Züchtigung: Infos zu Geschichte, Verbot & Auswirkungen der Prügelstrafe

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
symbolbild zuechtigung in deutschland
Gab es Züchtigungen schon immer?

Schon im Alten Rom, im Antiken Griechenland sowie zur Zeit der Pharaonen in Ägypten gibt es Nachweise darüber, dass Kinder im Rahmen der Erziehung geschlagen wurden.

Gibt es in Deutschland ein Verbot der Züchtigung?

Ja, dieses gilt bundeseinheitlich seit dem Jahr 2000. Leider zeigen Untersuchungen jedoch, dass nicht alle Eltern ihre Kinder tatsächlich gewaltfrei erziehen, auch wenn dieses Kinderrecht im Gesetz verankert ist.

Wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?

Es existieren noch einige Staaten, die die Prügelstrafe vorsehen. Bis Mitte 2019 gehörte sogar unser Nachbarland Frankreich zu diesen Staaten.

Die Züchtigung ist in Deutschland verboten. Bis es allerdings zur Abschaffung der Prügelstrafe gekommen ist, war es ein langer und nicht ganz einfacher Weg.

In unserem Beitrag gehen wir auf die Körperstrafe ein, zeigen, wie sich die Tolerierung von Züchtigungen in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat und welche Auswirkungen diese Art der Bestrafung auf Kinder hat.

1. Züchtigung – ein weit verbreitetes Mittel im Lauf der Geschichte

ein vater schlaegt seine am boden liegende tochter

Gewalt hat in der modernen Erziehung nichts mehr verloren.

Lange Zeit gab es keinen Zweifel daran, dass Eltern ihre Kinder im Rahmen der Erziehung schlagen durften. Manchmal beinhaltete dies den kleinen Klaps auf den Po, teils jedoch auch massive Schläge mit dem Rohrstock oder dem Gürtel.

Gewalt in der Familie war also bis zu einem gewissen Grad völlig normal. Doch nicht nur zu Hause wurden Kinder körperlich angegangen. Lehrer in Schulen sowie Geistliche in Klöstern hatten die Möglichkeit, ihre Schützlinge zu schlagen, wenn dies der Erziehung dienlich war.

Während die Körperstrafe in der Antike teils noch mit Peitschen durchgeführt wurde, änderte sich die Praxis zunehmend dahin, dass die Gewalttätigkeit schrittweise reduziert wurde.

Dennoch kamen auch im 19. und 20. Jahrhundert noch Rohrstöcke, Teppichklopfer sowie Lederriemen zum Einsatz, um Kinder zu erziehen.

Bis zum Jahr 1928 hatten Ehemänner in Deutschland das Recht, auch ihre Frau zu züchtigen. Das Vergewaltigungsverbot in der Ehe wurde sogar erst im Jahre 1997 eingeführt.

2. Das Züchtigungsverbot – für viele Eltern zunächst kaum zu fassen

Genau wie die Einführung des Sicherheitsgurts viele Autofahrer aufschreien ließ, so wurde das Ende der körperlichen Züchtigung in Deutschland auch von einem großen Aufschrei begleitet. Kein Wunder, denn schließlich machten körperliche Strafen einen Großteil der Erziehung aus.

eine mutter schlaegt ihren kleinen sohn

Gewalt ist in vielen Familien immer noch ein großes Thema.

Die elterliche Gewalt, wie Kindesmisshandlung bis zum Jahr 1980 genannt wurde, gehörte in fast jedem Elternhaus dazu. Für schlechte Noten in der Schule oder auch ein Widerwort zu viel konnten schnell die Ohrfeige oder der Schlag auf den Po folgen.

Im Jahr 1958 kam es erstmals zu einer Änderung im Gesetz. Das ausdrücklich bestehende väterliche Züchtigungsrecht wurde aufgehoben. Dies war jedoch eher dem Gleichberechtigungsaspekt von Männern und Frauen geschuldet, sodass Mütter ab diesem Zeitpunkt zum Kochlöffel greifen konnten, um ihre Kinder zu maßregeln.

In den 1960er sowie 1970er Jahren war es noch weit verbreitet, dass ein Kind nicht gewaltfrei erzogen wurde. Nennenswerte Reformansätze machten sich erst im Jahr 1980 bemerkbar, als es zu einer geänderten Fassung des Gesetzes kam, in dem der Begriff der elterlichen Gewalt keine Rolle mehr spielte.

