Die Höhe richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes. Eine Übersicht mit den aktuellen Zahlen finden Sie hier.
Einen Unterhaltsvorschuss können Sie selbstverständlich nur erwirken, wenn Ihr Ex-Partner/ Ihre Ex-Partnerin den Zahlungen nicht nachkommt. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, insbesondere wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird.
Verfügt Ihr Kind über eigenes Einkommen, mindert dies die Höhe des für Ihre Familie zur Verfügung stehenden Unterhaltsvorschusses. Ihr eigenes Einkommen spielt keine Rolle.
Alleinerziehende haben es nicht immer leicht. Insbesondere nicht gezahlter Unterhalt sorgt schnell für eine erhebliche Lücke in den Finanzen.
Umso wichtiger ist es daher, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
In unserem Artikel erfahren Sie, in welcher Höhe Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wo Sie einen entsprechenden Antrag stellen können und inwieweit sonstige Leistungen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses haben.
Inhaltsverzeichnis
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts ist es von existenzieller Bedeutung, regelmäßig Unterhalt zu bekommen. Sind Sie alleinerziehend und der jeweils andere Elternteil ist nicht fähig oder aber nicht bereit, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, so steht Ihnen in aller Regel Unterhaltsvorschuss zu.
Ab dem 1. Juli 2019 beträgt die Höhe des Unterhaltsvorschusses für
Hinweis: Ab dem 01.01.2020 erhöht sich der Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen 0 und 5 auf 165€, für Kinder zwischen 6 und 12 erhalten Sie 220€. In einem Alter zwischen 12 und 18 bekommen Sie einen Unterhaltsvorschuss in der Höhe von 293€.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) berechnet sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses entsprechend des Mindestunterhalts gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Abgezogen von diesem Wert wird allerdings das Kindergeld für ein erstes Kind.
Aufgrund der Erhöhung des Kindergelds ist der Unterhaltsvorschuss zuletzt in jeder der drei Altersgruppen um 10 Euro gesunken.
Tipp: Die zeitliche Begrenzung des Unterhaltsvorschusses ist aufgehoben. Maximal wird Unterhaltsvorschuss allerdings bis zum Erreichen der Volljährigkeit gezahlt.
Für die Antragsbearbeitung und Zahlung von Unterhaltsvorschuss sind die örtlichen Jugendämter zuständig.
Das Jugendamt in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Die Voraussetzung, um Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen zu können, besteht darin, dass Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder allein erziehen.
Zudem gelten folgende Anspruchsvoraussetzungen:
Bei älteren Kindern ab 12 Jahren (in der dritten Altersstufe der Tabelle) gelten erweiterte Voraussetzungen, damit Ihnen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weiterhin zusteht:
Achtung: Sie haben die Pflicht, Auskünfte über den anderen Elternteil weiterzugeben, sofern es Ihnen möglich ist.
Ist der Vater unbekannt, ändert dies allerdings nichts daran, dass Ihnen Unterhaltsvorschuss zusteht.
Eine Ausbildungsvergütung reduziert den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Auch wenn Ihr eigenes Einkommen keinen Einfluss auf die Höhe des gewährten Unterhaltsvorschusses hat, so gilt dies nicht für das Einkommen Ihres Kindes. Grundsätzlich werden sämtliche Bezüge Ihres Kindes allerdings nur zu 50 % berücksichtigt. Zudem erfolgt im Rahmen der Ausbildung ein pauschaler Abzug.
Um in dies etwas zu veranschaulichen, soll folgendes Beispiel dienen:
Ist Ihr Kind 16 Jahre alt und erhält im Rahmen des ersten Ausbildungsjahres der Einfachheit halber 583,33 € an Ausbildungsvergütung, so werden pauschal
abgezogen. Der restliche Betrag in Höhe von 400 Euro wird hälftig berücksichtigt, sodass sich der Unterhaltsvorschuss um 200 Euro verringert.
Anstelle von 272 Euro stehen Ihnen bzw. Ihrem Kind nun 72 Euro zur Verfügung.
Allerdings haben Nebenjobs während der Schulausbildung, also beispielsweise Ferienjobs oder Zeitungen austragen, keinen Einfluss auf die Höhe an Unterhaltsvorschuss.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss entbindet nicht von der Unterhaltspflicht.
Das Geld steht dem Kind zur Verfügung. Eine Rückzahlung ist allenfalls durch den Unterhaltspflichtigen (also denjenigen, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt) erforderlich.
Allerdings muss er den gewährten Unterhaltsvorschuss nur in der Höhe zurückzahlen, in der er leistungsfähig war bzw. ist.
Überschreitet das Einkommen des eigentlich zum Unterhalt verpflichteten Elternteils die Höhe des Selbstbehalts nicht, so entsteht auch kein Rückforderungsanspruch für das Jugendamt.
In der Praxis werden zwar häufig Titel erwirkt, tatsächlich haben diese allerdings kaum Bewandtnis. Grundsätzlich ist ein solcher Titel jedoch bis zu 30 Jahren vollstreckbar.
Lediglich etwa 20 % der gewährten Hilfe kann tatsächlich zurückgefordert werden.
Der Unterhaltsvorschuss sichert nur die aktuelle Versorgung.
Kindesunterhalt entsteht vorrangig vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Haben Sie also beispielsweise einen Anspruch auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, so wird dieser erst dann gezahlt, wenn der Kindesunterhalt abgedeckt ist.
Da der Unterhaltsvorschuss wiederum lediglich den Kindesunterhalt sichern soll, besteht der Vorrang ebenfalls für den Unterhaltsvorschuss.
Erhalten Sie beispielsweise nachehelichen Unterhalt, so wird dieser in voller Höhe abgezogen, bevor Unterhaltsvorschuss gewährt wird.
Das Ziel der Leistung besteht darin, den aktuellen Lebensunterhalt des Kindes eines alleinerziehenden Elternteils sicherzustellen. Dementsprechend ist eine Zahlung für die Vergangenheit, abgesehen von einer Karenzzeit von einem Monat, nicht möglich.
Achten Sie also darauf, den Antrag auf Unterhaltsvorschuss möglichst schnell zu stellen.
Die Auszahlung findet monatlich im Voraus statt, damit Ihnen das Geld stets im laufenden Monat zur Verfügung steht.
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