Trennungsunterhalt: Das sollten Sie über den Ehegattenunterhalt wissen

   
von Kita.de Redaktion - letzte Aktualisierung:
Trennungsunterhalt-Ratgeber
Was ist der Trennungsunterhalt?

Um finanziellen Engpässen eines Partners nach der Trennung vorzubeugen, ist der Trennungsunterhalt eingeführt worden. Sie können demnach, wenn Sie weniger Geld verdienen, einen Teil des Einkommens Ihres Ehepartners für sich beanspruchen.

Wird bei der Berechnung berücksichtigt, ob der Empfänger des Unterhalts voll arbeitet?

Sie haben keine Pflicht, voll arbeiten zu gehen. Dies gilt allerdings nur innerhalb des ersten Trennungsjahres. Wenn Sie darüber hinaus Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung beziehen, so wird dies berücksichtigt.

Was gilt bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Haben Sie eine solche Regelung für den Fall der Trennung getroffen, kommt es auf den Inhalt an. In einer solchen Vereinbarung werden üblicherweise alle Details zur Aufteilung Ihres Besitzes sowie Unterhaltsansprüche geregelt.

Wer heiratet, plant wohl kaum die Scheidung. Doch leider ist dies bei vielen Ehen Realität. Manche Paare trennen sich bereits nach wenigen Monaten oder Jahren wieder, andere verbringen teils Jahrzehnte miteinander. Die Gründe für Trennungen sind grundverschieden. In einigen Fällen ist es die Liebe, die fehlt. Manchmal kommt ein neuer Partner hinzu. Viele Ehen scheitern auch, weil sich die Ehepartner in unterschiedliche Richtungen entwickelt haben.

Doch bei all diesen Unterschieden gibt es auch Gemeinsamkeiten. Kommt es zu einer Scheidung, stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Unterhalt. Doch wie viel Unterhalt bekommen Sie? Wie ist der Unterhalt im Trennungsjahr geregelt? Und was ändert sich nach der Scheidung?

All diesen Fragen gehen wir in unserem umfassenden Ratgeber nach. Sie erfahren, wie Sie den Trennungsunterhalt berechnen können und unter welchen Umständen der Anspruch verwirkt ist. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, wie lange Ehegattenunterhalt zu zahlen ist und von welchen Faktoren die Höhe sowie die Dauer abhängig sind.

1. Trennungsunterhalt ist eine Pflicht

Unterhalt Frau

Trennungsunterhalt steht fast jedem zu.

Wer die Ehe miteinander eingeht, verpflichtet sich damit, für den anderen zu sorgen und einzustehen. Kommt es zu einer Trennung, ändert sich daran zunächst einmal nichts. In der Regel ziehen ein Ehepartner oder aber beide aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nun gilt es, eine neue Bleibe und das eigene Leben zu finanzieren.

In wenigen Ehen sind die Gehälter annähernd gleich hoch, sodass es keinem der beiden Ehepartner an etwas mangeln würde. Aus einem gemeinsamen Konto werden jedoch schnell wieder zwei getrennte Konten, sodass es zu finanziellen Engpässen kommen kann.

Um dem vorzubeugen, ist der Trennungsunterhalt im BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) in § 1361 geregelt. Sie können demnach, wenn Sie weniger oder gar kein eigenes Geld verdienen, einen Teil des Einkommens Ihres Ehegatten für sich beanspruchen.

Achtung: Auch wenn Sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, müssen Sie die Höhe beziffern und den Anspruch geltend machen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung. Falls Ihnen keine aktuellen Einkommensnachweise Ihres Ehepartners vorliegen, können Sie diese im Rahmen eines Auskunftsanspruchs verlangen. In diesem Schreiben sollten Sie zugleich die Forderung von Unterhalt in noch zu beziffernder Höhe verlangen.

1.1. Die Dauer des Trennungsunterhalts

Wie lange Trennungsunterhalt zu zahlen ist, bemisst sich danach, wie lange Sie getrennt leben. Dies betrifft den Zeitraum zwischen einer Trennung in der Ehe und der Scheidung. Die Zeitspanne muss, kommen nicht außergewöhnliche Umstände hinzu, mindestens ein Jahr betragen. Dies ergibt sich aus § 1566 Abs. 1 BGB.

