Der Begriff des nachehelichen Unterhalts bezeichnet einen Anspruch, der bestehen kann, wenn die Eheleute bereits rechtskräftig geschieden sind.
Nein, eigentlich soll jeder Ehepartner nach einer Scheidung wieder für sich selbst sorgen. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen dennoch ein Unterhaltsanspruch besteht.
Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Berechnung an der 3/7-Methode. Wie diese im Detail funktioniert, welche Abzüge geltend gemacht werden können und welche Faktoren das Einkommen erhöhen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Eine Scheidung bringt für beide Partner zahlreiche Veränderungen mit sich. Nicht nur im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse, sondern auch im finanziellen Bereich geht es um eine grundlegende Neustrukturierung.
In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie sich nachehelicher Unterhalt berechnen lässt und unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch gegen Ihren Expartner haben bzw. etwas zahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Nicht nur das Gesamtvermögen wird nach der Scheidung geteilt.
Grundsätzlich müssen Sie zunächst zwischen einer Trennung und einer Scheidung differenzieren. Sind Sie noch verheiratet, haben sich jedoch bereits getrennt, so steht Ihnen in aller Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu.
Dieser ist relativ hoch und orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen.
Etwas anders sieht es hingegen nach der Scheidung aus. Da die gemeinsame Ehezeit endet, erlischt auch die Verpflichtung für den anderen Partner zu sorgen.
Jeder Partner ist also im Prinzip für sich und sein Leben wieder selbst verantwortlich. Dies ergibt sich aus § 1569 BGB.
Dennoch steht Ihnen oftmals nachehelicher Unterhalt zu, sofern die Ehe gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind allerdings deutlich erweitert und die Höhe des Anspruchs sinkt.
Achtung: Eine sehr kurze Ehe löst meist keine nachehelichen Unterhaltsansprüche aus.
Trotz der gesetzlichen Regelung, die den nachehelichen Unterhalt als Ausnahme darstellt, ist es in der Praxis üblich, dass der weniger verdienende Partner fast immer Unterhalt erhält.
Das Familienrecht sieht zwar grundsätzlich vor, dass jeder Partner nach der Scheidung einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss, um seinen eigenen Unterhalt sicherzustellen, macht dies jedoch von zahlreichen Ausnahmen abhängig:
Wer Kinder versorgen muss, hat deutlich länger einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Darüber hinaus gibt es eine Menge weiterer nicht näher definierter Umstände, die dazu führen, dass Sie zumindest für eine gewisse Dauer mit nachehelichem Unterhalt rechnen können.
Wie lange Sie nachehelichen Unterhalt zahlen müssen oder aber erhalten, hängt neben diesen Faktoren vor allem von der Dauer der Ehe ab.
Je länger diese war und je älter der weniger unterhaltsberechtigte geschiedene Ehepartner ist, desto länger sind Sie unterhaltsverpflichtet bzw. unterhaltsbrechtigt.
Die Summe der Unterhaltszahlungen kann immens sein.
Wenn Sie den nachehelichen Unterhalt berechnen, geht es stets um einen Vergleich der Einkommen beider Ehegatten. Verdient einer der beiden Ex-Partner kein eigenes Geld, so wird das Einkommen entsprechend mit 0 angesetzt.
Die Düsseldorfer Tabelle, die eine entscheidende Rolle spielt, wenn Sie den Kindesunterhalt berechnen, kann Ihnen beim nachehelichen Unterhalt lediglich Anhaltspunkte liefern, jedoch keine konkreten Werte.
Die Berechnung von nachehelichem Unterhalt erfolgt anhand der 3/7-Methode. Dies bedeutet, dass beide Einkommen gegenübergestellt werden und der weniger verdienende Ex-Partner 3/7 erhält, während der andere 4/7 bekommt.
Dieses leicht ungleiche Verhältnis soll sicherstellen, dass derjenige, der mehr verdient, auch weiterhin einen Anreiz hat, arbeiten zu gehen und den Lebensunterhalt des Expartners sicherzustellen.
