Diese feststehende Berufsbezeichnung zeigt an, dass die Person die vom Land vorgeschriebene Ausbildung durchlaufen und die dazugehörigen Prüfungen erfolgreich absolviert hat
Die Regeln, nach denen die Ausbildung stattfindet, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ja, die gibt es. Allerdings dürfen sie bestimmte Stellen nicht ausfüllen und sie werden auch nicht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt.
Wer in einer Kita, einem Hort oder in der Jugendhilfe als Fachkraft arbeiten möchte, stößt schnell auf den Begriff staatlich anerkannte Erzieherin. Dahinter steckt mehr als ein Titel, denn die Anerkennung entscheidet darüber, welche Aufgaben Sie übernehmen dürfen und wie Sie bezahlt werden. Die Ausbildung verläuft allerdings nicht einheitlich, da die Länder dafür zuständig sind.
In diesem Beitrag erkläre ich, was die staatlich anerkannte Erzieherin auszeichnet, wie die Ausbildung in den Bundesländern abläuft und warum sich der Weg in den Beruf lohnt. Außerdem zeige ich Ihnen, woran Sie eine anerkannte von einer nicht anerkannten Qualifikation unterscheiden.
Wichtige Fakten im Überblick
Eine staatlich anerkannte Erzieherin hat die in ihrem Bundesland vorgeschriebene Ausbildung an einer Fachschule oder Fachakademie für Sozialpädagogik durchlaufen und die staatliche Abschlussprüfung bestanden. Mit dieser Prüfung erhält sie die staatliche Anerkennung und darf die geschützte Berufsbezeichnung führen.
Genau hier liegt der Kern. Die Bezeichnung ist rechtlich geregelt und kein lockerer Sammelbegriff für alle, die mit Kindern arbeiten. Wer die Prüfung nicht abgelegt hat, darf sich nicht staatlich anerkannte Erzieherin nennen. Aus Rückmeldungen von Berufseinsteigerinnen weiß ich, dass diese Unterscheidung oft erst beim Blick in die Stellenanzeige auffällt, weil dort gezielt nach der staatlichen Anerkennung gefragt wird.
Dafür gibt es allerdings unterschiedliche Wege. In diesem Video erklärt eine angehende Staatlich anerkannte Erzieherin, wie ihre Ausbildung abgelaufen ist:
„Staatlich anerkannte Erzieherin“ wird großgeschrieben, weil es sich um eine rechtlich geregelte Berufsbezeichnung handelt: Wer nicht staatlich geprüft wurde und die Anerkennung nicht hat, darf seinen Beruf nicht so bezeichnen.
Möchten Sie staatlich anerkannter Erzieher oder staatlich anerkannte Erzieherin werden, informieren Sie sich zunächst darüber, welche Voraussetzungen es in Ihrem Bundesland dafür gibt. In der Regel brauchen Sie als Abschluss die Mittlere Reife. Wie der Weg von der Bewerbung bis zur staatlichen Anerkennung im Detail aussieht, lesen Sie ausführlich im Beitrag zu den Voraussetzungen, der Dauer und dem Ablauf der Erzieher-Ausbildung.
In anderen Fällen fordern die Schulen auch Erfahrungen mit pädagogischer Arbeit. Auch ein langes Praktikum in einer entsprechenden Einrichtung oder eine andere Ausbildung, beispielsweise als KinderpflegerIn, zählen zu möglichen Voraussetzungen. Was jeweils nötig ist, legt das Kultusministerium des Landes fest.
Sie bewerben sich bei der passenden Ausbildungsstätte – das kann eine Fachhochschule sein, eine Fachakademie, ein Berufskolleg oder eine Privatschule. Manchmal fordert die Schule auch ein Motivationsschreiben oder ein Empfehlungsschreiben. Einige von ihnen laden zu Bewerbungsgesprächen ein. Keine ist verpflichtet, Sie als SchülerIn zu akzeptieren. Sie benötigen für die Bewerbung ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest.
Tipp: Unter folgendem Link finden Sie einige Angebote für die Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher an verschiedenen Standorten.
