Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung

Städte- und Gemeindebund schlägt größere Kita-Gruppen vor

Städte- und Gemeindebund schlägt größere Kita-Gruppen vorAb dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige.
Vor allem in großen Städten mit hohem Betreuungsbedarf fehlen immer noch Kita-Plätze für die Ein- bis Dreijährigen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg der „Passauer Neuen Presse“. Aber auch in ländlichen Gebieten könne es Mangel geben.

Die Kommunen rechnen deshalb mit Klagen und wappnen sich dagegen.

Um den erwarteten Engpässen zu begegnen, fordert der  Deutsche Städte- und Gemeindebund zum einen den Ausbau der Tagesmütter-Betreuung. Betriebe, die eine Tagesmutter fest anstellen, können Fördermittel erhalten.
Zum anderen schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Vergrößerung der Kita-Gruppen vor. Um weiterhin eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten, müssten zusätzliche Hilfskräfte wie Bundesfreiwillige eingebunden werden.

„Es war ein Fehler zu glauben, dass man mit Betreuungsplätzen für 35 Prozent der Kinder den Rechtsanspruch überall erfüllen kann“, sagte Landsberg. Diese Quote beruhe auf Erhebungen aus den Jahren 2006/2007. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren aber viel schneller gestiegen als zunächst angenommen.
Weiterhin dürfe die Unterbringung nicht an "überflüssigen Baustandards scheitern". Bei Schulen werde seit Jahren so vorgegangen, so Landsberg: "Da gibt es notfalls Unterricht im Container."