Partnermonate beim Elterngeld: Lohnt sich die Aufteilung wirklich?

   
von Nicolas M. - letzte Aktualisierung:
Elterngeld
Bekomme ich die Partnermonate automatisch?

Nein. Beide Eltern müssen Elterngeld beantragen und jeweils mindestens zwei Monate nehmen.

Sind die Partnermonate immer zwei Monate gleichzeitig zu Hause?

Meistens nicht als Basiselterngeld, weil im ersten Lebensjahr nur ein Monat parallel erlaubt ist. Mit ElterngeldPlus lässt sich das oft trotzdem passend bauen.

Lohnen sich Partnermonate finanziell?

In vielen Fällen ja, weil zwei zusätzliche Monatsbeträge dazukommen. Knapp wird es, wenn der zweite Elternteil sehr viel Einkommen verliert oder die Planung wegen Job und Betreuung nicht machbar ist.

„Lohnt sich das wirklich, oder ist das nur mehr Papierkram?“ Genau diese Frage höre ich in Gesprächen mit Eltern ständig. Partnermonate klingen simpel, zwei Extra-Monate beim Basiselterngeld, wenn beide Eltern mitmachen. Trotzdem wird das Thema oft vertagt, bis es plötzlich stressig wird.

Seit April 2024 gilt eine neue Regel zum gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld im ersten Lebensjahr. Dazu kommt die gesenkte Einkommensgrenze: Für Geburten ab April 2025 gibt es Elterngeld nur, wenn das zu versteuernde Einkommen als Paar (oder bei Alleinerziehenden) unter 175.000 Euro liegt. Die Details stehen auch beim Elterngeld beim Bundesfamilienministerium.

In diesem Artikel gebe ich Ihnen eine klare Entscheidungshilfe. Ich zeige meine 10-Minuten-Rechenlogik, typische Aufteilungsmodelle, häufige Fehler und weiche Faktoren, die am Ende den Unterschied machen.

Was genau sind Partnermonate und was wird oft damit verwechselt?

Partnermonate sind im Kern eine einfache Idee: Beim Basiselterngeld gibt es normalerweise bis zu 12 Monatsbeträge. Wenn beide Eltern Elterngeld nehmen, kommen zwei zusätzliche Monate dazu. Damit sind insgesamt bis zu 14 Monate Basiselterngeld möglich, verteilt auf beide Eltern.

Wichtig ist der Blick auf das gemeinsam: Die 14 Monate sind ein Gesamtkonto. Es sind nicht 14 Monate pro Person. In der Praxis heißt das meist: Ein Elternteil nimmt den Löwenanteil, der andere mindestens zwei Monate. Viele nennen das im Alltag „Vätermonate“. Das trifft oft zu, ist aber kein Muss. Auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder bei unverheirateten Paaren funktioniert das Modell, solange die Voraussetzungen passen.

Was ich oft erlebe: Partnermonate werden mit dem Partnerschaftsbonus verwechselt. Beides hat mit Aufteilung zu tun, beides klingt nach Bonus, aber die Logik dahinter ist komplett anders. Wenn Sie das einmal sauber trennen, fällt ein großer Teil der Bürokratie-Angst weg.

Die drei Kernregeln, die über die 2 Extra-Monate entscheiden

Ich prüfe zuerst diese drei Punkte. Wenn sie passen, sind die Partnermonate grundsätzlich drin:

  • Beide beantragen Elterngeld.
  • Beide nehmen mindestens 2 Monate.
  • Alles liegt in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.

Dazu kommen die üblichen Grundlagen: Sie leben mit dem Kind im Haushalt, Sie betreuen selbst, es gibt einen Einkommenswegfall oder weniger Einkommen nach der Geburt. Eine Heirat ist keine Voraussetzung.

Alleinerziehende sind ein Sonderfall: Unter bestimmten Bedingungen können sie ebenfalls bis zu 14 Monate bekommen, weil kein zweiter Elternteil verfügbar ist. Ich rate hier fast immer zu einer kurzen Klärung mit der Elterngeldstelle, bevor Monate festgezurrt werden.

