Neues Kita-Gesetz in Rheinland-Pfalz

22.05.2019, 09:33 von Amelie S.

lustig und bunt bemalte Kinderhände

In Rheinland Pfalz bahnen sich Veränderungen in der Kita-Landschaft an. Künftig sollen im Rahmen des Kita-Zukunftgesetz insgesamt 80 Millionen Euro in die rheinländischen Kitas investiert werden.

Das Kita-Zukunftgesetz soll Arbeitskräfte in die Kitas bringen

Das Land will zukündig den Personalschlüssel in den Kitas verbessern und die Arbeitsplätze mitfinanzieren. Hierbei unterstützen soll das Sozialraumbudget mit einer geplanten Höhe von 50 Millionen Euro. Die Kita-Sozialarbeit soll dadurch gefördert werden, die Beschäftigung von Kita-Kräften wie Heilpädagogen, Logopäden und Ergotherapeuten sollen ermöglicht werden. Außerdem wird besonders viel Wert auf interkulturelle Erzieher und Französischfachkräfte gelegt, um die Bereiche Bildung und Integration bereits im Kindergartenalter zu stärken.  Neben der personellen Entlastung der Erzieher haben die Kita-Teams zukünftig den gesetzlichen Anspruch auf Zeit für Leistungsaufgaben, sowie für die Anleitung der Auszubildenden.

Finanzielle Entlastung der Eltern – die Gebührenfreiheit naht

Nicht nur die Erzieher und Kita-Fachkräfte sollen durch das Kita-Zukunftgesetz entlastet werden. Durch eine Erweiterung der Gebührenfreiheit müssen auch Eltern nicht mehr so tief in die Tasche greifen, wenn es um den Betreuungsplatz der Kinder geht. Ab Januar 2020 gilt für Kinder über zwei Jahren die vollkommene Gebührenfreiheit in rheinländischen Kitas. Zudem wird die Betreuungszeit auf 7 Stunden am Tag erhöht. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein erweitertes Vormittagsprogramm. Die genauen Betreuungszeiten sind nicht frei wählbar. Auch auf die Anpassung des Bedarfs, z.B. in Form von Kita-Öffnungszeiten nimmt das Gesetz keinen Einfluss. Dies bleibt weiterhin Sache der Jugendämter und Träger.

Rheinland Pfalz wird zudem über 10 Millionen Euro in den Ausbau von Kita-Küchen investieren, um den Kindern in jeder Kita ein Mittagessen anbieten zu können. Außerdem möchte das Kita-Zukunftsgesetz die Elternarbeit unterstützen. Durch die Einrichtung eines örtlichen und überörtlichen Elternausschusses sowie den neuen Kita-Rat sollen Eltern zu mehr Partizipation angehalten werden.

Kritik und Lob seitens der Parteien und Gewerkschaften

Das Kita-Zukunftsgesetz rief nicht nur freudige Reaktionen hervor. Die CDU und AfD kritisierten das neue Gesetz in Hinsicht auf den Betreuungsschlüssel. Der Mehrbedarf der kleineren Kindern unter 2 Jahren sei in der Planung nicht berücksichtigt worden. Seitens der CDU wurde dies als realitätsfernes Handeln beurteilt. Die AfD schloss sich der Kritik an und wirft fehl platziertes Sparen auf Kosten der Kinder vor.

Seitens der Gewerkschaften empfing man Lob. Es handle sich hierbei um einen Schritt in die richtige Richtung, besonders in Hinblick auf die geplante Personalausdehnung. Die Ausweitung der Betreuungszeit auf mindestens 9 Stunden steht für die Gewerkschaften noch aus.

Sofern das Gesetz vom Landtag beschlossen wird, soll es ab Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Erste Gelder aus dem Sozialraumbudget sollen die geplanten Veränderungen in Gang bringen. Ab Juli 2021 sollen dann alle Änderungen wirksam werden. 

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