Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt das Bundesland Sachsen einkommensschwache Familien, die die Kinderbetreuung zu Hause übernehmen.
Die Höhe der Unterstützung hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben und für welches ihrer Lebensjahre Sie den Antrag stellen.
Nein, es wird nicht auf das Einkommen angerechnet und hat daher keinen Einfluss auf andere Leistungen.
Mit dem Landeserziehungsgeld in Sachsen möchte das Bundesland junge Eltern unterstützen, die ein niedriges Einkommen haben und die ihre Kinder zu Hause betreuen. Unter welchen Voraussetzungen Sie das Geld bekommen, welche die zuständigen Stellen sind und wie Sie den Antrag einreichen, erfahren Sie hier.
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Sie dürfen sich angesprochen fühlen, wenn Sie mit einem oder mehreren Kindern, für die Sie sorgeberechtigt sind, in Sachsen in einem Haushalt leben. Sie betreuen und erziehen sie auch daheim, ohne eine staatliche geförderte Kita oder andere Tagesbetreuung in Anspruch zu nehmen? Dann haben Sie im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes einen Anspruch auf das Landeserziehungsgeld.
Das Geld ist als Ausgleich für Eltern gedacht, die durch die eigenständige Betreuung ihrer Kinder einen Verdienstausfall haben. Sie erhalten das Landeserziehungsgeld in voller Höhe, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Als Antragsteller dürfen Sie höchstens in Teilzeit arbeiten. So beeinträchtigt die Arbeit Ihren Anspruch auf das Landeserziehungsgeld nicht.
Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden: Hier können Sie das Landeserziehungsgeld in Sachsen auch erhalten, wenn Sie das Kind in einer Kita betreuen lassen. So können Sie Ihre Berufsausbildung trotz Kind abschließen.
Tipp: Leider gibt es keine praktischen Landeserziehungsgeld-Rechner für Sachsen online – behalten Sie daher den Nettoverdienst in Ihrer letzten Steuererklärung im Blick!
Das Landeserziehungsgeld gibt es in voller Höhe zu monatlichen Auszahlungsterminen unter einer bestimmten Einkommensgrenze. Verdient der arbeitende Partner (oder Sie beide gemeinsam) mehr, wird das Kindergeld reduziert. Liegt es bei unter zehn Euro im Monat, wird es nicht mehr ausgezahlt. Die Einkommensgrenzen betragen aktuell
Für Kinder, deren Geburt vor dem 1. Januar 2018 liegt, gelten noch die alten Sätze:
Dies sind die Einkommensgrenzen, die für das Landeserziehungsgeld in Sachsen beim ersten Kind gelten. Mit dem zweiten Kind, das Sie bekommen, steigt dieser Betrag um 3.140 Euro an. Ab dem dritten Kind gelten keine Einkommensgrenzen mehr: Nun kann jede Familie mit jedem Einkommen unter den gegebenen Voraussetzungen das Landeserziehungsgeld beantragen.
Tipp: Liegen Sie nur wenig über den Einkommensgrenzen, können Sie das anteilige Landeserziehungsgeld in der zuständigen Beratungsstelle berechnen lassen.
Die Höhe des Landeserziehungsgeldes in Sachsen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich beträgt sie
Bei Mehrlingen gilt die Staffelung ebenfalls: Zwillinge sind Kinder Nummer eins und zwei, Drillinge Kinder Nummer ein, zwei und drei.
Sie können das Landeserziehungsgeld ab dem 13. Lebensmonat des Kindes beantragen und erhalten es höchstens bis zu seinem dritten Geburtstag. Allerdings erhalten Sie es lediglich für einige Monate im zweiten ODER im dritten Lebensjahr des Kindes. Entsprechend sollten Sie im Vorfeld überlegen, was für Sie am praktischsten ist. Häufig ist hier die aktuelle Betreuungssituation ausschlaggebend.
Wenn Sie das Landeserziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes beantragen, erhalten Sie es für das erste Kind fünf Monate lang, für das zweite Kind sechs und für das dritte Kind sieben Monate lang. Das gilt für alle Kinder im Haushalt – also auch für die hier lebenden Kinder des Partners. Verwandt müssen sie dafür nicht sein.
Für das erste Kind kämen demnach 750 Euro zusammen, für das zweite 1.200 Euro und für das dritte 2.100 Euro. Diese Staffelung sollten Sie bedenken, wenn Sie das Landeserziehungsgeld berechnen. Beantragen Sie das Geld erst für das dritte Lebensjahr Ihres Kindes, bekommen Sie es unter den richtigen Voraussetzungen länger ausgezahlt.
Haben Sie im zweiten Lebensjahr Ihres Kindes eine staatlich geförderte Betreuungsmöglichkeit genutzt, ist die Länge des Bezugs unverändert zu den oben genannten Zeitabschnitten. Haben Sie Ihr Kind im zweiten Lebensjahr zu Hause betreut, hat das nun positive Auswirkungen: Sie bekommen für das erste und das zweite Kind im dritten Lebensjahr das Landeserziehungsgeld jeweils neun Monate lang und für das dritte sogar zwölf Monate lang.
Da es als Unterstützung gedacht ist, wird das Landeserziehungsgeld Sachsen nicht auf Ihr Einkommen angerechnet. Entsprechend kann es nicht gepfändet werden, und versteuert wird es auch nicht. Es sorgt nicht für eine Erhöhung der Beiträge zur Krankenkasse und kann neben Hartz IV, Wohngeld und Sozialhilfe empfangen werden.
Das Landeserziehungsgeld Sachsen schließt sich für das Kind an das Elterngeld an. Haben Sie also Elterngeld für Ihr Kind bekommen, können Sie für die Zeit danach das Landeserziehungsgeld beantragen. Gleichzeitig bekommen Sie diese beiden Arten der Zuwendung aber nicht, zumindest nicht für ein Kind. Haben Sie aber beispielsweise ein Baby, für das Sie Elterngeld beziehen, können Sie für ein älteres Kind vor seinem dritten Geburtstag gleichzeitig Landeserziehungsgeld bekommen.
Über diese Unterseite der Website Sachsen.de gelangen Sie mittels Postleitzahlensuche auf die Website der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Hier können Sie den Antrag auf das Landeserziehungsgeld stellen. Dafür füllen Sie das entsprechende Formular aus und stellen folgende Unterlagen zusammen:
Selbstständige reichen nicht nur ihren letzten, sondern auch den vorletzten Steuerbescheid ein. Zusätzlich legen sie eine vorläufige Gewinnermittlung für das laufende Jahr bei.
Tipp: Je nach Haushalt können auch andere Unterlagen wichtig sein. Welche das sind, können Sie dem Formular entnehmen.
Der Antrag auf das Erziehungsgeld ist etwas komplizierter als der Antrag auf das Elterngeld. Wie er ablaufen kann, sehen Sie in diesem Video:
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