Partnermonate (Basis) vs. Partnerschaftsbonus (ElterngeldPlus)

Partnermonate hängen am Basiselterngeld. Der Partnerschaftsbonus hängt am ElterngeldPlus und an Arbeitszeit.

Der Bonus greift, wenn beide Eltern in einer Phase parallel in Teilzeit arbeiten. Seit einiger Zeit gilt dabei die Spanne von 24 bis 32 Wochenstunden pro Person. Dann können beide zusätzlich 2, 3 oder 4 Monate ElterngeldPlus bekommen, je nachdem, wie viele Bonusmonate Sie beantragen. Eine gut verständliche Erklärung bietet das FAQ zum Partnerschaftsbonus im Familienportal.

Warum die Begriffe durcheinandergehen, ist klar: Viele planen zwei Monate zusammen zu Hause. Das war früher mit Basiselterngeld leichter. Heute muss man wegen der Gleichzeit-Regel oft mischen, also ein Elternteil Basiselterngeld, der andere ElterngeldPlus. Dann wirkt es schnell wie Bonus, ist aber eigentlich nur eine clevere Aufteilung innerhalb der Regeln.

Lohnt sich die Aufteilung finanziell, so rechne ich es in 10 Minuten durch

Für eine erste Entscheidung brauche ich keinen perfekten Antrag, nur eine grobe Rechnung. Ich gehe so vor:

  1. Ich nehme das durchschnittliche Netto vor der Geburt (grob).
  2. Ich rechne mit dem typischen Ersatzsatz von 65 bis 67 Prozent.
  3. Ich prüfe die Grenzen: mindestens 300 Euromaximal 1.800 Euro pro Monat beim Basiselterngeld.
  4. Dann vergleiche ich 12 Monate gegen 14 Monate, weil genau dort der Partnermonate-Effekt sitzt.

Der häufigste Denkfehler sitzt an einer Stelle: Ein Elternteil kann nicht einfach „14 Monate nehmen“. Pro Person sind höchstens 12 Monate Basiselterngeld möglich. Die 14 Monate gibt es nur, wenn beide Eltern Monate übernehmen.

Finanziell ist die Antwort oft überraschend klar: Wenn der zweite Elternteil realistisch zwei Monate rausnehmen kann, sind Partnermonate meistens „geschenktes“ Geld, weil Sie ohnehin Anspruch hätten, aber ohne Aufteilung die zwei Monate verfallen.

Beispiel mit echten Zahlen: Was Ihnen 2 Partnermonate typischerweise bringen

Nehmen wir ein einfaches Beispiel aus dem Alltag:

  • Netto vor Geburt: 2.500,00 Euro
  • Grober Satz: 65 Prozent
  • Monatliches Basiselterngeld: 1.625,00 Euro

Jetzt der Vergleich:

SzenarioMonatsbetrag (grob)Monate gesamtGesamtsumme (grob)
Nur 12 Monate Basiselterngeld1.625,00 €1219.500,00 €
Mit 2 Partnermonaten1.625,00 €1422.750,00 €

Unterm Strich bringen die Partnermonate in diesem Beispiel rund 3.250,00 Euro extra. In vielen Haushalten ist das nicht „nice to have“, sondern echte Luft im Budget.

Für die Feinarbeit nutze ich gern Rechner, weil sie Bemessungszeitraum, Mutterschaftsleistungen, Zuverdienst und Sonderfälle sauberer abbilden. Zum schnellen Gegencheck reicht oft ein Tool wie der Elterngeld-Rechner für Basis und Plus. Für den Antrag zählt am Ende immer die Rechnung der Elterngeldstelle.

Wann sich die Aufteilung trotzdem nicht gut anfühlt, obwohl sie Geld bringt

Geld ist das eine. Alltag ist das andere. In der Praxis sehe ich drei typische Stolperpunkte, die die eigentlich klare Rechnung emotional kippen.