Welche Vorbildung verlangt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In den meisten Fällen ist die Mittlere Reife der Ausgangspunkt. Häufig kommen weitere Bedingungen hinzu, etwa ein einschlägiges Vorpraktikum, erste pädagogische Erfahrung oder eine vorgelagerte Ausbildung wie die zur Kinderpflegerin.
Welche Kombination konkret gilt, entscheidet das zuständige Landesministerium. Die schulische Ausbildungen dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber je nach ihren Voraussetzungen auf ein Jahr reduziert werden. In dieser Zeit lernen Sie
Der schulische Teil endet je nach Ausbildungsordnung mit schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfungen. Die genaue Prüfungsform richtet sich nach dem Bundesland und der Ausbildungsstätte.
Tipp: Neben klassischen schulischen Modellen gibt es heute auch praxisintegrierte und berufsbegleitende Ausbildungsformen, bei denen Theorie und Praxis von Anfang an eng miteinander verbunden sind.
Je nach Ausbildungsmodell absolvieren Sie während der Ausbildung längere Praxisphasen oder ein Berufspraktikum in einer geeigneten Einrichtung. In klassischen Ausbildungswegen gehört häufig ein Anerkennungsjahr oder Berufspraktikum dazu. In praxisintegrierten Modellen sind Theorie und Praxis dagegen über die gesamte Ausbildungszeit miteinander verzahnt.
Zu passenden Einrichtungen zählen zum Beispiel
Achten Sie darauf, dass die entsprechende Einrichtung nicht zu weit von Ihrer Schule entfernt liegt: Auch während des Anerkennungsjahres haben Sie weiterhin Unterricht, wenn auch seltener. Dieser kann wöchentlich oder im Block angehalten werden.

Im Anerkennungsjahr arbeiten Sie aktiv mit Kindern und Jugendlichen. Sie führen Projekte durch und kümmern sich um alle alltäglich anfallenden Aufgaben. Während des Jahres besuchen Sie Ihre Fachlehrer und bewerten Ihre Arbeit. Wie die Praxis bewertet wird und welche Abschlussleistung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Ausbildungsmodell ab.
Ob Sie schon während der Ausbildung Geld verdienen, hängt vom Modell ab. In der rein schulischen Ausbildung gibt es in den ersten Jahren meist keine Vergütung. Eine Förderung über BAföG oder Aufstiegs-BAföG ist hier oft möglich. Erst im Anerkennungsjahr fließt ein Gehalt.
Anders ist es in der praxisintegrierten Ausbildung. Hier sind Sie von Beginn an in einer Einrichtung angestellt und werden durchgehend vergütet. Bei kommunalen Trägern richtet sich die Höhe nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes im Pflegebereich (TVAöD-Pflege). Wie das Modell genau funktioniert, lesen Sie im Beitrag zur praxisintegrierten Ausbildung (PiA).
PiA-Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege (kommunale Träger), gültig ab 1. Mai 2026
Diese Werte gelten für kommunale Arbeitgeber. Bei kirchlichen und privaten Trägern kann die Vergütung abweichen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung kommt eine einmalige Prämie von 400 Euro hinzu.
Es gibt ErzieherInnen, die lange und erfolgreich in ihrem Beruf tätig sind – ohne die vorgeschriebene Ausbildung und daher auch ohne staatliche Anerkennung. Diese zeigen oft nicht weniger berufliche Expertise als ihre staatlich anerkannten Kollegen.
Allerdings dürften sie den entsprechenden Titel nicht tragen und nicht als Erzieher in staatlichen Einrichtungen arbeiten. Zudem werden sie in den meisten Fällen schlechter bezahlt, weil für sie nicht der TVöD gilt.
