Das Wechselmodell ist in Deutschland weniger weit verbreitet. Lediglich 9 % aller getrennte Paare setzen auf diese Art der paritätischen Kindererziehung.
In der Praxis bringt das Wechselmodell einige Schwierigkeiten mit sich, die Eltern im Vorhinein teils deutlich unterschätzen.
Genaue Absprachen mit dem Partner auch in puncto Erziehung ist ein absolutes Muss. Weitere Voraussetzungen erläutern wir hier.
Bei einer Trennung der Eltern geht es vor allem um die Zukunft des gemeinsamen Kindes. Das Wechselmodell stellt hier eine Möglichkeit der zukünftigen Betreuung durch Mutter und Vater dar.
Aber ab wann gilt das Wechselmodell aus rechtlicher Sicht? Inwieweit bietet es Vorteile, dass Kinder bei beiden Elternteilen aufwachsen können? Und welche Probleme gibt es in diesem Zusammenhang?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten des Wechselmodells das Familienrecht vorsieht und warum das Modell nicht immer sinnvoll ist, um einem Kind gerecht zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Nicht immer ist eine Trennung vermeidbar.
In den letzten Jahren haben sich die Rechte von Vätern im Bereich der Erziehung deutlich verbessert. Auch wenn die meisten Kinder nach einer Trennung nach wie vor bei der Mutter leben, gibt es klarere Regelungen in Bezug auf das Umgangsrecht.
Die Politik hat erkannt, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht und ein Kind grundsätzlich das Recht haben soll, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Sowohl Mama als auch Papa sind wichtige Bezugspersonen, sodass eine klare Regelung notwendig ist.
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht kann das Kind dennoch lediglich bei einem Elternteil leben. Trotz des weitverbreiteten Residenzmodells können Kinder also Umgang mit beiden Elternteilen haben.
Demgegenüber sieht das Wechselmodell eine klare Aufteilung des Wohn- und Lebensmittelpunkts eines Kindes vor. Folgende Anforderungen gelten an das Wechselmodell:
Das Wechselmodell ist in der Praxis oftmals so ausgestaltet, dass ein Kind zunächst die komplette Woche bei dem Vater, anschließend die gesamte Woche bei der Mutter verbringt. Es reicht jedoch nicht aus, wenn ein Kind die Woche bei einem Elternteil und lediglich das Wochenende bei dem anderen Elternteil verbringt.
Besonders bei einem Kleinkind gibt es meist häufigere Wechsel, die alle zwei oder drei Tage stattfinden.
Tipp: Beziehen Sie die Wünsche Ihrer Kinder in die Entscheidung des gewünschten Aufenthaltsorts mit ein und seien Sie offen für Veränderungen.
In einer 2017 ergangenen Entscheidung des BGH stellte dieser fest, dass das Familiengericht eine paritätische Umgangsregelung, also das Wechselmodell, anordnen darf, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Eine einseitige Bevorzugung soll damit verhindert werden.
Damit das Wechselmodell in der Praxis überhaupt funktionieren kann, sollten beide Eltern gemeinsam darüber entscheiden und ihr Kind, wenn möglich, in die Entscheidung miteinbeziehen. Zudem muss sich ein Kind bei der Mutter und dem Vater sehr wohl fühlen.
Grundsätzliche Erziehungsfragen sollten vorab besprochen werden, um zu gewährleisten, dass das Kind nicht verwirrt ist und ständig andere Informationen bekommt.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt jeweils demjenigen, bei dem das Kind in der Zeit lebt.
Verstehen Sie sich mit Ihrem Expartner nur schlecht, ist das Wechselmodell zwar möglich, in der Praxis jedoch oftmals eine große Herausforderung. Etwas Entspannung lässt sich beispielsweise erzeugen, indem sich beide Elternteile möglichst wenig sehen müssen. So könnte der Vater das Kind montags morgens in den Kindergarten bringen, während die Mutter das Kind montags nachmittags abholt. In der nächsten Woche liefe es umgekehrt.
Bei kurzfristigen Planungsänderungen oder Problemen kommt es jedoch immer wieder zu einem Kontakt. Über diesen Umstand sollte sich jeder, der das Wechselmodell anstrebt, bewusst sein.
Das Wechselmodell ist nicht ganz unumstritten. In einigen Ländern ist diese Methode sogar der Regelfall, sodass es deutlich mehr Eltern gibt, die ihre Kinder auf diese Art und Weise erziehen.
Damit es für Sie etwas anschaulicher wird, finden Sie hier die wichtigsten Vor- und Nachteile in einer Übersicht:
Bitte bedenken Sie an dieser Stelle, dass jedes Kind anders ist und auch unterschiedlich auf verschiedene Situationen reagiert. Während das Wechselmodell für einige Kinder durchaus vorteilhaft sein kann, stresst es andere Kinder ungemein und steht einer fröhlichen Kindheit eher entgegen.
Stellen Sie Ihre eigenen Bedürfnisse stets hinter die Ihrer Kinder.
Jeder Elternteil muss versuchen, für das gemeinsame Kind aufzukommen.
Grundsätzlich erfolgt eine Berechnung des Kindesunterhalts anhand der Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle sieht jedoch das Residenzmodell als Standard an, sodass es keine klare Regelung im Hinblick auf den Unterhalt beim Wechselmodell gibt.
Im Prinzip deckt jeder Elternteil seinen Part des Unterhalts für das Kind gemäß der Düsseldorfer Tabelle ab, sodass eigentlich keinerlei Unterhaltszahlung erforderlich wären. Aufgrund unterschiedlicher Einkommensverhältnisse erfolgt jedoch eine Differenzberechnung, sodass derjenige, der mehr verdient, dennoch Unterhalt zu zahlen hat.
Ein pauschaler Unterhaltsrechner ist an dieser Stelle wenig sinnvoll, da zahlreiche Abzugsfaktoren Berücksichtigung finden. Zudem kommt es auf die genaue Aufteilung des Wechselmodells an. Erfolgt beispielsweise eine nicht ganz paritätische Aufteilung im Verhältnis von 60 zu 40, so findet diese im Rahmen der Unterhaltsberechnung Berücksichtigung.
Neben dem Versorgungsausgleich sowie zahlreichen weiteren finanziellen Regelungen lässt sich auch die Kindererziehung im Rahmen eines Ehevertrags regeln, um im Falle einer Scheidung nicht vor unnötigen Problemen zu stehen.
Beachten Sie an dieser Stelle jedoch, dass die aktuelle Situation im Rahmen der Trennung Berücksichtigung finden sollte.
Die Vereinbarung des Wechselmodells ändert nichts an den grundsätzlichen Regelungen im Falle einer Scheidung. Dieser Bereich betrifft lediglich den Kindesunterhaltsanspruch.
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