Druck im Job. Zwei Monate klingen kurz, können aber in Projektphasen wie eine Ewigkeit wirken.

Selbstständigkeit. Wer Aufträge verliert, verliert manchmal mehr als die zwei Monatsbeträge bringen.

Großer Gehaltsunterschied. Wenn der zweite Elternteil sehr viel verdient, tut jeder Monat ohne volles Einkommen stärker weh.

Dazu kommt ein ganz profanes Thema: Betreuung. Wenn kein Kita-Platz da ist, verschiebt sich oft der Wiedereinstieg. Dann werden Monate nicht nach Plan genommen, sondern nach Notwendigkeit. Genau deshalb lohnt sich die Planung mit realistischen Szenarien, nicht mit Wunschdenken.

So plane ich die Monate ohne Stress

Bei der Monatsplanung stolpern viele über zwei Dinge: Mutterschutz und die Regel zum gleichzeitigen Basiselterngeld.

Beim Mutterschutz ist die häufige Überraschung: Die ersten Wochen nach der Geburt sind durch Mutterschaftsleistungen abgedeckt. Diese Zeit fühlt sich wie Elternzeit an, zählt aber in der Logik des Elterngeldes mit. Dadurch verschieben sich die Monate, die Sie aktiv planen können.

Die zweite Baustelle ist seit April 2024 wichtiger: Für Kinder, die ab dann geboren sind, dürfen beide Eltern in den ersten 12 Lebensmonaten nur einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Frühchen oder Mehrlingen. Im Normalfall bedeutet es: Wenn Sie beide früh parallel zu Hause sein wollen, braucht es eine Mischplanung, meist mit ElterngeldPlus bei einem Elternteil.

Drei Aufteilungsmodelle, die ich in der Praxis am häufigsten sehe

Ich arbeite oft mit drei Standardmustern. Sie sind nicht perfekt, aber sie geben Struktur.

Modell 1: 12 plus 2 am Stück Ein Elternteil nimmt 12 Monate, der andere zwei Monate am Stück. Das passt gut, wenn der zweite Elternteil gut vertreten werden kann. Der Nachteil: Durch die Gleichzeit-Regel ist „beide zwei Monate gleichzeitig Basis“ meist nicht möglich. Sie brauchen dann eine Mischung mit ElterngeldPlus, falls Sie gemeinsam starten wollen.

Modell 2: 1 Monat am Anfang, 1 Monat später Ein Monat direkt nach der Geburt, ein weiterer Monat zum Wiedereinstieg. Dieses Modell entlastet im Wochenbett, später puffert es Kita-Start oder Krankheitsphasen. Für Schichtdienst ist es oft einfacher, weil man einzelne Abschnitte planen kann.

Modell 3: Mehr Balance, zum Beispiel 10 plus 4 Hier nimmt der zweite Elternteil mehr als die „Pflicht“-zwei Monate. Paare berichten mir später oft, dass genau das die Care-Arbeit fairer gemacht hat. Der Haken liegt im Verdienstausfall, vor allem bei sehr ungleichen Gehältern.

Mein Praxis-Tipp: Je einfacher der Plan aussieht, desto wichtiger sind die Details zu parallelem Bezug, Mutterschutz und Teilzeit. Sonst kippt ein Modell kurz vor Antragstellung.

Wenn beide Teilzeit wollen: Wie ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus dazu passen

ElterngeldPlus kann aus einem Basis-Monat zwei Plus-Monate machen, dafür mit ungefähr halber Monatsleistung. Das passt gut, wenn Sie früher in Teilzeit zurück wollen.

Der Partnerschaftsbonus setzt dann oben drauf, wenn beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten, meist im Korridor 24 bis 32 Wochenstunden. Klingt machbar, scheitert aber in der Praxis oft an schwankenden Stunden. Wer in einem Bonusmonat die Grenze reißt, riskiert Rückforderungen. Deshalb plane ich Bonusmonate nur, wenn Arbeitszeiten wirklich stabil sind und Nachweise sauber geführt werden.

