Kündigung nach der Elternzeit durch Arbeitgeber: Ist das rechtens?

   
von Ralf-Ingo S. - letzte Aktualisierung:
Kündigung nach Elternzeit
Kann mein Arbeitgeber mich schon in der Elternzeit kündigen?

Innerhalb der Elternzeit ist eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen möglich.

Was kann ich tun, wenn ich nach der Elternzeit gekündigt werde?

Erfolgt die Kündigung nach der Elternzeit durch Ihren Arbeitgeber, gilt das reguläre Kündigungsschutzgesetz.

Kann ich gegen eine Kündigung nach der Elternzeit vorgehen?

Geht Ihr Arbeitgeber mit unlauteren Mitteln vor, um eine Kündigung zu erwirken, können Sie mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen.

Die Elternzeit soll Eltern nach der Geburt ihres Kindes dabei helfen, sich voll und ganz um ihr Kind kümmern zu können und sich keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen zu müssen. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist vergleichsweise umfassend, sodass der Arbeitsvertrag nur unter strengen Voraussetzungen aufgehoben werden kann. Früher oder später rückt jedoch der Zeitpunkt näher, an dem das bisherige Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen werden soll. Unter Umständen kommt es jedoch genau dann zur Kündigung nach der Elternzeit.


1. Die Kündigung nach der Elternzeit – eine Rückkehr gestaltet sich teils schwierig

Vater mit kleiner Tochter an der Hand steht vor einer Entscheidung

Arbeit und Familie lassen sich nicht immer gut miteinander vereinbaren.

Viele Arbeitgeber zeigen sich im Hinblick auf die Elternzeitregelungen zunehmend kulanter und bieten ihren Mitarbeitern im Anschluss sogar die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Leider ist dies jedoch keine Selbstverständlichkeit und es gibt durchaus Arbeitgeber, die alles daransetzen, Rückkehrer und Rückkehrerinnen nach der Elternzeit schnellstmöglich loszuwerden.

Für viele Familien entsteht dadurch eine enorme Belastung. Die Geburt eines Kindes ist ohnehin eine große Veränderung und bringt auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Mit einem überraschenden Verlust der Stelle kommen weitere Probleme hinzu. Eine Kündigung bedeutet für die betroffenen Angestellten eine ungewisse Zukunft. In der Regel hat man bei einer ordentlichen Auflösung des Vertrags noch genügend Zeit, sich nach einem anderen Job umzusehen. 

Anders sieht es bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung aus. Hier verliert der Betroffene plötzlich oder innerhalb eines kurzen Zeitraums den Arbeitsplatz. Weil diese Art der Kündigung eine besondere Härte bedeutet, darf sie nur in seltenen Fällen ausgesprochen werden. Eigentlich fast nur, wenn sich der Beschäftigte unkollegial verhalten hat oder sogar straffällig wurde. Dazu gehören beispielsweise Mobbing, sexuelle Belästigung oder beleidigende Äußerungen.

Um die juristische Richtigkeit der Kündigung feststellen zu lassen, sollten fristlos entlassene Arbeitnehmer unverzüglich erfahrene Experten beauftragen. Am schnellsten erhalten Mandanten eine Antwort, wenn sie alle relevanten Unterlagen digital übermitteln können. Spezialisierte Fachanwälte kontrollieren die Richtigkeit aller Dokumente und die erfolgten Schritte seitens des Unternehmens. Dabei wird geprüft, ob zuvor eine Abmahnung erfolgt ist. Diese ist Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung. Zudem müssen bei bestimmten Vertragskonstellationen gesetzlich vorgeschriebene Fristen eingehalten werden.

2. Anspruch auf Rückkehr nach der Elternzeit

Generell haben Sie nach der Elternzeit einen Anspruch darauf, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie innerhalb des Unternehmens tatsächlich am selben Schreibtisch landen.

In aller Regel ist der Arbeitsvertrag so ausgestaltet, dass das Aufgabenspektrum relativ breit gewählt ist. Nach Ablauf der Elternzeit können Sie also in all diesen Bereichen eingesetzt werden, die Ihr Arbeitsvertrag vorsieht.
Einzig und allein in finanzieller Hinsicht müssen Sie sich keine Sorgen machen, da Sie in keinem Fall schlechter gestellt werden dürfen. Ihr Gehalt steht Ihnen also auch dann zu, wenn Sie eine eigentlich weniger anspruchsvolle Tätigkeit als vorher ausüben.

3. Der besondere Kündigungsschutz gilt nur in der Elternzeit

Wenn Sie Elternzeit beantragen möchten, müssen Sie eine Frist von sieben Wochen beachten. Um von dem besonderen Kündigungsschutz in der Elternzeit zu profitieren sollten Sie Ihren Antrag, zumindest als Mann, jedoch nicht wesentlich früher stellen.

