Bei einer Trennung mit Kind sollten nicht die rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen. Vielmehr gilt es, die Bedürfnisse des betroffenen Kindes zu berücksichtigen.
Neben Ansprüchen auf Kindesunterhalt können Ihnen weitere Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil zustehen.
Während des Trennungsjahres erhalten Sie Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung haben Sie meist einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Was sich außerdem finanziell und rechtlich für Sie ändert, lesen Sie hier.
Eine Trennung mit Kind ist nie leicht. Oftmals ist die Scheidung der Eltern jedoch unvermeidlich. Wenn es nur noch kracht und die Gemeinsamkeiten innerhalb der Familie fehlen, macht eine Fortsetzung der Partnerschaft nur wenig Sinn.
Ist ein Kind involviert, gibt es jedoch viele zusätzliche Fragen, die sich stellen. Wie kann ich meinem Kind die Trennung erklären? Wer erhält das Sorgerecht und kommt das Wechselmodell infrage?
In unserem Ratgeber gehen wir auf erste Schritte nach der Trennung ein, erklären, wie sich der Unterhalt berechnet und was Sie über das Trennungsjahr wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Streiten Sie nicht vor Ihren Kindern.
Kommt es zu einer Trennung vom Partner, bleibt oftmals wenig Zeit, um das Leben neu zu organisieren. Da diese Phase eine enorme Belastung für beide Elternteile bedeutet, ist es umso wichtiger, Ihr Kind in diesen Prozess miteinzubeziehen.
Dies bedeutet keineswegs, dass Sie jedes Detail vor Ihren Kindern besprechen sollten. Vielmehr ist es wichtig, einem Kind die Trennung zu erklären und dabei darauf zu achten, die Unabänderlichkeit der Situation deutlich zu machen sowie gleichzeitig zu vermitteln, dass beide Elternteile das Kind weiterhin liebhaben.
Falls Sie Hilfe bei der Trennung mit Kindern benötigen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden, die Beratung anbieten. Neben kirchlichen Beratungsstellen ist es auch möglich, sich an die örtlichen Jugendämter zu wenden. Hier erfahren Sie, inwieweit die Mitarbeiter des Jugendamts Sie unterstützen können.
Ansonsten bieten sich auch psychologische Beratungsstellen an, sofern Sie merken, dass sich Ihr Kind verschließt.
Im folgenden Video finden Sie einige Ratschläge eines Kinderarztes für eine Trennung mit Kind:
Tipp: Im Hinblick auf den Umgang mit Ihrem Kind, finden Sie viele Tipps und nützliche Informationen im unserem Artikel zum Thema Trennungskinder.
Sie müssen nach wie vor miteinander kommunizieren.
Lebt ein Kind nach der Trennung bei der Mutter und besucht lediglich am Wochenende seinen Vater, hat dies keine Bedeutung im Hinblick auf das gemeinsame Sorgerecht. Eine Änderung des gemeinsamen hin zum alleinigen Sorgerecht muss gerichtlich beantragt werden. Ohne Zustimmung des jeweils anderen Elternteils wird es an dieser Stelle kompliziert.
Lediglich bei einer Gefahr für das Kindeswohl kann das Sorgerecht entzogen werden.
Gehen wir also davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht weiterhin besteht, so macht sich dies im Alltag zunächst kaum bemerkbar.
Bei wichtigen Entscheidungen (oder rechtlich korrekt: allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung) müssen Sie allerdings stets mit Ihrem Ex-Partner zusammen gemeinsame Entscheidungen im Hinblick auf Ihr Kind treffen.
Dies gilt beispielsweise bei folgenden wichtigen Angelegenheiten:
Ab dem Zeitpunkt der Trennung steht dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem jeweils anderen Elternteil zu. Das bislang übliche Residenzmodell wird jedoch zunehmend durch das Wechselmodell ersetzt, bei welchem ein Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt.
Es gibt verschiedene Unterhaltsansprüche.
Dies bedeutet im Detail eine recht komplizierte Unterhaltsregelung. In jedem Fall erfolgt eine Differenzberechnung anhand der jeweiligen Einkommensverhältnisse.
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich dabei entsprechend des Kindesalters. Genaueres dazu können Sie in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen.
Neben dem Anspruch auf Kindesunterhalt kommen folgende weitere mögliche Unterhaltsansprüche für Sie in Betracht:
Nicht nur im Hinblick auf die direkten Ansprüche gegenüber dem Vater bzw. der Mutter gibt es Veränderungen. Übernehmen Sie allein die Erziehungsaufgabe, steht Ihnen automatisch das komplette Kindergeld zur Verfügung.
Zusätzlich haben Sie erweiterte Ansprüche im Hinblick auf Elterngeld. Die normalerweise für beide Elternteile ausgelegte Dauer können Sie nun komplett für sich beanspruchen.
Weitere Veränderungen für Alleinerziehende bestehen darin, dass Sie sich Ihr Anspruch auf Sonderurlaub erhöht, sofern Ihr Kind erkrankt.
Sie profitieren von Steuerentlastungen durch erhöhte Freibeträge für Alleinerziehende. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen.
Achtung: Sollte Ihr Ex-Partner keinen Kindesunterhalt leisten, steht Ihnen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu. Diesen machen Sie beim örtlich zuständigen Jugendamt geltend. In diesem Zusammenhang lässt sich meist auch ein Unterhaltstitel erwirken, den Sie ggf. vollstrecken können.
Verschließt sich Ihr Kind nach der Trennung, können Sie auf professionelle Unterstützung zurückgreifen.
Reden Sie zunächst mit Ihrem Partner über die Trennung und beziehen Sie Ihre Kinder erst zu dem Zeitpunkt ein, wenn grundsätzliche Fragen geklärt sind. Einigen Sie sich, bei wem das Kind leben soll und vereinbaren Sie von Beginn an klare Regeln über Besuchszeiten.
Reden Sie erst im Anschluss mit Ihren Kindern über die Trennung. Das Gespräch sollte grundsätzlich mit Vater und Mutter stattfinden.
Wichtig ist an dieser Stelle jedoch, dass beide Partner in der Lage sind, sich zusammenzureißen.
Die oberste Regel ist, dass Sie Ihrem Kind bewusst machen, dass es nicht verantwortlich für die Trennung ist.
Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie und Ihr Ex-Partner Ihr Kind noch lieben und bedingungslos für es da sind.
Häufig kommt es zu Wut und aggressivem Verhalten, wenn sich die Eltern trennen. Auch wenn dies unfair erscheint, entladen sich diese Emotionen häufig bei einem Elternteil.
Zeigen Sie Ihrem Kind daher, dass Sie die starken Emotionen verstehen. Achten Sie jedoch auch auf Grenzen. Hier ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt.
Vor allem gilt jedoch, dass Sie sich die Vorwürfe nicht zu Herzen nehmen sollten. Die Phase geht meist schnell vorbei und die Wut richtet sich nicht gegen Sie. Vielmehr müssen Kinder erst lernen, mit der neuen Situation zurechtzukommen.
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