Die Entscheidung hängt selten nur am Geld

In Deutschland nehmen Väter Elterngeld deutlich seltener als Mütter. Laut Statistikportal bekamen 2024 rund 432.000 Männer Elterngeld, Frauen lagen bei rund 1,2 Millionen. Die Details sehen Sie bei Väter und Elterngeld im Statistikportal. Diese Zahlen helfen mir, Erwartungen einzuordnen: Viele Familien starten mit zwei Monaten, weil es planbar wirkt.

Gleichzeitig zeigen Studien und Umfragen, dass die Wünsche oft weiter gehen als die Realität. Eine Auswertung zur Aufteilung von Elternzeit wurde zum Beispiel in der Presse rund um eine Bertelsmann-Studie diskutiert. Der Artikel zur Elternzeit-Aufteilung in der ZEIT beschreibt, dass viele ein gleichmäßigeres Modell gut finden, es aber selten umsetzen. Genau da können Partnermonate ein Einstieg sein, nicht als Symbol, sondern als echte Entlastung.

Was sich im Alltag wirklich ändert, wenn der zweite Elternteil zu Hause ist

Zwei Monate klingen kurz. Im Wochenbett können sie riesig sein. Plötzlich verteilt sich die Last: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Formulare, Arzttermine. Auch Schlaf wird planbarer, weil jemand tagsüber mit dem Baby laufen kann, während der andere ruht.

Später, beim Wiedereinstieg, wirkt ein zusätzlicher Monat wie ein Puffer. In meinen Gesprächen sagen viele Mütter: Der zweite Elternteil versteht nach eigener Betreuung erst, wie anstrengend ein Tag ohne Pause sein kann. Viele Väter sagen: Die Bindung wurde schneller stabil, weil sie nicht „nur abends“ da waren.

Auch die Geldseite hat eine soziale Komponente. Laut Tagesschau bekamen Väter 2024 im Schnitt ein höheres monatliches Elterngeld als Mütter, bei Vätern waren es im Schnitt 1.337 Euro. Für die Planung heißt das: Wenn der besserverdienende Elternteil Monate nimmt, kann das die Gesamtsumme erhöhen, gleichzeitig steigt der Verdienstausfall. Beides muss zusammen gedacht werden.

Häufige Fehler, die ich vermeiden würde, wenn ich neu plane

Diese Fehler sehe ich so oft, dass ich sie inzwischen aktiv vorher anspreche:

  • Antrag zu spät gestellt, Unterlagen fehlen, Geld kommt später.
  • Monate außerhalb der ersten 14 Lebensmonate geplant.
  • Gleichzeitiger Basis-Bezug falsch eingeplant, obwohl nur ein Monat erlaubt ist.
  • Teilzeit-Einkommen zu optimistisch geschätzt, spätere Korrektur tut weh.
  • Partnerschaftsbonus mit Partnermonaten verwechselt, Stundenkorridor nicht geprüft.
  • Mutterschutz falsch einsortiert, dadurch verschiebt sich der Plan.
  • Einkommensgrenze 175.000 Euro beim zu versteuernden Einkommen übersehen (relevant für Geburten ab April 2025).

Fazit: Meine einfache Entscheidungsregel

Wenn der zweite Elternteil realistisch zwei Monate freinehmen kann, sind Partnermonate fast immer ein Gewinn – finanziell sowie organisatorisch. Ich würde als Nächstes ein Wunschmodell festlegen, dann ein Arbeitgebergespräch terminieren, anschließend mit einem Rechner grob gegenprüfen. Danach Unterlagen sammeln und den Antrag früh einreichen. Am Ende geht es nicht um perfekte Gleichheit, sondern um eine Aufteilung, die sich für Ihr Baby und für Sie beide tragfähig anfühlt.

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