Kindergarten, Krippe und Hort

Die über 50.000 Kindertagesstätten in Deutschland - je nach Betreuungsalter unterschieden in Kindergarten, Krippe (Kinderkrippe) und Hort (Schulhort) - bieten Kindertagesbetreuung nach verschiedensten pädagogischen Konzepten und speziellen Bedürfnissen an.

Rechtlich und organisatorisch unterliegt die Kindertagesbetreuung der Erziehungshoheit der einzelnen Bundesländer und wird damit nur mittelbar durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beeinflusst. Dieser Umstand führt dazu, dass sowohl die Betreuungsplatzdichte als auch die Verwaltung derselben innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich ist.

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden i.d.R. von öffentlichen, konfessionellen oder freien Trägern unterhalten. Diese sind verantwortlich für die pädagogische Ausrichtung, Räumlichkeiten, finanzielle Ausstattung, Aufsicht und Personalplanung der Kindertagesstätten. Für den betrieblichen Ablauf und die Umsetzung der Vorgaben des Trägers sind die Mitarbeiter der KiTa zuständig.

Das pädagogische Konzept einer KiTa ist eine verbindliche Vorgabe, die für die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung maßgebend ist und die grundlegende sozialpädagogische Arbeit innerhalb der Kindertagesstätte beschreibt. Neben der pädagogischen Ausrichtung bieten viele KiTas Förderschwerpunkte, wie z.B. Fremdsprachen, Musik oder Bewegung oder Betreuungsplätze für Kinder mit speziellen Bedürfnissen an.

KiTa.de bietet einen deutschlandweiten Überblick über Kinderbetreuungseinrichtungen und erreicht eine Abdeckung von ca. 90%. Kindertagesstätten und ihre Träger haben die Möglichkeit sich ausführlich online zu präsentieren und damit Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz einen umfassenden Informationsüberblick zu geben.