Da ErzieherInnen gerade händeringend gesucht werden, sind die Berufsaussichten sehr gut. Vor allem seit der Kitaplatz-Garantie gibt es einen hohen Bedarf. Je nachdem, wo Sie leben, können Sie auch mit einer fachfremden Berufsausbildung eine Umschulung anstreben. Inzwischen gibt es in vielen Bundesländern unterschiedliche Zugangswege in den Beruf, darunter klassische Vollzeitausbildungen, praxisintegrierte Modelle, Teilzeitformen und zum Teil auch Wege für Quereinsteiger. Welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, richtet sich nach Ihrem Bundesland, Ihrer Vorbildung und der jeweiligen Schule.

Statt der Vollzeitausbildung können Sie eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren. Hier verteilen sich die Schulstunden über die Abende und die Wochenenden, während Sie die Praxiserfahrung in Blöcken sammeln. Alternativ bietet sich auch ein Studium an, etwa in Sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik. Damit empfehlen Sie sich auch für leitende Stellen in den entsprechenden Einrichtungen.
Mit der staatlichen Anerkennung in der Tasche verbessert sich die finanzielle Lage deutlich. Rund drei Viertel aller Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im öffentlichen Dienst und werden nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) bezahlt. Staatlich anerkannte Erzieherinnen ohne Leitungsfunktion werden dort in der Regel in die Entgeltgruppe S 8a eingruppiert.
Seit dem 1. Mai 2026 liegt das Einstiegsgehalt in dieser Gruppe (Stufe 1) bei rund 3.400 Euro brutto im Monat. Mit Berufserfahrung steigt die Vergütung über die Stufen weiter an.
Nach der Anerkennung stehen Ihnen viele Einsatzbereiche und Weiterbildungen offen. Möglich sind Spezialisierungen, etwa für Sprachförderung oder Inklusion, sowie ein Studium in Bereichen wie Kindheitspädagogik oder Sonderpädagogik. So lässt sich die eigene Position Schritt für Schritt weiterentwickeln.
Tipp: Sie können als Staatlich anerkannter Erzieher beispielsweise Soziale Arbeit oder Sonderpädagogik studieren oder eine Weiterbildung zum Ergotherapeuten machen.
Die staatliche Anerkennung entscheidet darüber, ob Sie die geschützte Berufsbezeichnung führen, als Fachkraft eingesetzt werden und nach Tarif bezahlt werden. Der Weg dorthin ist je nach Bundesland unterschiedlich, führt aber immer über eine geregelte Ausbildung und eine staatliche Prüfung. Wer mit Kindern arbeiten möchte, prüft am besten zuerst die Zugangsvoraussetzungen im eigenen Bundesland und entscheidet sich dann für ein Ausbildungsmodell, das zur eigenen Lebenssituation passt.
Je nach Bundesland und Modell dauert sie etwa zwei bis vier Jahre. In Teilzeit kann sie sich auf bis zu sechs Jahre strecken.
In der Regel die Mittlere Reife. Je nach Land kommen einschlägige Praxiszeiten oder eine vorgelagerte Ausbildung hinzu. Maßgeblich sind die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.
In der praxisintegrierten Ausbildung ja, von Anfang an. In der rein schulischen Ausbildung meist erst im Anerkennungsjahr, vorher ist oft eine Förderung über BAföG möglich.
Bei kommunalen Trägern liegt sie nach TVAöD-Pflege seit Mai 2026 bei 1.490,69 Euro im ersten, 1.552,07 Euro im zweiten und 1.653,38 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Im öffentlichen Dienst liegt das Einstiegsgehalt in der Entgeltgruppe S 8a (Stufe 1) seit Mai 2026 bei rund 3.400 Euro brutto. Mit Erfahrung steigt es über die Stufen.
Das Anerkennungsjahr ist eine begleitete Praxisphase in klassischen Ausbildungswegen. Sie arbeiten in einer Einrichtung mit und werden dabei von Lehrkräften bewertet.
n vielen Bundesländern ist das möglich, etwa über die praxisintegrierte Ausbildung oder besondere Stufenmodelle. Wichtig ist, vorab zu klären, in welcher Rolle Sie anerkannt werden.
Nur mit staatlicher Anerkennung dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen, als verantwortliche Fachkraft arbeiten und werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt.
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