Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Wann ist er sinnvoll?

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
versorgungsausgleich verzicht
Was regelt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab, die Rentenansprüche, die Sie während der Ehezeit erworben haben, mit den Ansprüchen Ihres Partners zu verrechnen.

Macht es Sinn, den Verzicht auf den Versorgungsausgleich zu erklären?

In den meisten Fällen ist davon eher abzuraten. Es kann jedoch durchaus Gründe für den freiwilligen Verzicht geben. Teils sind diese persönlicher, teils materieller Natur.

Muss ich mich bei dem Verzicht auf den Versorgungsausgleich an eine bestimmte Form halten?

Ja, Sie haben die Wahl zwischen einem notariellen Vertrag sowie der direkten Regelung im Scheidungsverfahren vor Gericht.

Eine Scheidung stellt einen entscheidenden Schritt im Leben dar. Manchmal ist es tragisch, manchmal jedoch die beste Lösung für einen oder sogar beide Beteiligte.

Fast immer geht es neben der emotionalen Seite vor allem um eine Menge Geld. Neben dem Trennungsunterhalt, dem nachehelichen Unterhalt sowie dem unter Umständen durchzuführenden Zugewinnausgleich wird die Wichtigkeit des Versorgungsausgleichs häufig unterschätzt.

In unserem Artikel beschäftigen wir uns damit, ob und inwieweit ein Verzicht auf einen Versorgungsausgleich möglich und sinnvoll ist.

1. Der Versorgungsausgleich – ein Verzicht verhindert den Rentenausgleich

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich:

Einige Rentenanwartschaften, wie beispielsweise Betriebsrenten, werden erst dann zuteilungsreif, wenn Sie eine bestimmte Zeit eingezahlt haben.
Ist dieser Zeitpunkt noch nicht erreicht, so werden diese im Rahmen der Berechnung der Rentenversicherung nicht berücksichtigt.
Um dennoch davon zu profitieren, erfolgt zusätzlich ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich.

Im Rahmen der gemeinsamen Ehezeit bauen die Ehegatten schrittweise Rentenpunkte auf, indem sie arbeiten. Arbeitet lediglich einer der beiden Eheleute, so erhält logischerweise nur dieser entsprechende Rentenpunkte.

Jeder Punkt ist bares Geld wert, sobald Sie in Rente gehen. Je mehr Sie verdienen und je länger Sie in die Rentenkasse einzahlen, desto mehr Rentenpunkte sammeln Sie an.
Dementsprechend hoch oder niedrig fällt Ihre Rentenzahlung aus.

Der Versorgungsausgleich führt zu einer Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Ein durch die Scheidung entstehendes Ungleichgewicht im Hinblick auf die Rentenzahlung soll also durch den Rentenausgleich verhindert werden.

Der Versorgungsausgleich findet grundsätzlich automatisch statt, wenn Sie eine Scheidung bei dem zuständigen Gericht einreichen.
Sie erhalten einen entsprechenden Fragebogen, auf welchem Sie sämtliche Rentenansprüche angeben müssen.
Die konkrete Berechnung erfolgt im Anschluss durch die deutsche Rentenversicherung.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Verzicht auf den Versorgungsausgleich zu erklären.
Es ist jedoch nicht in jedem Fall möglich, eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchzuführen.

Achtung: Rentenanwartschaften werden auch in der Zeit zwischen der Trennung bis zur Ehescheidung noch erworben und unterliegen dem Versorgungsausgleich.

2. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich sorgt für eine schnellere Scheidung

richter mit richterhammer, waagschale, stift und papier

Das zuständige Gericht achtet bei einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich auf Fairness.

Viele Eheleute, die sich dazu entschlossen haben, sich scheiden zu lassen, sind daran interessiert, die Scheidung möglichst schnell hinter sich zu bringen.
So wird schnell einmal eine Vereinbarung über den Verzicht des Versorgungsausgleichs aufgesetzt und unterzeichnet.

Dies sollte jedoch in keinem Fall leichtfertig geschehen, da Sie so unter Umständen eine Menge Geld verlieren.
Auch wenn die Berechnung des Versorgungsausgleichs eine Menge Zeit in Anspruch nimmt und den Scheidungsprozess verlängert, kann der Ausschluss des Versorgungsausgleichs deutlich teurer werden, selbst wenn nur kleine Gehaltsunterschiede während der Ehezeit bestanden haben.

2.1. Gründe, um auf den Versorgungsausgleich zu verzichten

Abgesehen von demjenigen, der in der Ehe mehr Geld verdient hat, scheint es für den anderen Partner kaum einen Grund zu geben, den Verzicht auf den Versorgungsausgleich zu erklären.