Jedoch steht es Ihnen frei, wann Sie den Scheidungsantrag einreichen. Wenn Sie bereits mehr als ein Jahr getrennt leben, ändert dies nichts an einem Anspruch auf Trennungsunterhalt. Allerdings kann sich, je nach Einzelfall, die Höhe des Ihnen zustehenden Anspruchs reduzieren.

1.2. Voraussetzungen, um Trennungsunterhalt zu erhalten

Nachehelicher Unterhalt Berechnung

Scheitert die Ehe, entsteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

In den meisten Fällen steht dem Partner, der weniger Geld verdient, ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Folgende Voraussetzungen sind zwingend, um den Unterhalt bei der Trennung anzumelden:

  • Sie sind bedürftig, d.h. Sie können Ihren bisherigen Lebensstandard nicht beibehalten
  • Ihr Noch-Ehemann, bzw. Ihre Noch-Ehefrau ist selbst leistungsfähig (dies bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle; der aktuelle Selbstbehalt liegt bei 1.200 Euro monatlich)

Es gibt jedoch auch Umstände, die dazu führen, dass Sie keinen Trennungsunterhalt erhalten oder aber zahlen müssen. Diese Fälle der Verwirkung des Trennungsunterhalts bilden allerdings die Ausnahme. Eine detaillierte Auflistung der Ausnahmetatbestände finden Sie in § 1579 des BGB.
Besondere Relevanz haben die folgenden Umstände:

  • die Ehe war sehr kurz (nur wenige Monate)
  • der Unterhaltsberechtigte hat einen neuen Partner, mit welchem er in einer festen Partnerschaft lebt (es müssen Umstände hinzukommen, die die Festigung beweisen, beispielsweise wird eine Heirat geplant oder es wird ein gemeinsames Haus gekauft)
  • der zum Unterhalt Berechtigte hat den Unterhaltspflichtigen misshandelt (im umgekehrten Fall ist der Anspruch keineswegs ausgeschlossen)

Geht Ihr Expartner im Trennungsjahr eine neue Partnerschaft ein, ändert dies in der Regel nichts an den bestehenden Ansprüchen auf Trennungsunterhalt. Selbst wenn Sie eine Trennungsvereinbarung unterschrieben haben, in welcher der Unterhalt für Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann ausgeschlossen wird, steht Ihnen Trennungsunterhalt zu. Nach der Scheidung kann Unterhalt ausgeschlossen werden, jedoch nicht für die Trennungszeit. Eine Reduzierung des Betrags um etwa 20 bis 30 % ist hingegen möglich.

1.3. Die Höhe des Trennungsunterhalts

Scheidung Unterhalt Berechnung

Die Höhe des Trennungsunterhalts bestimmt sich nach der 3/7-Methode.

Bei der individuellen Berechnung des Trennungsunterhalts kommt es maßgeblich auf die Einkommensunterschiede an. Verdient ein Partner deutlich weniger als der andere, stehen diesem hohe Ausgleichsansprüche zu. Wichtig ist an dieser Stelle, dass Sie die Ansprüche rechtzeitig geltend machen.

In ersten Linie werden die beiden Einkommen miteinander verglichen. Im Rahmen des Einkommens gibt es allerdings einige Punkte, die den tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrag verringern.
Zunächst einmal kommt es nur auf das Nettoeinkommen an. Von diesem können Sie, wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, einige Posten abziehen.
Dies sind im Einzelnen:

  • berufsbedingte Aufwendungen: teils finden Sie den Hinweis, dass Sie pauschal 5 % Ihres Einkommens als berufsbedingte Aufwendungen abziehen können, in der Regel müssen Sie allerdings jeden Abzug konkret beziffern; ein pauschaler Abzug reicht nicht aus
  • Fahrtkosten zu Ihrer Arbeitsstelle (dies gilt für die einfache Strecke; liegt Ihr Arbeitsort 16 km entfernt, können Sie diese Strecke nur einfach in Abzug bringen; es gilt eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro)
  • Kosten, die für Ihre private Altersvorsorge anfallen (die Altersvorsorge wird in Höhe von maximal 4 % Ihres Bruttoeinkommens berücksichtigt; die Kosten müssen allerdings tatsächlich getätigt werden)
  • sonstige Unterhaltsverpflichtungen, die vorrangig sind (dies betrifft in der Regel den Kindesunterhalt)

