bemüht, den Kindern ein attraktives Angebot während der Sommerferien zu bieten. Viele Städte und Gemeinden veranstalten Ferienspiele, die eine oder zwei Wochen lang durchgeführt werden. Beispielsweise gibt es ein sehr vielseitiges Ferienprogramm in Berlin. Aber auch kleinere Orte in ganz Deutschland haben sich der Situation angepasst und bemühen sich, ein umfangreiches Ferienprogramm oder spannende Ferienlager auf die Beine zu stellen. Meist ehrenamtliche Betreuer führen hier mit den Kindern Spiele durch, werden kreativ tätig und besuchen weitere Bildungsangebote der Stadt in Feriengruppen. So stehen beispielsweise Kino- oder Museumsbesuche oder die Fahrt in einen nahegelegenen Freizeitpark auf dem Programm.

Für Eltern ist diese Variante gerade deshalb so interessant, weil Kinder hierbei nicht nur betreut werden, sondern gleichzeitig auch eine Auszeit von der Kita haben und etwas erleben. Der Spaß steht bei diesen Veranstaltungen im Vordergrund. Der Vorteil: Diese öffentlichen Angebote werden gefördert und sind daher recht günstig zu buchen.

6.2. Feriencamps

Größere Kinder haben bei Sommerferienzeiten besonders viel Freude, da diese über mehrere Tage gehen und Übernachtungen beinhalten. Dies verspricht ein größeres Abenteuer zu werden. Für die berufstätigen Eltern liegt der Vorteil bei dieser Variante darin, dass das Bringen und Abholen entfallen. Für eine oder zwei Wochen sind also auch arbeitende Eltern entlastet.

Feriencamp-Angebote gibt es über öffentliche Träger, über private Einrichtungen wie Sportvereine oder Schulfördervereine, aber auch über kirchliche Einrichtungen. Achten Sie hier auf Aushänge und Flyer. Entsprechende Informationen sind auch auf den Internetseiten der einzelnen Institutionen zu finden.

6.3. Ferienfreizeiten mit Bildungshintergrund

Ferienbetreuung Sommercamps

Für ältere Schulkinder bieten sich auch Sprachreisen oder Sportcamps an.

Warum die Sommerferien auch nicht dazu nutzen, um etwas Neues zu lernen und die Kinderbetreuung mit Bildungsurlaub zu verknüpfen? Auch hier gibt es tolle Angebote. So sind für ältere Kinder Sprachreisen interessant. Für Kinder ab sechs Jahren gibt es bereits viele sportliche Angebote wie Reiterferien oder Fußballcamps. Selbstverständlich ist diese eher als Ferienbetreuung für Schulkinder zu empfehlen, die bereits etwas eigenständiger sind.

6.4 Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Was in anderen Ländern wie Frankreich oder in den Vereinigten Staaten längst normal geworden ist, wird auch hierzulande immer populärer. Größere Unternehmen bieten häufig auch die Möglichkeit, eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zu nutzen. Hier genießen berufstätige Eltern den Vorteil, dass Anfahrtswege entfallen und die Betreuung individuell mit der Arbeitszeit abgestimmt werden kann. Sofern diese Möglichkeit in Ihrem Betrieb noch nicht besteht, wäre es einen Versuch wert, die Initiative zu ergreifen und eine betriebliche Betreuung zu initiieren. Falls Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben, wäre dieser der erste Anlaufpunkt.

6.5 Betreuung aus eigener Initiative

Es gibt keine Ferienbetreuung, die Ihren Vorstellungen entspricht? Dann besteht die Möglichkeit, sich privat mit anderen Müttern zu organisieren. Vielerorts haben sich Mütter zusammengeschlossen und betreuen während der Ferienzeiten kleinere Kindergruppen abwechselnd. Der Vorteil besteht darin, dass Sie solche Varianten nichts kosten, Ihr Kind in einer vertrauten Umgebung mit seinen Freunden zusammen ist und Sie genau wissen, in welcher Form die Aufsicht gewährleistet ist.

Da es sich hierbei natürlich um keine qualifizierte Betreuung handelt, sind solche Ferienbetreuung aus Eigeninitiative heraus natürlich rein privater Natur und erfolgen auf eigene Verantwortung.

Empfohlene Ferienangebote je nach Altersgruppen:

Altersgruppe Kleinkind Altersgruppe Schulkinder 6 – 10 Jahre Altersgruppe Jugendliche ab 10 Jahre
alternative Kita alternativer Hort eintägige Workshop-Angebote
Notkindergarten Ferienspiele, Zeltlager Ferienspiele, Zeltlager
Tagesmutter Tagesmutter Gruppenreisen

7. Wichtige Fragen zum Thema Ferienbetreuung

Was kostet die Ferienbetreuung?

Die Kosten für die Ferienbetreuung sind natürlich stark davon abhängig, für welche Betreuungsvariante Sie sich entscheiden. Wird das Kind in einer anderen Einrichtung des gleichen Trägers untergebracht, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Anders verhält es sich bei Tagesmüttern. Diese haben Stundensätze, die von Region zu Region variieren. Die Kosten für die Tagesmutter tragen Sie selbst. Sollten die Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, so bietet das Jugendamt unter Umständen entsprechende Unterstützung.

Ferienprogramme wie Ferienspiele, Ferienzeltlager etc. sind rein freiwilliger Natur und können je nach Angebot sehr kostenintensiv sein. Unter Umständen ist auch hier ein staatlicher Zuschuss bei entsprechend niedrigem Einkommen möglich.

Wo melde ich meinen Betreuungsanspruch an?

Die Kita hat durchaus das Recht, während der Ferien zu schließen. Eine entsprechende Betreuungsalternative muss Ihnen das Jugendamt offerieren.

Wichtig: Wenn Ihre Kita schließt und Sie Ihren Anspruch auf Betreuung geltend machen wollen, müssen Sie sich damit an das zuständige Jugendamt wenden.

Wer darf Ferienbetreuung anbieten?

Grundsätzlich darf jede Institution Ferienbetreuung anbieten. Schulen und Kindergärten setzen hierfür ausschließlich qualifiziertes Personal ein. Selbiges gilt auch für Tagesmütter, die über das Jugendamt vermittelt werden. Bei anderen Einrichtungen wie Kirchengemeinden, Vereinen etc. sind die Betreuer meist ehrenamtliche Helfer ohne besondere Ausbildung. Wir empfehlen Eltern auf der Suche nach der richtigen Ferienbetreuung daher, sich im Vorfeld genau zu informieren und wenn möglich, mit den Betreuern auch einmal persönlich zu sprechen.

8. Ratgeber zur Rechtsfragen von Eltern

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