Nehmen wir an, Sie verdienen 2.500 € netto im Monat, während Ihr Expartner 3.500 Euro netto verdient, so steht Ihnen nach der obigen Methode folgender Anspruch zu:
3.500 Euro – 2.500 Euro = 1.000 € 1.000 x 3/7 = 428,57 Euro
Ihnen blieben damit insgesamt 2.928,57 Euro zum Leben, während Ihr Ex-Partner 3.071,43 verwenden kann.
Das Gehalt bezieht sich immer auf das gesamte Jahreseinkommen, sodass auch Urlaubs- oder Weihnachtsboni anteilig zu berücksichtigen sind.
Die Differenz wird jedoch durch zahlreiche Faktoren gemindert. Dies sind beispielsweise der Kindesunterhalt, ein abzuzahlender Kredit (sofern dieser bereits in der Ehe bestand) oder auch hohe Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.
Darüber hinaus erhöhen Mieteinnahmen aus Immobilien oder Einkünfte aus Kapitalvermögen das Einkommen, sodass der Anspruch auch deutlich höher ausfallen kann.
Tipp: Haben Sie gemeinsame Kinder, so müssen Sie gemäß des Familienrechts vorrangig Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle zahlen.
Dieser Betrag mindert damit direkt die Höhe des nachehelichen Unterhalts.
Zahlt ein Ex-Partner keinen Unterhalt, so können Sie diesen bis zu 3 Jahre rückwirkend einklagen. Bei einem bereits titulierten Anspruch ist auch eine direkte Gehaltspfändung möglich. Zudem haben Sie 30 Jahre Zeit, den Anspruch durchzusetzen.
Die wichtigsten Faktoren, die typischerweise eine Minderung des Unterhaltsanspruchs zur Folge haben, haben wir Ihnen in der folgenden Liste zusammengefasst:
Achtung: Verdienen beide Ex-Ehepartner nicht viel, so kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auch aufgrund der Einhaltung des Selbstbehalts ausscheiden.
Wer weniger als 1.200 Euro (nach sämtlichen Abzügen) verdient, muss keinen nachehelichen Unterhalt zahlen.
Tipp: Sie können nachehelichen Unterhalt zum Teil ausschließen. Dies hat jedoch Grenzen, die sich an den jeweiligen Lebensverhältnissen orientieren. Für Einzelheiten fragen Sie daher am besten einen Rechtsanwalt.
Einige allgemeine Informationen über den nachehelichen Unterhalt sehen Sie auch in diesem Video:
Straftaten stehen einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entgegen.
Auch wenn nachehelicher Unterhalt sehr häufig gezahlt wird, so gibt es auch Ausnahmen, die dazu führen, dass der Anspruch ausscheidet.
Besonders häufig ist dies bei einer sehr kurzen Ehedauer der Fall. Wer nicht einmal ein Jahr verheiratet ist, kann sich nicht darauf berufen, sich nach dem Trennungsjahr nicht um sich selbst kümmern zu können.
Je länger die Ehe hingegen dauert, desto eher müssen Sie langjährige Ansprüche einkalkulieren.
Kommt es innerhalb der Ehe zu einer Straftat, so kann dies dazu führen, dass der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt ist. Typisch ist in diesem Zusammenhang ein Körperverletzungsdelikt.
Derjenige, der verletzt wurde, ist demzufolge von der Pflicht, Unterhalt zu zahlen, befreit.
Ebenfalls ein Grund für die Verwirkung kann ein neuer Partner sein. Dafür muss die neue Partnerschaft allerdings verfestigt sein.
Dies ist Auslegungssache, wird jedoch zumeist nach spätestens 3 Jahren des Zusammenlebens angenommen.
Auch eine erneute Heirat oder aber eine große gemeinsame Anschaffung, wie beispielweise der Kauf eines Hauses, führen zur Beendigung der bisherigen Unterhaltsansprüche.
Tipp: Insbesondere bei möglichen Verwirkungsgründen, die ein bereits bestehendes Urteil über die Höhe des nachehelichen Unterhalts beeinflussen, lohnt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
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