Es sollten jedoch noch weitere 20 Jahre vergehen, bis es im Jahr 2000 zu einem endgültigen Züchtigungsverbot in Deutschland kam. Das Züchtigungsgesetz, wie es auch teils bezeichnet wurde, sah eine Änderung des § 1631 BGB vor. Seit dem Jahr 2000 heißt es in § 1631 Abs. 2 S. 1 BGB, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben.
Damit wurde Eltern jedweder Spielraum, der bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Kindeserziehung galt, genommen.

Achtung: Wer seine Hand dennoch gegenüber seinem Kind erhebt, kann dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

3. Die Züchtigung trotz Verbot

Leider ist auch heute noch nicht in allen Köpfen angekommen, dass eine gewaltfreie Erziehung dazu führt, dass es in der Gesellschaft generell zu weniger Gewalttaten kommt.

Zwar zeigen diverse Studien auf der ganzen Welt, dass die Prügelstrafe vor allem negative Auswirkungen hat. Jedoch denken immer noch sehr viele Eltern, dass sie es besser wüssten und setzen daher von Zeit zu Zeit auf die körperliche Strafe.

Der einfache Klaps auf den Po oder die leichte Ohrfeige werden dabei häufig nicht einmal als Gewalttätigkeit erkannt. Vielmehr sehen zahlreiche Eltern dies auch heute noch als normalen Teil der Erziehung an.

Deutschland ist jedoch an dieser Stelle weit fortschrittlicher als so manches europäische Nachbarland. Wie es in Tschechien aussieht, sehen Sie eindrucksvoll in diesem YouTube-Video:

In Frankreich kam es erst Mitte 2019, also knapp 20 Jahre nach Deutschland, zu einem Züchtigungsverbot. So waren nach Umfragen im Jahr 2016 noch 70 % der Bevölkerung gegen ein solches Verbot, obwohl dies gegen geltendes europäisches Recht verstieß.

Mehr zur Situation in Frankreich können Sie auf der Website der FAZ an dieser Stelle nachlesen.

Kommt es zu einer Überschreitung der elterlichen Rechte, so hat das Jugendamt die Pflicht einzugreifen. Im schlimmsten Fall hat dies den Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht zur Folge.

4. Gewalt an Schulen – die Züchtigung durch Lehrer

ein kind bekommt schlaege auf die hand mit einem lineal

Körperliche Strafen waren lange Zeit üblich.

Kommt es heutzutage noch zu Gewalt an Schulen, so geht diese in aller Regel von Schülern aus. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es jedoch völlig normal, dass Lehrer mit ihrem Züchtigungsinstrument, dem klassischen Rohrstock, zuschlagen durften. Daran änderte auch die Einführung des Grundgesetzes im Jahre 1949 zunächst nichts.

Noch 1957 entschied der BGH beispielsweise, dass Lehrer ein Gewohnheitsrecht hatten, um Schüler zu schlagen.

Seit dem Jahr 1972 ist jedoch einheitlich verboten, Kinder in der Schule zu schlagen. Tatsächlich dauerte es jedoch noch einige Jahre bis dies in jeder Dorfschule und bei jedem altgedienten Lehrer angekommen war, sodass Schüler auch in den 1970er Jahren noch mit Gewalt in der Schule rechnen mussten.

5. Auswirkungen körperlicher Gewalt

Wie unzählige Studien inzwischen beweisen, haben körperliche Einwirkungen auf Kinder nicht nur direkte Folgen, sondern führen häufig zu dauerhaften Problemen.

Kinder, die geschlagen werden, neigen eher zu Gewalt und werden häufiger kriminell. Sie verfügen generell über ein geringeres Selbstbewusstsein und sind häufig nicht in der Lage, ihre Impulshandlungen zu kontrollieren.

Je nach Ausprägung der Gewalt sowie individueller Veranlagung können die Auswirkungen jedoch noch deutlich schwerer sein und zu Traumata führen, die das gesamte zukünftige Leben beeinträchtigen.

Mehr zum Thema Kindesmisshandlung können Sie unserem entsprechenden Artikel nachlesen.

6. Weiterführende Literatur zum Thema Kindesmisshandlung



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