Namensänderung beim Kind: Welche Voraussetzungen und Kosten es zu beachten gilt

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
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Wie herausfordernd ist es, eine Namensänderung zu erwirken?

Die Hürden für die Namensänderung bei einem Kind sind hoch. Überlegen Sie sich daher bei der Geburt genau, welchen Familiennamen Ihr Kind tragen soll.

Was muss ich tun, um eine Namensänderung durchzusetzen?

Sowohl der Vorname als auch der Nachname haben einen hohen Stellenwert im deutschen Recht. Für eine Namensänderung müssen deshalb gute und wichtige Gründe vorliegen.

Welche Sonderfälle gibt es?

Eine besondere Form der Namensänderung beim Kind ist die Einbenennung. Diese ist immer dann möglich, wenn der Vater oder die Mutter des Kindes neu heiraten und einen anderen Ehenamen annehmen.

In den meisten Fällen kommt es nach einer Scheidung zur Frage der Namensänderung bei einem Kind. Doch wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus? Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Geburtsnamens möglich ist und inwieweit die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist.

1. Die Namensänderung bei einem Kind ist nicht immer möglich

Mutter steht mit Kinder auf einer Seite, der Vater auf der anderen Seite eines Grabens

Eine Trennung ist für die Namensänderung nicht ausreichend.

Die Entscheidung über den Nachnamen eines Kindes sollten sich Eltern nicht leicht machen. Wird ein Kind außerhalb der Ehe geboren oder entscheiden sich die Eltern im Rahmen der Heirat dafür, ihren jeweiligen Namen beizubehalten, so bringt dies häufig Probleme mit sich, wenn es zu einer Trennung kommt.

Bekommt ein Kind beispielsweise den Nachnamen des Vaters, lebt jedoch nach einer Scheidung bei der Mutter, kommt eine Namensänderung für das Kind leider nicht in Betracht.

Die strengen Voraussetzungen des Namensrechts sehen in § 3 NamÄndG vor, dass ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. In der Rechtsprechung herrscht weitestgehend Einigkeit darüber, dass eine Scheidung keinen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes darstellt.

Eine Namensänderung beim Kind ist in diesem recht häufig vorkommenden Fall nicht möglich. Auch wenn das jeweilige Elternteil über ein alleiniges Sorgerecht verfügt, ändert dies nichts an der Situation.

Achtung: Lediglich extreme Ausnahmefälle, wie sexueller Missbrauch oder Misshandlungen, können eine Namensänderung auch im Rahmen einer Trennung rechtfertigen.

2. Die Einbenennung als Sonderfall der Namensänderung beim Kind

Kinder auf einer Hochzeit

Sonderregeln gelten bei einer neuen Heirat.

Trennen sich die Eltern des Kindes nach der Hochzeit wieder und es kommt zur erneuten Heirat, hat das Kind unter Umständen einen Nachnamen, den keiner der beiden neuen Ehepartner trägt. Dieses Ergebnis ist jedoch nicht wünschenswert, wenn sich ein Kind in der neuen Patchwork-Familie wohlfühlen soll.

Um diesen Umstand zu vermeiden, gibt es die besondere Form der Namensänderung beim Kind. Die Einbenennug ist in § 1618 BGB geregelt. Im Kern besagt die Vorschrift, dass Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen können, wenn das Kind mit Ihnen und Ihrem neuen Partner gemeinsam in einem Haushalt zusammenlebt.

Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihnen steht ein alleiniges Sorgerecht zu.
  • Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor, muss der andere Elternteil zustimmen (ohne Zustimmung des Vaters bzw. der Mutter geht es nur dann, wenn das Familiengericht die Namensänderung befürwortet).
  • Das Kind ist noch keine fünf Jahre alt (ansonsten muss es selbst zustimmen).

Tipp: Gibt es Probleme im Hinblick auf die Abgabe des alten Namens, kann auch ein Doppelname in Betracht kommen.
Die gerichtlichen Voraussetzungen sind so meist weniger strikt.


3. Die spätere Heirat – so ändert sich der Geburtsname

Schwangere mit Klebezettel, die ein Fragezeichen zeigen

Machen Sie sich während der Schwangerschaft nicht nur Gedanken über den möglichen Vornamen Ihres Kindes.

Sind die Eltern eines Kindes bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind zunächst automatisch den Nachnamen der Mutter. Ist dies jedoch nicht gewünscht, haben Sie die Möglichkeit, eine Sorgerechtserklärung abzugeben.
Neben dem Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht kann diese auch eine Namenserklärung beinhalten, die festlegt, dass das Kind den Namen des Vaters tragen soll.

Achtung: Beachten Sie, dass diese Erklärung binnen drei Monaten nach der Geburt des Kindes abgegeben werden muss.

Kommt es in den nächsten Jahren zu einer Hochzeit, müssen Sie die Namensänderung nicht explizit beantragen. Vielmehr erhält Ihr gemeinsames Kind automatisch den nun gewählten Familiennamen als Geburtsnamen.
Ist Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Jahre alt, muss Ihr Kind der Namensänderung zustimmen. Die Bestimmung können Sie im Detail in § 1617 BGB nachlesen.

Im Rahmen der Heirat haben Sie ebenfalls die Gelegenheit festzulegen, dass das Kind von nun an den Nachnamen des Vaters tragen soll, sofern Mutter und Vater des Kindes Ihren jeweiligen Namen behalten bzw. einen Doppelnamen tragen möchten.

4. Wichtige Fragen und Antworten

Mann und Frau im Standesamt

Wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an das Standesamt.

Wo kann ich die Namensänderung für mein Kind beantragen?

Zuständig sind die örtlichen Standesämter. Das Standesamt finden Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Für die reine Namensänderung kommen etwa 30 Euro an Kosten auf Sie zu. Darüber hinaus muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden, die zwischen 10 und 15 Euro kostet.

Je nach Situation benötigen Sie zusätzlich eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, die ebenfalls vor dem Standesamt abgegeben werden muss und ca. 20 Euro kostet.

Eventuell müssen Sie jedoch mit Folgekosten rechnen, die für die Änderung in weiteren Ausweispapieren, wie beispielsweise dem Reisepass, oder anderen Dokumenten anfallen.

Kann ein Kind über 18 seinen Namen ändern lassen?

Aufgrund der Rechtssicherheit ist dies nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Sofern eine Änderung des Namens beabsichtigt wird, sollte diese möglichst vor dem Eintritt der Volljährigkeit stattfinden.

Im Zweifel stellt sich ein Gericht gegen den Wunsch der Namensänderung.

5. Spannende Literatur zur Namensgebung

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