In den letzten 8 Wochen vor der Elternzeit haben Sie keine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu befürchten, da der Schutz bereits greift. Werdende Mütter sind zusätzlich durch das Mutterschutzgesetz abgesichert. Die Kündigungsschutzvorschriften finden Sie in § 18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

Tipp: Innerhalb der Elternzeit sind Sie vor einer ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigung geschützt. Gleiches gilt ebenfalls für eine Änderungskündigung.

4. Das Problem der geänderten Situation

Sperrzeit für den ALG-I-Bezug:

Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag und Sie erhalten eine Abfindung oder kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst, kann das Arbeitsamt eine Sperre zur Auszahlung von Arbeitslosengeld verhängen. Die Sperrzeit beträgt maximal 12 Wochen.

Alle Eltern, die in Elternzeit gehen und anschließend in ein Unternehmen zurückkehren, müssen sich nun um ein Kind kümmern. In den meisten Fällen wünschen sich Arbeitnehmer daher flexible Arbeitszeiten sowie eine geringere Stundenanzahl.

Allerdings besteht aus rechtlicher Sicht nur die Verpflichtung, dass Sie Ihrer bisherigen Tätigkeit weiterhin nachgehen können. Haben Sie also beispielsweise 40 Stunden in der Woche im Schichtbetrieb gearbeitet, so muss Ihnen Ihr Arbeitgeber keine andere Möglichkeit der Beschäftigung anbieten.

Lässt sich dies nicht mit Ihren neuen Lebensumständen vereinbaren, kommt es häufig zur Kündigung wegen schlechter Arbeitszeiten. Beachten Sie allerdings an dieser Stelle, dass eine Sperrzeit seitens des Arbeitsamtes droht, wenn Sie selbst kündigen. Diese lässt sich lediglich verhindern, sofern Sie wichtige Gründe für die Kündigung anführen können. An dieser Stelle ist der Rat eines Anwalts sinnvoll.

5. Das Vorgehen gegen eine Kündigung nach der Elternzeit

Mandantengespräch

Zögern Sie nicht, auf anwaltliche Hilfe zurückzugreifen.

Teils ist eine Kündigung nach der Elternzeit rechtens. In anderen Fällen versuchen Arbeitgeber indes, einen Arbeitnehmer mit unlauteren Mitteln aus dem Arbeitsvertrag herauszudrängen.

Nicht selten kommt es in diesem Fall zur Verletzung der arbeitsvertraglichen Bedingungen durch den Arbeitgeber. So erhalten Arbeitnehmer nach der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz keinesfalls einen gleichwertigen Job, sondern werden in einem anderen Werk eingesetzt oder müssen niedere Tätigkeiten erledigen.

Vielfach nutzen Arbeitgeber ihre Machtposition aus, um den jeweiligen Arbeitnehmer dazu zu bringen, selbst zu kündigen. Dies ist für den Arbeitgeber die einfachere Möglichkeit, um unliebsame bzw. nicht mehr benötigte Mitarbeiter rasch loszuwerden. In einem solchen Fall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. An dieser Stelle kommt es entscheidend auf die Details Ihres Arbeitsvertrags an.

Kommt es sogar zu einer durch den Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung nach der Elternzeit, ohne dass es dafür einen besonderen Grund zu geben scheint, lohnt sich vielfach das Vorgehen mittels einer Kündigungsschutzklage.

Tipp: Viele Arbeitgeber scheuen Prozesse vor dem Arbeitsgericht, da diese stets mit einer Phase der Rechtsunsicherheit verbunden sind. Arbeitnehmer können dies zu ihrem Vorteil nutzen, um z.B. eine Abfindung auszuhandeln und sich parallel nach einer neuen Stelle umzusehen.

6. Wichtige Fragen und Antworten

Was passiert bei einer Kündigung nach der Elternzeit mit dem Resturlaub?

Innerhalb der Elternzeit entstehen keine zusätzlichen Urlaubsansprüche. Bis zum Beginn der Elternzeit nicht genommener Urlaub verfällt jedoch nicht und kann nach der Wiederaufnahme der Tätigkeit genommen werden.

Frau unterzeichnet einen Aufhebungsvertrag

Unterschreiben Sie wichtige Dokumente nicht voreilig.

Erfolgt allerdings eine Kündigung, sodass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ausgeschlossen ist, muss Ihr Arbeitgeber den noch offenen Urlaubsanspruch entsprechend vergüten.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich selbst nach der Elternzeit die Kündigung einreichen möchte?

Sie haben eine Sonderkündigungsmöglichkeit zum Ende der Elternzeit. Jedoch müssen Sie auch in diesem Fall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten beachten.

Was passiert mit einem befristeten Arbeitsvertrag während der Elternzeit?

Grundsätzlich ruht der Vertrag während der Elternzeit. Dies gilt allerdings nur bei einem unbefristeten Vertrag.

Endet die vereinbarte Vertragsdauer indes während der Elternzeit, so erlischt Ihr Arbeitsverhältnis. In diesem Fall ist keine gesonderte Kündigung nötig. Denken Sie also daran, sich rechtzeitig nach einer neuen Stelle umzusehen bzw. sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden.

7. Empfehlung der Redaktion: Mit Power und Willen zum neuen Job

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