2. Den Trennungsunterhalt berechnen

Wer den Unterhalt seiner Ehefrau oder ihres Ehemanns berechnen möchte, kann dies auch selbst tun. Liegen aktuelle Gehaltsabrechnungen sowie eine Aufstellung über abzugsfähige Positionen vor, müssen Sie ein bisschen mit Zahlen jonglieren.

Um diesen Vorgang etwas anschaulicher zu gestalten, finden Sie im Folgenden ein Beispiel zum Berechnen des Trennungsunterhalts:

Nehmen wir einmal an, Ihr Partner hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro. Sie selbst arbeiten nur halbtags und verfügen über ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat. Sie haben ein gemeinsames Haus, in welchem Ihr Ehegatte weiterhin wohnt. Ein noch offenes Darlehen für die Immobilie von 700 Euro im Monat zahlt Ihr Partner ab.
Sie selbst fahren täglich 15 km zur Arbeit, Ihr Expartner hingegen 20 km. Zusätzlich fallen Kosten für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Höhe von 15 Euro im Monat sowie Altersvorsorgekosten in Höhe von 200 Euro im Monat an.

Trennungsunterhalt Rechner

Berechnen Sie die Höhe Ihres Anspruchs selbst!

Es ergibt sich folgende Unterhaltspflicht des Ehegatten:
3500 Euro (Einkommen Ihres Partners)
minus 110 Euro (20 x 220 x 0,30 Euro / 12; 20 km Wegstrecke zur Arbeit an 220 Arbeitstagen geteilt durch zwölf Monate)
minus 15 Euro (Gewerkschaftsbeitrag im Rahmen berufsbedingter Aufwendungen)
abzüglich 200 Euro (die Altersvorsorge liegt mit diesem Betrag im Rahmen und überschreitet nicht 4 % des Bruttoeinkommens; bei Selbstständigen ist der Satz mit 20 Prozentpunkten deutlich höher)
abzüglich 700 Euro (Kreditrate für gemeinsame Schulden)
zuzüglich 500 Euro (Wohnvorteil für eine angemessene Wohnung; es wird zunächst nicht der volle Wert der Immobilie berücksichtigt, da dies unangemessen wäre)
ergibt eine Zwischensumme von 2.975 Euro

Nun kommt es auf Ihr Einkommen an. Aus Vereinfachungsgründen verzichten wir, abgesehen von den Fahrtkosten, an dieser Stelle auf mögliche Abzüge:
1.200 Euro (Ihr Einkommen)
minus 82,50 Euro (Fahrtkosten für 15 km)
ergibt 1.117,50 Euro

Im nächsten Schritt verrechnen wir die beiden Einkommen miteinander und multiplizieren die Differenz mit 3/7. Einer der Gründe für die Anwendung der 3/7-Methode liegt darin, dass derjenige, der mehr verdient, einen zusätzlichen Anreiz behalten soll, dieses Einkommen weiterhin zu generieren.

2.975 Euro
minus 1.117,50 Euro
= 1.857,50 Euro
Die Differenz der beiden bereinigten Einkommen multiplizieren wir nun mit 3/7, sodass wir auf einen Betrag von ca. 796 Euro kommen. Wenn wir 796 Euro von dem zur Verfügung stehenden Einkommen von 2.975 Euro abziehen, kommen wir auf einen verbleibenden Betrag von 2.179 Euro. Damit bleibt der Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro gewahrt.

Im Ergebnis haben Sie in diesem Beispiel einen Anspruch auf Trennungsunterhalt in Höhe von 796 Euro monatlich. Haben Sie Kinder, für die Ihr Ehepartner unterhaltspflichtig ist, gehen diese Verpflichtungen Ihrem Anspruch vor. Der Betrag des Trennungsunterhalts verringert sich dementsprechend.

