Die Elternzeit ist eine wunderbare Möglichkeit, sich Zeit für das eigene Kind zu nehmen und nach einigen Monaten oder Jahren an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren.
Aber ist dies tatsächlich in jedem Unternehmen möglich? Was bedeutet der Wiedereinstieg nach der Elternzeit für die Karriere? Und wann muss ich einen Antrag bei meinem Arbeitgeber stellen?
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Ihnen zustehen, aber auch, wie sich der Wiedereinstieg nach der Elternzeit persönlich auswirkt.
Inhaltsverzeichnis
Sprechen Sie offen über Ihre Wünsche.
Der Zeitraum rund um die Geburt ist für alle Mütter durch den Mutterschutz abgedeckt, um die Gesundheit des Babys sowie der Mutter zu gewährleisten. Dies betrifft die letzten acht Wochen vor der Entbindung sowie die ersten zwölf Wochen danach. Diese Zeitspanne reicht jedoch in der Praxis nicht aus, um ein Kind anschließend zeitweise abzugeben. Fast automatisch schließt sich also bei den meisten Frauen die Elternzeit an.
Um Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich auf Ihre geplante Auszeit einzustellen und gegebenenfalls eine Ersatzkraft für einen bestimmten Zeitraum zu suchen, sollten Sie bereits vor Beginn der geplanten Elternzeit über Ihren möglichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit sprechen.
Insbesondere bei wichtigen Positionen und in kleineren Unternehmen bedeutet Ihre Abwesenheit eine nicht unerhebliche Veränderung in Betrieb.
Möchten Sie bereits früher als geplant wieder arbeiten gehen, kann dies schwierig werden. Generell können Sie dies zwar beantragen, Ihr Arbeitgeber muss jedoch zustimmen. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen ist eine vorherige Wiedereinstellung auch ohne Zustimmung Ihres Chefs möglich.
Falls Sie hingegen im Rahmen der geplanten Elternzeit merken, dass diese etwas kurz bemessen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Beachten Sie allerdings, dass Sie den Antrag spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit stellen müssen.
Ist ihr Kind bereits drei Jahre alt, müssen Sie eine Frist von 13 Wochen einhalten. Auch hier gilt jedoch, dass Ihr Arbeitgeber zustimmen muss.
Eine Ablehnung muss allerdings stets begründet werden.
Laut Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. nehmen immer mehr Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes die Elternzeit und kehren im Laufe des zweiten Lebensjahres in den Betrieb zurück.
Nach der Rückkehr haben Sie zwar keinen Anspruch auf Ihren alten Job, müssen allerdings eine gleichwertige Stelle erhalten. In keinem Fall erhalten Sie also nach den Wiedereinstieg weniger Geld. Ihr Büro kann allerdings anderweitig besetzt sein und unter Umständen müssen Sie sich mit einer veränderten Arbeitsumgebung abfinden.
Dies hängt jedoch in entscheidendem Maße von Ihrem jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Ist dieser sehr eng gestrickt, können Sie davon ausgehen, dass Sie auf einer ähnlichen Position eingesetzt werden. Viele Arbeitgeber achten jedoch bei der Einstellung darauf, dass der Arbeitsvertrag möglichst weit gefasst ist, sodass eine Umsetzung innerhalb des Unternehmens keine Schwierigkeiten bereitet.
Die meisten Arbeitgeber erleichtern Ihnen den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Haben Sie bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitstelle gehabt, so dürfen Sie auch weiterhin in Teilzeit arbeiten. Bei einer Vollzeitstelle besteht die Möglichkeit zum Wechsel auf eine Teilzeittätigkeit. Dies geschieht jedoch nicht automatisch.
Sie haben jedoch während der Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, sofern Sie
Achtung: Ein solcher Antrag kann lediglich aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
Besuchen Sie Ihre Kollegen.
Damit sich der Wiedereinstieg nach der Elternzeit nicht problematisch gestaltet, sollten Sie sich bemühen, in Kontakt mit Kollegen zu bleiben.
Gehen Sie beispielsweise von Zeit zu Zeit einmal im Unternehmen vorbei und erkundigen Sie sich nach Neuigkeiten.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Chef darüber, dass er Sie nicht vergessen soll und nutzen Sie vereinzelte Termine, um sich ab und an einmal zu zeigen.
Falls Sie jedoch nicht unbedingt planen, weiterhin bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu bleiben, lohnt sich die Zeit für eine Weiterbildung. Eine Förderung ist hier jedoch eher unwahrscheinlich, sodass Sie die Fortbildung selbst finanzieren müssen.
Unter Umständen freut sich Ihr bisheriger Arbeitgeber jedoch auch über Ihre Idee und unterstützt Ihr Vorhaben.
Haben Sie keine Angst vor einer Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. Insbesondere nach längerer Abwesenheit erwartet kaum ein Chef, dass Sie von heute auf morgen jemand anderen ersetzen.
Organisieren Sie frühzeitig einen Betreuungsplatz für Ihr Kind.
Um jedoch privat auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorbereitet zu sein, beherzigen Sie folgende Tipps:
Wie die Rückkehr nach der Elternzeit in der Praxis aussehen könnte, sehen Sie in diesem Video-Erfahrungsbericht:
Zögern Sie nicht, Fragen direkt mit Ihrem Chef zu besprechen.
Ja, jedoch müssen Sie sich auf Rückfragen einstellen. Nicht jeder Arbeitgeber ist unbedingt erfreut über eine längere Phase der Elternzeit. Rücken Sie diese daher in Ihrem Lebenslauf nicht in den Fokus, sondern versuchen Sie, durch Ihre sonstigen Qualifikationen zu überzeugen.
Grundsätzlich lässt sich die gesamte Elternzeit auf drei Zeitabschnitte aufteilen. Zur genauen Berechnung können Sie einen Elternzeitrechner nutzen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Job während oder zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Es gilt eine Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit. Kündigen Sie indes während der Elternzeit, gelten die regulären, in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegten, Fristen.
Ja, Ihr Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten. Kündigen Sie, muss Ihr Arbeitgeber den bestehenden Resturlaub grundsätzlich ausbezahlen.
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