Dies ist sicherlich auf den ersten Blick richtig, muss jedoch nicht unbedingt für die Zukunft gelten. Aus finanzieller Hinsicht kann es jedoch durchaus sinnvolle Gründe geben, den Rentenanspruch bei der Scheidung nicht auszugleichen.

Hier finden Sie einige mögliche Beispiele, um auf den Versorgungsausgleich zu verzichten:

  • höherer Zugewinnausgleich anstelle der Rententeilung
  • dauerhafter Unterhalt ab sofort und nicht erst bei Renteneintritt
  • einmalige finanzielle Zuwendungen, wie beispielsweise eine Immobilienübertragung

Bitte beachten Sie insbesondere bei Einmalzahlungen, dass Sie den Rentenanspruch nach der Scheidung berechnen, um sich nicht zu verschätzen und letztlich mit deutlich weniger Geld auskommen müssen.

2.2. Den Versorgungsausgleich bereits im Ehevertrag ausschließen

ehevertrag mit fueller

In einem Ehevertrag lässt sich viel regeln, jedoch nicht alles ausschließen.

Selbstverständlich können Sie sich auch im Rahmen der Eheschließung bereits Gedanken darüber machen, inwieweit der Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbart werden kann.
Nicht in jedem Fall hat eine solche Vereinbarung allerdings bei einer späteren Scheidung Bestand.

Sind beide Ehepartner berufstätig und können sich eine eigene Altersvorsorge aufbauen, so ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unproblematisch möglich.

Ändern sich die Lebensumstände nach der Eheschließung allerdings deutlich, so kann dies dazu führen, dass der Ehevertrag seine Wirkung verliert.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn beide Ehepartner keine Kinder haben möchten und voll berufstätig sind.
Später ändert sich der vorher gefasste Plan und die Ehefrau widmet sich für mehrere Jahre der Kindererziehung.
In diesem Fall wäre es unbillig, an der ursprünglichen Vereinbarung festzuhalten, sodass diese durchaus angefochten werden kann.

Achtung: Da dies jedoch stark vom Einzelfall abhängig ist, ist der Rat eines Anwalts dringend zu empfehlen.

2.3. Bei dem Verzicht auf den Versorgungsausgleich die Form beachten

Da der Verzicht auf den Versorgungsausgleich sehr weitreichende Folgen hat, ist dieser nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Zu den generellen Voraussetzungen kommen jedoch auch einige formale Gesichtspunkte.

Im Wesentlichen stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • der Weg zum Notar:
    Lassen Sie den Vertrag aufsetzen und notariell beurkunden, müssen Sie mit nicht unerheblichen Notarkosten rechnen.
  • die Verzichtserklärung im Scheidungsverfahren vor Gericht:
    Deutlich weniger Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie den Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens vereinbaren und sich anderweitig einigen.
    Dies setzt allerdings die anwaltliche Vertretung beider Seiten (zumindest fürs Protokoll) voraus, wodurch sich die Kosten ein wenig erhöhen.

In jedem Fall fällt für den wechselseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Einigungsgebühr an, die sich anhand des Verfahrenswerts bemisst.

3. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Ist ein nachträglicher Verzicht auf den Versorgungsausgleich möglich?

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Die Details des Versorgungsausgleichs können Sie im Gesetz nachlesen.

Innerhalb des Scheidungsverfahrens müssen sämtliche Vermögensauseinandersetzungen miteinander geklärt werden.
Nach einer rechtskräftigen Scheidung ist es daher nicht mehr möglich, den Verzicht auf einen Versorgungsausgleich oder aber den getroffenen Versorgungsausgleich rückgängig zu machen.

Allenfalls innerhalb der Berufungsfrist wäre es möglich, gegen das Urteil im Ganzen vorzugehen. Dies setzt allerdings Urteilsfehler in materieller oder aber formeller Hinsicht voraus.

Wo ist der Versorgungsausgleich im Gesetz geregelt?

Möchten Sie die einzelnen Regelungen im Detail nachlesen, können Sie sich das Gesetz über den Versorgungsausgleich genauer anschauen. Zur aktuellen Fassung geht es hier.

Gibt es Unterschiede in der Berechnung der Ausgleichsansprüche bei Beamten?

Beamte genießen eine Sonderstellung, sodass die gesamte Berechnung etwas komplexer ausfällt.
Hier gilt die Vorschrift des § 44 VersAusglG. Wie sich diese Berechnung im Detail zusammensetzt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt.

4. Ratgeber zu Ansprüchen während der Scheidung

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