Taschengeld – Was darf Ihr Kind kaufen?

   
von christoph - letzte Aktualisierung:

Das Taschengeld ist für viele Kinder das erste eigene Geld und für die Entwicklung ein äußerst wichtiges Thema. Es gibt ihnen ab einem jungen Alter die Möglichkeit, den Umgang mit Währung zu lernen und die Bedeutung von Preisen zu verstehen. Ab wann Ihr Kind Taschengeld bekommt und wie hoch dieses ist, können Sie ganz individuell gestalten. Sind Sie sich über einige Aspekte des Taschengeldes unsicher, gibt der Taschengeldparagraph eine Hilfestellung. Auch der Austausch mit Erziehern und anderen Eltern könnte bei der Festlegung der Einzelheiten bezüglich des Taschengeldes helfen. 

Was ist der Taschengeldparagraph

Der Taschengeldparagraph legt fest, was Kinder von ihrem Taschengeld kaufen dürfen. Er definiert also deren Geschäftsfähigkeit und nicht etwa, ob sie ein Recht auf Taschengeld haben. Viele Eltern denken irrtümlich, dass in dem Paragraph gesagt wird, dass Ihre Kinder einen Anspruch auf ein gezahltes Taschengeld haben, das ist aber nicht so. Eltern haben demnach keine Verpflichtung zur Zahlung. 

Das Geben von Taschengeld ist allerdings pädagogisch sinnvoll, da Ihr Nachwuchs so den Umgang mit Geld lernen kann und das Gefühl kennenlernt, sich etwas anzusparen. Eltern in Deutschland wird deshalb vom Jugendamt empfohlen, ihren Kindern Taschengeld zu zahlen. Wenn Sie sich unsicher darüber sind, wie viel Geld im Monat angemessen ist, können Sie sich an der vom Jugendamt veröffentlichten Taschengeldtabelle orientieren. Diese Tabelle besagt Folgendes:

  • 6-7 Jahre: 13-15 Euro
  • 8-9 Jahre: 17-20 Euro
  • 10-11 Jahre: 24-30 Euro
  • 12-13 Jahre: 35-42 Euro
  • 14-15 Jahre: 47-59 Euro
  • 16-17 Jahre: 70-88 Euro

Der Taschengeldparagraph besagt: Minderjährige in Deutschland sind ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig, brauchen also um etwas zu kaufen die Einverständniserklärung ihrer Eltern. Sind die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden, so ist dieser unwirksam und der Verkäufer ist in der Pflicht, diesen rückgängig zu machen, sollte er bereits geschehen sein. 

Zum Beispiel kauft Ihr siebenjähriger Sohn ein Spielzeug mit Ihrem Geld, ohne dass Sie davon wissen. Sind Sie mit dem Kauf nicht einverstanden, können Sie mit dem Spielzeug zurück in den Laden gehen und dieses im Austausch gegen den gezahlten Preis zurückgeben. Wenn Sie mit dem Erwerb allerdings einverstanden sind, ist der Kaufvertrag wirksam und der Verkäufer hat sich nicht fehlverhalten. 

Damit Verkäufer sich nicht ständig in Gefahr bringen, einen ungültigen Verkauf abzuwickeln, regelt der Taschengeldparagraph, dass Geld, was dem Kind von den Eltern frei zu Verfügung gestellt wurde, auch frei ausgegeben werden kann. Jeder Kauf mit diesem Geld ist demnach zunächst einmal rechtsgültig. 

Wenn also in dem Beispiel Ihr Sohn das Spielzeug mit dem eigenen Taschengeld kauft, ist der Kauf rechtsgültig. Hier werden nur Ausnahmen gemacht, wenn es sich um besonders teure Gegenstände handelt. 

Was Ihr Kind nicht kaufen darf

Kinder dürfen natürlich nicht alles kaufen, egal ob mit dem eigenen Taschengeld oder mit dem Geld der Eltern. Der Taschengeldparagraph legt fest, dass Minderjährige keine Abos abschließen dürfen. Darunter zählen zum Beispiel Handyverträge, Zeitschriftenabos und Ratenkäufe. Auch andere Dinge werden vom Taschengeldparagraph ausgenommen und dürfen nicht von Ihrem Kind erworben werden. Dazu gehören größere Verkäufe jeglicher Art, teurer Schmuck oder teures Spielzeug sowie elektronische Geräte wie Fernseher, Tablets und Smartphones. Wenn sich Ihr siebenjähriger Sohn also einen E-Roller kauft, ist der Kauf ungültig und kann rückgängig gemacht werden. 

Natürlich sind Alkohol und Tabak Tabu für Kinder mit den Ausnahmen, dass Ihr Nachwuchs Bier und Wein ab 16 Jahren kaufen darf. Verkäufer, die eines dieser Produkte an Minderjährige verkaufen, machen sich damit strafbar. 

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