Es zahlt derjenige Elternteil den Kindesunterhalt, bei dem das Kind nicht lebt.
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Höhe des Unterhalts berechnet sich aus dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes.
Das hängt von der Ausbildungssituation des Kindes ab: Der Anspruch endet nicht, wenn es volljährig ist, sondern wenn es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Die Unterhaltspflicht für das Kind soll sicherstellen, dass sein Lebensstandard auch nach einer Trennung der Eltern nicht sinkt. Wie hoch der Kindesunterhalt ist, müssen Sie für Ihren speziellen Fall berechnen. Wie das geht und wer wie lange zahlen muss, erfahren Sie hier.
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Leben die Eltern eines Kindes mit ihm zusammen in einem Haushalt, kümmern sie sich gemeinschaftlich um sein Wohl. Sie betreuen und versorgen es, sorgen für Nahrung, Spielzeug und Kleidung. Wer dabei überwiegend welchen Teil übernimmt, bleibt den Eltern überlassen.
Nach einer Trennung oder Scheidung bekommt in den meisten Fällen ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das andere sieht das Kind im Rahmen des Umgangsrechts und verbringt hier eine festgelegte Zeit mit ihm. Das Sorgerecht für das Kind teilen sich die Eltern auch nach der Trennung, insofern keine weiteren Schritte eingeleitet wurden. Mehr zum Sorgerecht erfahren Sie hier.
Bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, spricht man vom Naturalunterhalt: Er kümmert sich, betreut, erzieht, macht die richtigen Besorgungen. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt.
Tipp: Ein uneheliches Kind erhält ebenso Unterhalt wie eines, dessen Eltern verheiratet waren.
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltstabelle, die alle zwei Jahre aktualisiert wird: Da die Unterhaltskosten stetig ansteigen, wird auch der Kindesunterhalt immer teurer. Die Höhe der Zahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab: Es gibt unterschiedliche Zahlen für Kinder in verschiedenen Altersstufen; aktuell sind es
Das ist allerdings nur der Mindestsatz. Je nach Einkommen des Elternteils, der die Unterhaltspflicht für das Kind hat, kann der Betrag auch deutlich höher ausfallen – wie hoch in Ihrem speziellen Fall, können Sie mit dem Unterhaltsrechner herausfinden. Die Zahl, die Sie hier sehen, muss allerdings nicht rechtlich bindend sein, da es sich lediglich um Richtlinien handelt. Zudem wird das Kindergeld davon abgezogen – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen ganz.
Der auf das Familienrecht spezialisierte Richter legt die tatsächliche Höhe des Unterhalts fest. Wichtig ist nur, dass dem zahlungspflichtigen Elternteil der Selbstbehalt bleibt. Auch dieser steigt mit steigendem Einkommen, da der Lebensstandard sich insgesamt erhöht. Dieses Video erklärt die Düsseldorfer Tabelle ausführlicher:
Die Unterhaltszahlungen lassen sich nicht direkt von der Steuer absetzen. Allerdings steht Ihnen, wenn Sie die Unterhaltspflicht für ein Kind haben, das halbe Kindergeld zu. Dies sorgt für eine steuerliche Erleichterung, denn diesen Betrag können Sie abziehen.
Wer die Unterhaltspflicht für ein Kind hat, muss sich besonders um einen Job bemühen, um den Zahlungen nachkommen zu können. Dafür muss er mindestens 20, besser sogar 30 Bewerbungen im Monat schreiben. Hat er einen Job, mit dem er aber die Unterhaltszahlungen nicht vollumfänglich leisten kann, ist er verpflichtet, nach einer besser bezahlten Stelle zu suchen oder einen Zweitjob anzunehmen.
Kann der Zahlungspflichtige die Zahlungen nicht leisten, kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser kann sogar bis zur Volljährigkeit des Kindes bezogen werden. Auch die Regelung, dass die Zahlung lediglich 72 Monate erfolgt, wurde abgeschafft.
Der Unterhalt ab 18 wird noch einmal ein ganzes Stück teurer als zuvor: Die Bedürfnisse junger Erwachsener sind höher als die kleinerer Kinder. Außerdem erlischt mit dem 18. Geburtstag das Sorgerecht, und so zahlen nun beide Eltern gemeinsam und abhängig von ihren Einkünften anteilig den Barunterhalt. Das gilt auch, wenn das Kind weiterhin bei einem Elternteil im Haus lebt.
Darüber hinaus beeinflussen verschiedene Faktoren die Höhe und die Länge der Unterhaltspflicht für das Kind. Eine Besonderheit ist hier auch, dass das Kind sich nun selbst darum kümmern muss, dass die Eltern den Zahlungen nachkommen. Hat bisher ein Elternteil es übernommen, den anderen daran zu erinnern oder gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten, obliegt diese Aufgabe nun dem Kind.
Wichtig ist für den Fortgang der Zahlungen, dass das Kind während der Berufsausbildung nicht trödelt: Es ist seinen Eltern zur Information darüber verpflichtet, wie die Ausbildung bzw. das Studium voranschreiten. Lässt es sich zu viel Zeit, kann es seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren. Unter gewissen Umständen ist es allerdings möglich, dass es selbst in einem Alter von über 25 Jahren noch einen Anspruch auf die Zahlungen hat.
Im Normalfall haben minderjährige Kinder beim Unterhalt Vorrang. Eine Ausnahme dieser Regel machen aber die sogenannten privilegiert Volljährigen: Sie sind unter 21 Jahre alt, leben noch beim Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, sind nicht verheiratet und lernen im Rahmen der allgemeinen Schulbildung. Der Unterhalt für sie ist ebenso wichtig wie der für etwaige minderjährige Geschwister und beträgt 2019 mindestens 527 Euro im Monat.
Macht das Kind eine Ausbildung, wird sein Gehalt zu einem gewissen Prozentsatz auf den Unterhaltssatz angerechnet: Es kann 90 Euro von seinem Gehalt abziehen, die für Lehrbücher und Berufskleidung gedacht sind. Der Rest des Gehalts ist der Betrag, um den die Unterhaltszahlungen gekürzt werden.
Tipp: Diese Regelungen gelten auch, wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat.
Nimmt Ihr Kind ein Studium auf, erhält es nach seinem 18. Geburtstag dafür Unterhaltszahlungen in Höhe von 735 Euro anteilig von beiden Eltern. Es muss darauf achten, das Studium relativ schnell zu beenden – zwar nicht in der Regelstudienzeit, aber auch nicht weit darüber hinaus. Erhält es BAföG oder Gelder aus einem Stipendium, mindern diese Beträge die Unterhaltssumme.
In manchen Fächern besteht die Unterhaltspflicht für das Kind auch weiter, wenn das Regelstudium abgeschlossen ist und das Kind eine Promotion beginnt. Das gilt allerdings nur in Fächern, in denen der Doktorgrad normal ist, etwa für Mediziner. Hier würden dem Kind Nachteile daraus erwachsen, wenn es nicht promovierte.
Achtung: Nach der abgeschlossenen Ausbildung/dem beendeten Studium hat das Kind drei Monate Zeit für die Jobsuche – währenddessen erhält es weiterhin Unterhalt.
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