Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 ist in einigen Bundesländern Pflicht. Aber auch, wenn die Untersuchungen in den restlichen Bundesländern freiwillig ist, sollten Sie diese zum Wohle Ihres Kindes unbedingt wahrnehmen.
Denken Sie daran, dass Sie zu jeder Untersuchung das gelbe Untersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte und den Impfausweis mitbringen.
Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auch die entsprechenden Impfungen sind darin enthalten.
In den ersten Lebensjahren schreitet die Entwicklung von Kindern enorm schnell voran. Damit sich Kinder jedoch altersgerecht entwickeln können, ist die Gesundheit von größter Bedeutung. Die speziellen U-Untersuchungen beim Kind bieten die Möglichkeit, Krankheiten frühzeitig zu entdecken, um bei Bedarf so schnell wie möglich entgegenzuwirken.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen gerne aufzeigen, welche U-Untersuchungen bei Ihrem Kind anstehen. Dazu geben wir Ihnen eine kleine Übersicht und viele wichtige Informationen zu den einzelnen Untersuchungsinhalten.
Inhaltsverzeichnis
Im Internet gibt es verschiedene Rechner, mit denen Sie den Zeitraum für die nächste Untersuchung berechnen können. Dazu müssen Sie lediglich die Geburtsdaten Ihres Kindes eingeben.
Die Freude der Eltern ist groß, wenn ihr Baby endlich das Licht der Welt erblickt. Das Hoffen und Bangen, dass alles gut läuft und das Kind gesund ist, hat damit endlich ein Ende. Mit der Geburt eines Babys sind jedoch auch viele Voruntersuchungen verbunden, um festzustellen, ob die Entwicklung normal verläuft.
Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 ist in einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg, Pflicht. Wenn Sie diese Kinderuntersuchungen nicht durchführen lassen, bekommen Sie eine Mahnung. Aber auch wenn die Untersuchungen in den restlichen Bundesländern freiwillig ist, sollten Sie diese zum Wohl Ihres Kindes unbedingt wahrnehmen. Von 2009 bis 2012 haben laut der KIGGS-Studie mehr als 90% der Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen.
Die Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 sind in keinem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben und somit auch nicht verpflichtend. Dennoch sind sie sinnvoll, um Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsdefizite frühzeitig zu erkennen.
Aber wann finden die Untersuchungen statt und was wird untersucht? In der folgenden Tabelle bekommen Sie zunächst einen Überblick darüber, wann welche Untersuchungen für Ihr Kind vorgesehen sind. Im Anschluss erklären wir Ihnen, was bei den einzelnen Terminen im Vordergrund steht.
Untersuchung | Alter des Kindes |
---|---|
U1 | direkt nach der Geburt |
U2 | 3. bis 10. Tag |
U3 | 4. bis 5. Woche |
U4 | 3. bis 4. Monat |
U5 | 6. bis 7. Monat |
U6 | 10. bis 12. Monat |
U7 | 21. bis 24. Monat |
U7a | 34. bis 36. Monat |
U8 | 46. bis 48. Monat |
U9 | 60. bis 64. Monat |
U10 | 7 bis 8 Jahre |
U11 | 9 bis 10 Jahre |
Wichtig ist, dass alle U-Untersuchungen des Kindes in den angegebenen Zeiträumen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Sie am besten frühzeitig einen Termin vereinbaren. Impftermine finden in den meisten Fällen zwischen den einzelnen Untersuchungen statt.
Denken Sie daran, dass Sie zu jeder Untersuchung das gelbe Untersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte und den Impfausweis mitbringen.
Viele wichtige Informationen zu den einzelnen Untersuchungen bekommen Sie auch in diesem Video:
Bei Neugeborenen werden zunächst die Vitalfunktionen untersucht.
In den ersten Lebenswochen und -monaten finden die Untersuchungen sehr engmaschig statt, damit der Kinderarzt einen genauen Einblick bekommt, wie sich das Baby entwickelt.
In der U1 geht es vor allem darum, die Vitalfunktionen festzustellen. Dazu werden die Reflexe, die Herzfrequenz, die Atemfrequenz, der Muskeltonus und der Hautkolorit nach dem sogenannten APGAR-Schema überprüft. Diese Werte werden 1 min, 5 min und 10 min nach der Geburt gemessen. Die Ärzte schauen außerdem, ob äußerliche Fehlbildungen, Blutungen oder Verletzungen zu sehen sind.