Sie haben keine Pflicht, voll arbeiten zu gehen, selbst wenn Sie dies könnten. Dies gilt allerdings nur innerhalb des ersten Trennungsjahres. Wenn Sie darüber hinaus Trennungsunterhalt oder aber Unterhalt nach der Scheidung beziehen, so wird dies berücksichtigt. Schlagen Sie eine Verdienstmöglichkeit aus, kann das zuständige Familiengericht Ihnen das fiktiv zur Verfügung stehende Einkommen von Ihrem Unterhaltsbetrag abziehen.

3. Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Trennungsunterhalt berechnen kostenlos

Sie müssen nicht in jedem Fall Ehegattenunterhalt zahlen.

Grundsätzlich gilt, dass beide Ehepartner, wenn Sie geschieden sind, wieder für sich selbst Verantwortung übernehmen müssen. Dazu zählt selbstverständlich auch die finanzielle Seite. Jedoch schließt dies den Unterhalt bei einer Scheidung nicht aus. Nach § 1569 S. 2 BGB besteht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Expartner nur dann, wenn Sie selbst Ihren eigenen Unterhaltsbedarf nicht decken können.

Im Prinzip bedeutet dies vereinfacht, dass Sie alles daran setzen müssen, selbst für sich zu sorgen. Dennoch ist bei einer Scheidung Unterhalt an die Ehefrau oder den Ehemann zu zahlen. Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Rechtsprechung den Anspruch sofort auf Null reduziert. Allerdings liegt die Anspruchshöhe in der Regel tiefer als in der Trennungsphase.

Wenn Sie den Ehegattenunterhalt berechnen möchten, können Sie sich an den Ausführungen zum Trennungsunterhalt orientieren. Die 3/7-Methode findet in beiden Fällen Anwendung. Jedoch müssen gesonderte Umstände hinzukommen, um nach der Scheidung Unterhalt zu erhalten.
Dies ist in folgenden Situationen der Fall:

Ehegatten- und Trennungsunterhalt sind steuerlich absetzbar:

Wer Jahr für Jahr Leistungen für seinen ehemaligen Lebenspartner erbringt, kann diese in der Steuererklärung geltend machen. Als außergewöhnliche Belastung können Sie die Kosten bis zu einer Höhe von 8.820 Euro absetzen, im Rahmen der Sonderausgaben sogar bis zu einem Betrag von 13.805 Euro jährlich.

  • Ihr Partner verfügt über ein höheres Einkommen als Sie
  • Sie sind auf Unterhalt angewiesen (dies wäre beispielsweise ausgeschlossen, wenn Sie zwar kein monatliches Einkommen hätten, jedoch auf ein höheres Vermögen zurückgreifen könnten)

Als Gründe für Ihre Bedürftigkeit kommen die in den Paragraphen 1570 bis 1576 des BGB aufgelisteten Punkte in Betracht:

  • Kindesbetreuung
  • hohes Alter, sodass Sie keine Erwerbsobliegenheit mehr trifft (Sie stehen kurz vor dem Rentenalter)
  • Krankheit, die es Ihnen unmöglich macht, arbeiten zu gehen
  • Arbeitslosigkeit trotz Arbeitsbemühungen (in diesem Fall kommt der Aufstockungsunterhalt hinzu, der ergänzend zum regulären Unterhalt der Scheidung gezahlt wird)
  • Aus- und Fortbildungen oder Umschulungen (hier wird der Anspruch auf Unterhalt an den Ehegatten zeitlich auf die Dauer der Umschulungs-, Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme begrenzt)
  • Billigkeitsgründe (diese liegen stets im Ermessen des Familiengerichts; Beispiele sind die langjährige Mitarbeit in dem Betrieb des Partners, die Übernahme der Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen des Ehepartners)

3.1. Die Dauer des Ehegattenunterhalts

Ehegattenunterhalt Rechner

Manchmal zahlen Unterhaltspflichtige für den Rest ihres Lebens Ehegattenunterhalt.

