Entscheidend ist das Alter. Grundsätzlich möglich ist es ab 13 Jahren.
Kinder, die 13 oder 14 Jahre alt sind, dürfen nur 2 Stunden pro Tag arbeiten. Bei Ferienjobs sind bei Jugendlichen (ab 15 Jahren) auch 8-Stunden-Tage möglich.
Es gibt viele sinnvolle Jobs, die sehr hilfreich sein können. Im Idealfall ist der Job mehr als nur eine Geldquelle.
Als Schüler ist das Geld oft knapp, sodass sich häufig die Frage nach bezahlten Tätigkeiten stellt. Aber ab wann sind Schülerjobs überhaupt erlaubt und welche Grenzen gibt es?
Wir haben die wichtigsten Fakten rund um Nebenjobs für Schüler zusammengestellt. So wissen Sie genau, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche Aspekte Sie im Blick behalten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich ist Kinderarbeit in Deutschland gesetzlich verboten. Als Kind gelten in Deutschland alle Personen, die jünger als 15 Jahre alt sind. Zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr gilt hingegen die Bezeichnung als Jugendlicher.
Kinder dürfen gem. § 5 Abs. 1 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) grundsätzlich nicht arbeiten. Ab einem Alter von 13 Jahren sind Ausnahmen allerdings möglich. Um bereits mit 13 Jahren dem ersten Schülerjob nachgehen zu können, müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, dürfen Kinder (zwischen 13 und 15 Jahren) maximal 2 Stunden täglich arbeiten. Zudem ist eine Einwilligung der Eltern erforderlich, die für die Personensorge verantwortlich sind. Zudem dürfen die jeweiligen Tätigkeiten nur zwischen 8 und 18 Uhr erledigt werden.
Achtung: Die besonderen Vorschriften für Kinder gelten auch, wenn ein Kind bereits 15 Jahre alt ist (und eigentlich als Jugendlicher zählen würde), aber noch der gesetzlichen Vollzeitschulpflicht unterliegt. Je nach Bundesland liegt diese Spanne bei 9 bis 10 Schuljahren.
Während die Tätigkeiten mit 13 oder 14 Jahren noch sehr begrenzt ausfallen, ändert sich dies ab Erreichen des 15. Lebensjahres deutlich.
So können Jugendliche bis zu 40 Stunden in der Woche, jedoch maximal 8 ½ Stunden täglich arbeiten. Auf diese Art und Weise ist es theoretisch möglich, eine Woche mit 5 Arbeitstagen so aufzuteilen, dass Jugendliche im Rahmen eines Ferienjob von Montag bis Donnerstag 8 ½ Stunden und freitags nur 6 Stunden arbeiten.
Achtung: Als Schüler sind die Regeln (der längeren Arbeitszeit) auf die Ferienzeit beschränkt. Zudem dürfen Ferienjobs nur 4 Wochen im Jahr ausgeübt werden.
Während der Erntezeit gelten Sonderbedingungen, die es Jugendlichen ab 16 Jahren erlauben, pro Tag bis zu 9 Stunden mitzuarbeiten. Es gilt jedoch eine Stundenbegrenzung auf 85 Stunden innerhalb von 2 Wochen.
Alle Jugendlichen ab 15 Jahren dürfen zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Veränderungen gelten ab Erreichen des 16. Lebensjahres, jedoch nur in bestimmten Bereichen. So können Jugendliche ab 16 in Gaststätten bis 22 Uhr kellnern, in Betrieben mit Schichtarbeit bis 23 Uhr arbeiten und in landwirtschaftlichen Betrieben zwischen 5 und 21 Uhr arbeiten.
In Bäckereien können Jugendliche ab 16 Jahren ab 5 Uhr morgens und ab 17 Jahren bereits ab 4 Uhr morgens arbeiten. Wichtig ist, dass Jugendliche regelmäßig Pausen machen können:
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Schüler nicht am Wochenende beschäftigen. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die in §§ 16,17 und 18 JArbSchG näher definiert sind.
Dazu zählen vor allem das Gaststättengewerbe, Sportveranstaltungen sowie Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich (insbesondere die Versorgung von Tieren). Wichtig ist, dass bei der Arbeit am Wochenende ein zusätzlicher Tag in der Woche frei sein muss.
Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland einen Mindestlohn, der inzwischen auf fast alle Bereiche ausgedehnt wurde. Schülerjobs sind davon allerdings nicht betroffen. Es ist daher durchaus möglich, weniger als den Mindestlohn zu erhalten.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies sinnvoll ist, einen solchen Job anzunehmen, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Taschengeld aufzubessern.
Nicht immer sind Schüler dabei auf einen Arbeitgeber angewiesen, sondern können auch verschiedene Tätigkeiten gegeneinander abwägen.
Lohnt es sich also generell, einen Schülerjob anzunehmen? Wir haben die Vorteile und Nachteile für Sie gegenübergestellt:
Viele Schüler werden als Minijobber angestellt. Da die Arbeitszeit von Schülern (während der Schulzeit) stark eingeschränkt ist, bewegen sich viele Jugendliche innerhalb der Minijob-Grenze. Das monatliche Gehalt darf dafür 520 Euro (ab 01. Oktober 2022) nicht überschreiten.
Dies gilt ganz unabhängig davon, ob der Job im Supermarkt in der Nähe zu finden ist oder sich auf das Zeitung austragen beschränkt.
Der Gesetzgeber sieht keine Regeln im Hinblick auf den höchstmöglichen Verdienst vor. Für jedes Einkommen fallen grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben an. Ausnahmen gelten hingegen für den Bereich des Minijobs sowie bei kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen (wie es bei einem Ferienjob der Fall ist). Insgesamt gilt der Begriff der Kurzfristigkeit, wenn nicht mehr als 70 Tage pro Jahr gearbeitet werden. Ferienjobs sind daher sozialversicherungsfrei.
Ob Kinder und Jugendliche Steuern auf das eigene Einkommen zahlen müssen, hängt von der Höhe des Verdienstes ab. In aller Regel ist dies jedoch nicht der Fall, da der Grundfreibetrag 2022 bei 9.984 Euro liegt.
Tipp: Solange sich Kinder in der Ausbildung befinden, hat die Höhe des Geldes, welches Kinder verdienen, keinen Einfluss auf den Erhalt des Kindergeldes.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, einen Schülerjob zu finden. Die Bandbreite ist dabei sehr groß. Einige der Möglichkeiten findest du hier:
Kellnern, Zeitungen und Prospekte verteilen, Babysitten, beim Einkaufen helfen, Rasen mähen, Regale im Supermarkt auffüllen, im Büro aushelfen, in einer Fabrik arbeiten, Online-Spiele testen
Im Idealfall dient der Job nicht nur als Geldquelle, sondern hilft auch bei der späteren Berufswahl. Dies kann auch in negativer Hinsicht helfen, indem Kinder und Jugendliche ein Verständnis für die Härte der Arbeit (beispielsweise bei einem Ferienjob in einer Fabrik) entwickeln.
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