Die U2 ist die erste ärztliche Grunduntersuchung, bei der der gesamte Körper untersucht wird. Der Termin findet in den meisten Fällen in der Geburtsklinik statt. Der Arzt oder die Ärztin schaut sich die Haut, die inneren Organe, die Sinnesorgane und das Skelettsystem an. Zusätzlich wird das Kind auf angeborene Erkrankungen oder Fehlbildungen untersucht.
Die nächste Untersuchung, die U3, kann bei einem Kinderarzt durchgeführt werden. Dieser überprüft, ob das Baby bereits in Bauchlage den Kopf halten kann und die Hände öffnet. Zusätzlich werden die Hüftgelenke mittels Ultraschall überprüft. Der Arzt bzw. die Ärztin berät Sie bei diesem Termin über anstehenden Impfungen.
Die körperliche und geistige Gesundheit werden in der U4 nochmals ausführlich untersucht. Der Arzt bzw. die Ärztin schaut nach, ob Ihr Baby sehen und hören kann und ob sich die Knochenlücke am Kopf geschlossen hat. Spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen die ersten Impfungen.
In der U5 steht neben der allgemeinen Entwicklung auch die Erhaltung der Zahngesundheit im Fokus. Bestehen erste Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Mit einem Jahr verfügen Babys schon über viele verschiedene Fähigkeiten, die in dieser Untersuchung U6 getestet werden. Um Sehstörungen zu erkennen, findet zusätzlich eine eingehende Untersuchung der Augen statt.
In verschiedenen Tests ermitteln Ärzte die motorischen Fähigkeiten.
In der U7 findet die kognitive und sprachliche Entwicklung besonders große Beachtung. Neben Mama und Papa sollte das Kind nun mindestens zehn weitere Wörter sprechen können. Der Arzt bzw. die Ärztin testet nun nochmals das Seh- und Hörvermögen.
In einem Alter von drei Jahren sind die meisten Kinder schon sehr mobil und benötigen auch keine Windel mehr. Das Kind sollte zu diesem Zeitpunkt bereits Drei-Wort-Sätze bilden können. Um die Lücke zwischen der U7 und der U8 zu schließen, wurde die U7a eingeführt. Der Arzt bzw. die Ärztin überprüft die Körpergröße, das Gewicht und den Körperbau.
Haltung, Muskeln, Feinmotorik – diese Aspekte stehen bei der U8 im Vordergrund. In der Untersuchung schauen sich der Arzt bzw. die Ärztin vor allem an, ob das Kind seinen Körper beherrscht und bereits selbstständig ist.
Die U9 ist dazu da, um festzustellen, ob das Kind alle Fähigkeiten besitzt, um die Schule zu besuchen. Neben der Körperhaltung werden die Feinmotorik und die Koordinationsfähigkeit überprüft. Zusätzlich testet der Arzt bzw. die Ärztin, ob das Kind auch seelisch und intellektuell in der Lage ist, am Schulunterricht teilzunehmen. Die Bescheinigung dieser Untersuchung muss bei der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden.
In dem Gelben Heft finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die einzelnen Untersuchungen.
Das gelbe U-Heft bekommen Sie bereits bei der Geburt Ihres Kindes von der jeweiligen Klinik oder Ihrer Hebamme ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Ergebnisse der U-Untersuchungen von Ihrem Kind festgehalten. Zudem bekommen Sie Informationen darüber, wann welche Untersuchung ansteht und was die jeweiligen Inhalte sind.
Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auch die entsprechenden Impfungen sind darin enthalten. Allerdings gilt dies nur dann, wenn Sie diese Untersuchungen in der vorgegebenen Zeitspanne durchführen lassen. Achten Sie daher darauf, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen gehören auch die Untersuchungen U10 und U11 zum Angebot.
Ja, auch für Jugendliche gibt es Möglichkeiten, sich einem Gesundheitscheck bei einem Kinder- und Jugendarzt zu unterziehen. In den Vorsorgeuntersuchungen J1 und J2 werden die körperliche und die seelische Gesundheit getestet. Zusätzlich spielt die Ernährung eine bedeutende Rolle. Die Termine bieten Jugendlichen zudem die Möglichkeit, intime Probleme oder Schwierigkeiten zu besprechen. Auch wenn diese Vorsorge keine gesetzlich vorgeschriebene Kassenleistung ist, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für die Untersuchungen.
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