Auch wenn im Gesetz vermerkt ist, dass nach der Scheidung jeder der Ehepartner wieder für sich selbst verantwortlich ist, so bedeutet dies nicht, dass Sie keinen Unterhalt erhalten oder aber zahlen müssen. Vielmehr richtet sich dies nach dem jeweiligen Einzelfall. Kommt es zu einer Scheidung spielen viele Faktoren eine Rolle.
Der zuständige Richter des Familiengerichts wird folgende Punkte in seine Entscheidung einfließen lassen:

  • die Dauer der Ehe (bei Ehen, die lediglich ein oder zwei Jahre währen, scheidet ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt aus oder ist auf sehr kurze Zeiten begrenzt)
  • der Grad der Abhängigkeit (ist nur ein Partner in der Ehezeit einer Arbeit nachgegangen, kann dies von dem anderen nach langer Zeit nicht mehr verlangt werden; unter Umständen entsteht ein lebenslanger Unterhaltsanspruch)
  • eine neue Beziehung (lebt der Unterhaltsberechtigte in einer neuen verfestigten Beziehung, scheidet der Anspruch gegen den Expartner in der Regel aus)
  • sonstige Verfehlungen, die einen Anspruch sofort ausschließen

Je länger eine Ehe dauert und je höher die Gehaltsunterschiede der beiden Eheleute ausfallen, desto länger ist Ehegattenunterhalt zu zahlen. Im Laufe der Zeit steigt allerdings der Druck auf den Unterhaltsberechtigten, für sich selbst zu sorgen und die Ansprüche werden meist reduziert.

3.2. Die Pflicht, einer angemessen Erwerbstätigkeit nachzugehen

Gem. § 1574 BGB ist jeder Unterhaltsberechtigte im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu verpflichtet, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Dies gilt allerdings nur, sofern Sie während der Ehe einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Sie müssen auch nicht jede Art der Arbeit annehmen.

Die Arbeitsstelle muss Ihren Fähigkeiten entsprechen. Haben Sie beispielsweise früher eine Führungsposition innegehabt, sich aber in den nachfolgenden Jahren um die Kindererziehung gekümmert, kann niemand von Ihnen verlangen, eine einfache Tätigkeit aufzunehmen.

Besonders in dem Fall, in dem die Kindererziehung im Mittelpunkt stand, werden Sie nicht allzu schnell eine Arbeit aufnehmen müssen.

4. Wichtige Fragen und Antworten – FAQs

Trennungsunterhalt berechnen Beispiel

Beim Thema Unterhalt stellen sich viele Fragen.

Wie lange muss ich Unterhalt an meine Ehefrau zahlen?

Im Rahmen des Trennungsunterhalts ist dies unbegrenzt. Bei nachehelichem Unterhalt für Ihre Frau, also nach der Scheidung, kommt es auf verschiedene Faktoren an. Waren Sie sehr lange verheiratet, ist es möglich, dass Sie lebenslang Unterhalt zahlen müssen. Bei kurzen Ehen ohne Kinder ist es hingegen üblich, dass gar kein Ehegattenunterhalt zu zahlen ist.

Was gilt bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Haben Sie eine solche Regelung für den Fall der Trennung getroffen, kommt es auf den Inhalt an. In einer solchen Vereinbarung werden üblicherweise alle Details zur Aufteilung Ihres Besitzes sowie eventueller Unterhaltsansprüche geregelt. Bei einer bloß mündlichen Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie ist nur dann rechtsverbindlich, wenn Sie notariell beurkundet ist.

Welche Rolle spielt der Unterhaltsvorschuss bei einer Trennung?

Hierbei handelt es sich um eine Leistung des Jugendamts. Diese betrifft jedoch nicht den Trennungs-, sondern den Kindesunterhalt. Zahlt der Unterhaltspflichtige Ihnen keinen Unterhalt für ein bei Ihnen lebendes Kind, können Sie das Jugendamt beauftragen. Um in der Zwischenzeit finanziell abgesichert zu sein, erhalten Sie den Unterhaltsvorschuss. Sie müssen keine Rückzahlung befürchten, da die Ansprüche sich gegen den anderen Elternteil richten.

5. Das aktuelle Unterhaltsrecht im Taschenbuchformat

Familienrecht heute Unterhaltsrecht
  • Duderstadt, Jochen (Autor)
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Trennungsunterhalt: Das sollten Sie über den Ehegattenunterhalt wissen
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