Das Sorgerecht für Väter ist auch nach einer Scheidung oder Trennung nicht unwichtig – vor allem für das Kind. Ohne Sorgerecht kann der Vater viele Entscheidungen nicht treffen oder beeinflussen und erhält auch in Notfällen (bei Ärzten beispielsweise) keine Auskünfte.
In diesem Ratgeber erklären wir, welche Rechte und auch Pflichten das Sorgerecht für Väter beinhaltet und was das Umgangsrecht bedeutet, wenn kein Sorgerecht besteht.
Inhaltsverzeichnis
Sine Paare bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so besteht das Sorgerecht für Väter erst einmal nicht. Möchte der Vater das Sorgerecht beantragen, so muss eine Sorgeerklärung ausgefüllt werden. Ist ein Paar hingegen verheiratet, geht das Sorgerecht erst einmal automatisch auf den Vater bzw. den verheirateten Ehepartner über.
Vorteile, die für das Beantragen des Sorgerechts für Väter sprechen:
Umgangsrecht bedeutet, dass der Vater (bzw. die Mutter) ohne Sorgerecht das Kind dennoch sehen und den Umgang mit ihm pflegen darf.
Hat beispielsweise die Frau alleiniges Sorgerecht übertragen bekommen, so kann dennoch für den Vater das Umgangsrecht bestehen. Da dieses dem Wohl des Kindes dient, sieht es sogar das Gesetz vor, dass Besuchsrecht besteht oder der Vater mit seinem Kind Zeit verbringen kann. Dies sollte – wenn keine gewalttätigen Gründe dagegen sprechen – auch im Sinne der Mutter sein.
Die Chancen als Vater, sein Umgangsrecht ohne Zustimmung der Mutter beispielsweise nach Trennung in Deutschland erfolgreich einklagen zu können, sind demnach hoch.
Umgangsrecht | Sorgerecht |
---|---|
Es besteht ein Recht auf dem Umgang mit dem Kind, jedoch dürfen keine wichtigen Entscheidungen getroffen werden (beispielsweise Wahl der Schule). | Ermöglicht es, alle Entscheidungen für das Kind zu treffen. |
Umgangsrecht heißt leider auch, dass die Person keine Auskünfte erhält (beispielsweise bei Ärzten). | Der Sorgeberechtigte erhält bei einem minderjährigen Kind volles Auskunftsrecht. |
Besteht kein gemeinsames, sondern ein geteiltes Sorgerecht, so müssen die Eltern einige Punkte beachten. So gibt es beispielsweise die Option vom Wechselmodell. Beide Elternteile haben die gleichen Verantwortungen, Pflichten und auch Rechte. Das Kind lebt dabei abwechselnd für den jeweils gleichen Zeitraum bei Mutter und Vater.
Möchte einer der Elternteile dem anderen das Sorgerecht entziehen, müssen die Gründe hierfür sehr eindeutig sein und mit einem Antrag beim Familiengericht durchgesetzt werden. Die Pflichten für nichteheliche Paare sind bei einem gemeinsamen Sorgerecht identisch wie bei einem verheirateten Paar. Kommt es demnach zu Streitigkeiten über Erziehung, Ausbildung oder teure Anschaffungen und Aufenthaltsbestimmungsrecht, so kann oft nur das Familiengericht weiterhelfen. Entscheidungen werden dabei immer zugunsten des Kindes getroffen.
Tipp: Ist ein Paar unverheiratet und verweigert sich gegenseitig beispielsweise die Hilfe, so kann das Jugendamt oft vermitteln und unterstützend eingreifen.
Bestehen für den Vater keine Rechte durch das gemeinsame Sorgerecht, so ist ihm dennoch ein Umgangsrecht gestattet. Natürlich ist er auch rechtlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Auch darf ein Vater ohne Sorgerecht, dafür aber mit Umgangsrecht, entscheiden was das Kind in der Zeit bei ihm isst, spielt oder mit wem es sich trifft.
Auch Fotos des Kindes sind gestattet, sofern diese nicht öffentlich verwendet werden.
Welche Rechte er hat, wenn kein Sorgerecht besteht, ist mittlerweile klar. Doch diese Rechte haben Grenzen: So darf der Vater seinem Kind nicht den Umgang mit der Mutter verweigern oder das Kind ohne Zustimmung der Mutter mit in den Urlaub oder generell ins Ausland nehmen.
Hat der Vater kein Sorgerecht, aber das Umgangsrecht bekommen, so liegt es an den Eltern selbst, wie oft ein Vater sein Kind sehen kann. Im Idealfall finden die Eltern hierfür gemeinsame eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Wird sich ein Paar nicht einig, hilft das Familiengericht weiter.
Grundsätzlich sollte man sich nicht scheuen, Hilfe von Außen einzuschalten. Manchmal ist man als Ex-Partner so festgefahren, dass einfache Lösungen nicht mehr gemeinsam gefunden werden.
Solange der Vater seine Unterhaltspflicht erfüllt, kann er gemäß dem Halbteilungsprinzip die Hälfte des Kinderfreibetrags geltend machen.
Bildnachweise: Evgeny Atamanenko / Shutterstock , Evgeny Atamanenko / Shutterstock , bogdanhoda / Shutterstock, WavebreakMediaMicro/Adobe Stock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)